Unsere Lehrpläne sind oft so, dass sie zwei Schuljahre abdecken (z.B. Bio Klasse 5+6, 7, 8+9). Aus organisatorischen Gründen muss ich sehr oft fachfremd unterrichten. Frage: Muss ich mich informieren, was die z.B. 6. Klasse in der 5. in Bio gemacht hat oder kann ich mir aus dem Doppellehrplan das aussuchen, was ich will? Die Kinder erinnern sich sowieso an nichts Inhaltliches, also was auf den ersten Blick logisch erscheint, ist nicht relevant. Mit geht es nur darum, inwieweit ich verpflichtet bin, das zu kontrollieren, was im Vorjahr unterrichtet wurde, auch was an Unterricht ausgefallen ist usw. oder ob ich einfach im Lernbereich xy einsteigen darf.
Weiß das zufällig jemand oder in welcher Verordnung sowas stehen könnte?