Mein Mann kann leider zur Zeit keine Elternzeit machen, hat sein Arbeitgeber abgelehnt, wegen Mangel an Mitarbeiter.
Ich mag mich täuschen ( Susannea ?) , aber ich habe es so im Hinterkopf, dass lediglich der dritte Abschnitt der Elternzeit- zwischen dem dritten und achten Lebensjahr- aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden darf, nicht aber die Elternzeit für die Zeit bis zum dritten Lebensjahr, während der der Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen darf. Nachdem euer 2. Kind ja erst während deines Refs geboren wurde, ist es noch unter drei, insofern sehe ich das Problem mit der Elternzeit gerade nicht, nur, dass ihr euch offenbar Unterstützung bei der Durchsetzung eures Anspruchs auf Elternzeit holen müsst. Ihr müsst den AG deines Mannes insofern auch nicht um Erlaubnis bitten, dass dieser euch die Elternzeit bewilligt, sondern diesen lediglich darüber in Kenntnis setzen, dass dein Mann in Elternzeit geht ab Datum X bis Datum Y.
ZitatIch denke ich hab eher die Bedenken, einfach noch einmal durchzufallen, weil es ja schon einmal passiert ist und auch nicht abzusehen war. Ich hab einfach einen mega blöden Fehler in der Prüfung gemacht. Bin aus dem Raum raus um Farbe zu holen, weil mich eine Schülerin gebeten hatte.... ziemlich dämlich war das... stand halt so unter Strom....
Du bist in beiden Lehrproben, die du deiner Angabe nach beide mit 4,3 nicht bestanden hast, rausgegangen, um einer Schülerin Farbe zu holen und deshalb durchgefallen? Das halte ich für unwahrscheinlich... Denselben Fehler wirst du wohl einerseits nicht zweimal gemacht haben, wenn er dir deutlich angekreidet wurde in einer Lehrprobe. Andererseits fällt man an einem Gymnasium- wo du gemäß deines Profils tätig bist- selbst bei einer Lehrprobe in einer 5.Klasse nicht nur einfach deshalb durch, weil man etwas holen geht, sondern weil man weitere schwerwiegende Fehler gemacht hat sei es unabhängig von dieser Situation oder im Kontext damit (Klasse kann in Abwägung von Alter, Reife, Situation, Vorerfahrungen nicht einmal für 5min ohne Aufsicht bleiben + vergessen im Nebenraum darum zu bitten, kurzfristig den Raum als Nebenaufsicht mitzuversorgen). In der anderen Lehrprobe wird es dann ja wohl kaum denselben Fehler erneut gegeben haben, sondern andere Fehler: Entweder mehrere kleinere Schnitzer oder einen größeren, wie eben eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Sei bitte so ehrlich zu dir selbst und reflektiere genau, warum du die eine, wie auch die andere Lehrprobe im zweiten Fach nicht bestanden hast. Wenn du deine Fehler/Probleme/Schwachstellen ehrlich reflektierst und in der Folge angehst/behebst, dann kannst du dein Ref auch doch noch erfolgreich abschließen. Mehr Entlastung bei der Kinderbetreuung kann dir die dafür benötigte Zeit geben.
ZitatVielleicht benötige ich einfach mitmachende Worte
Ich möchte dich ganz nachhaltig dazu ermutigen...
... besser für dich selbst Sorge zu tragen während des Refs, sprich dich bei der Kinderbetreuung bis zum Abschluss des Refs gemeinsam mit deinem Mann zu entlasten.
... genau hinzuschauen, woran du am Ende tatsächlich gescheitert bist, statt das eher unreflektiert auf "einen dämlichen Fehler" zu schieben. Probleme, die du erkannt hast sind nämlich Arbeitsfelder, die du angehen und lösen kannst, so dass du dir weniger Sorgen machen musst, dass dir solche "dämlichen Fehler" unterlaufen und die Suppe versalzen.
Sei es dir selbst wert, das Ref jetzt bis zum Abschluss in den Mittelpunkt des familiären Arbeitslebens zu stellen und das auch genau so von deinem Mann einzufordern, dass er dich entsprechend entlastet und unterstützt.
Sei es dir selbst wert, dir die Zeit zu nehmen an deinen bestehenden Schwächen, Fehlern, Problemen oder auch Unsicherheiten zu arbeiten, damit sich bestimmte Routinen noch besser einschleifen, auf dass dir weniger große und kleine Schnitzer in den Lehrproben unterlaufen. Dann habe ich keinen Zweifel wird aus den beiden 4,3ern im zweiten Anlauf eine (möglichst gute) Zahl unter (bis) 4.