Familienzuschlag, Berechnung bei verbeamteten Ehepartnern?!?

  • Hallo zusammen,


    wie wird der Familienzuschlag berechnet, wenn sowohl meine Frau als ich verbeamtete Lehrkräfte sind. Wir haben 1 Kind / Mietenstufe 4. Ich arbeite 100% und meine Frau ca. 55% (NRW).


    Kann mir bitte jemand erklären, wie die Familienzuschläge in dem Fall berechnet werden.


    Danke im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    § 43 LBesG NRW, Stufen des Familienzuschlags - Gesetze des Bundes und der Länder (lexsoft.de)


    Absatz 4:

    (4) Steht die Ehegattin, der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner einer Beamtin, eines Beamten, einer Richterin oder eines Richters als Beamtin, Beamter, Richterin, Richter, Soldatin, Soldat, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst oder ist sie oder er auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt und stünde ihr oder ihm ebenfalls der Familienzuschlag der Stufe 1 oder einer der folgenden Stufen oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Betrags der Stufe 1 des Familienzuschlags zu, so erhält die Beamtin, der Beamte, die Richterin

    oder der Richter den Betrag der Stufe 1 des für sie oder ihn maßgebenden Familienzuschlags zur Hälfte; dies gilt auch für die Zeit des Bezugs von Mutterschaftsgeld.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ja genau. plus nochmal 20 %, weil Ihr beide beim Staat arbeitet. sind dann 1,7x. Mehr bekommt Ihr nur, wenn Ihr einen Test zum LBesG erfolgreich absolviert und dabei zusammen mindestens 147 Punkte erreicht. Dann sind bis zu 1,84facher Satz drinne.

  • danke Animari.


    Kann man die Auszahlung des Familienzuschlages auch so vornehmen, dass Sie quasi 100% des Familienzuschlages erhält und ich 0% bzw. umgekehrt?


    Danke im Voraus

  • ja genau. plus nochmal 20 %, weil Ihr beide beim Staat arbeitet. sind dann 1,7x. Mehr bekommt Ihr nur, wenn Ihr einen Test zum LBesG erfolgreich absolviert und dabei zusammen mindestens 147 Punkte erreicht. Dann sind bis zu 1,84facher Satz drinne.

    da bekommt wohl jemand keinen Familienzuschlag;)

  • Du bekommst die Hälfte von FZ1 und derjenige, der das Kindergeld erhält den vollen FZ2 (solange ihr insgesamt auf 100% Arbeitszeit kommt und das ist ja der Fall).

    Die Zuweisung des FZ1 zu einer Person ist meines Wissens nach nicht möglich.

  • Wenn ich das recht verstehe könnte das schwierig sein, da sie nur 55% arbeitet. in meiner Elternteilzeit konnte ich auch nur 70% bekommen (mein Mann ist kein Beamter)

    Aber ich glaube die Frage würde ich direkt mit dem LBV klären.

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