Ja, da bin ich vollkommen bei euch und das sollten die beiden Beispiele ja andeuten. Man wird je nach Umfang der Wünsche der Kollegen halt sehr schnell an eine Grenze der Machbarkeit kommen, da hilft dann auch §5 NGG nicht mehr weiter. In der Praxis kommen diese überzeichneten Beispiele - insbesondere das zweite - ja auch kaum vor. Dass sich viele Lehrkräfte schlicht nicht vorstellen können, was eine aus ihrer Sicht leichte Anpassung des eigenen Stundenplans für einen Rattenschwanz von Folgen nach sich zieht, ist aber jedes Schuljahr wieder zu erleben.
Niedersachen - Teilzeit - Ab wann Anrecht auf 4 anstelle von 5 Tage?
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An der SekII sieht es anders aus als an der GS,
die Engstelle sind die ersten 4 Stunden am Morgen, in denen alle Klassen anwesend und versorgt sein müssen - irgendwie.
Hat man die Lehrkräfte nicht, hat man ein riesiges Problem, Vertretungs-Lehrkräfte sind schwer zu bekommen und die -offiziell nur Aufsicht führenden“ pädagogischen Mitarbeiter:innen sollen nur kurzfristig eingesetzt werden, nicht über das Jahr.
Referendar:innen und Seminarleitungen fehlen auch immer gemeinsam an den gleichen Tagen.
Wenn man ein Drittel von 28h reduziert, fallen vor allem die 5. und 6. Stunden weg, in denen kein Betreuungszwang herrscht und die jüngeren im Halbtag schon gegangen sind.
Unter dem ständigen Mangel muss man mit der Schulter zucken, den freien Tag gewähren und die Klasse irgendwie unter Aufsicht stellen - wie an anderen Tagen auch. Da sind es eben 4 Behelfsstunden mehr.
Gerade weil in den GS jeder die Auswirkungen sofort sieht und tragen muss, gehen weit weniger GS-LuL in Ämter und auf Stellen, die freie Tage erwarten, weil es als KL in der GS schwierig ist und weil das System nicht derart ausgestaltet ist, dass man an GS tageweise auf einfache Weise frei haben kann.
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Schau dir bitte noch einmal meine Beispiele aus #18 an. Die lassen sich analog auch auf Teilzeitlehrkräfte mit entsprechenden Wünschen übertragen. Während in Beispiel 1 die Planung schon eine kleine Herausforderung ist, aber noch machbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit die individuellen Zeitwünsche erfüllt werden können, ist das in Beispiel 2 in der Realität de facto unmöglich. Das liegt auch nicht am Unwillen der Planer, sondern in der Natur der Sache.
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Schau dir bitte noch einmal meine Beispiele aus #18 an. Die lassen sich analog auch auf Teilzeitlehrkräfte mit entsprechenden Wünschen übertragen. Während in Beispiel 1 die Planung schon eine kleine Herausforderung ist, aber noch machbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit die individuellen Zeitwünsche erfüllt werden können, ist das in Beispiel 2 in der Realität de facto unmöglich. Das liegt auch nicht am Unwillen der Planer, sondern in der Natur der Sache.
Ich wollte wirklich keinen Unwillen unterstellen. Ich denke nur, man sollte sich öffnen bzgl der Strukturen auch des Stundenplans per sé…
und kurze Frage: was macht der Planer „Unmögliches“ wenn ein BEM oder Amtsarzt es ihm exakt so unmöglich vorgibt? Kriegt der Kollege dann frei weil er nicht einplanbar ist?
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Mir ist keine BEM-Maßnahme o.ä. bekannt, die genau die zu haltenden Unterrichtsstunden im Sinne von "Kollege X darf nur am Dienstag 3./4. Stunde, Mittwoch in der 5. Stunde ..." eingesetzt werden. Es wird eher auf das Nichtüberschreiten einer Höchststundenzahl u.ä. abgestellt.
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Das wäre jetzt auch meine Frage bzw. Anmerkung gewesen. Ich kenne es ebenfalls nur so, dass im Rahmen einer BEM die tägliche (Höchst)Arbeitszeit bzw. Stundenzahl (EDIT: pro Tag) festgelegt wird, aber nicht, von wann bis wann Frau/Herr XY arbeiten darf.
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Den Fall gibt es tatsächlich - erst ab 09:00 Uhr Beginn…
Oder mit Ende spätestens 12:00 auch…
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Das erschließt sich mir offen gestanden nicht, welchen Zweck im Rahmen einer BEM eine solche zeitliche Bindung haben soll und ist mir wie gesagt auch unbekannt. Da ich mit Sicherheit keine Kenntnis aller möglichen individuellen BEM-Vereinbarungen haben kann, muss ich diese Existenz-Behauptung so stehen lassen.
Sollte es das so wirklich geben, wird man darauf vermutlich mit Doppelsteckungen o.ä. reagieren müssen, sodass die betreffende Person nicht in allen ihrer Stunden zwingend benötigt wird und damit die nötigen Freiheiten im Plan erhalten bleiben. Aber das ist Glaskugel lesen ohne Blick auf eine entsprechende konkrete Vereinbarung und deren Details.
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(medizinische Untersuchung morgens? Angewöhnen eines langen Prozederes am Morgen vor Beginn der Arbeitstätigkeit?)
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(medizinische Untersuchung morgens? Angewöhnen eines langen Prozederes am Morgen vor Beginn der Arbeitstätigkeit?)
Ja, das ist nachvollziehbar. Ich hatte die Einschränkungen deutlich zu stark gelesen (9-12 Uhr täglich), aber so steht es gar nicht da. Einer Bedingung wie "jeden Tag erst ab 9 Uhr" dürfte mit Blick auf das reduzierte Deputat während einer BEM kaum etwas entgegenstehen.
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Eine BEM ist ja auch immer eine Sondersituation. Das kann man ja nicht mit "normalen" Anforderungen vergleichen.
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Wir hatten gerade eine Kollegin, die sich in Elternzeit selbst vertreten wollte. Allerdings wäre das wegen der Betreuung durch die Tagesmutter (8.30-12.30) nur in der 3./4. Stunde wegen des Weges möglich gewesen. Hab ich hab einfach gesagt, dass ihr Mann ja wegen des anderen Kindes eh zur 2. oder 3. hat und freitags frei. Da könnte er ja an den Tagen wo das möglich ist das Kind bringen oder abholen. (Ihr Mann ist auch ein Kollege.)
2 Wochen später konnte sie dann doch nicht anfangen, die Tagesmutter war angeblich abgesprungen. Dabei weiß ich, dass es 2 Tagesmütter waren mit wenig Kindern und die Eingewöhnung bereits abgeschlossen war.
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Wir hatten gerade eine Kollegin, die sich in Elternzeit selbst vertreten wollte. Allerdings wäre das wegen der Betreuung durch die Tagesmutter (8.30-12.30) nur in der 3./4. Stunde wegen des Weges möglich gewesen. Hab ich hab einfach gesagt, dass ihr Mann ja wegen des anderen Kindes eh zur 2. oder 3. hat und freitags frei. Da könnte er ja an den Tagen wo das möglich ist das Kind bringen oder abholen. (Ihr Mann ist auch ein Kollege.)
2 Wochen später konnte sie dann doch nicht anfangen, die Tagesmutter war angeblich abgesprungen. Dabei weiß ich, dass es 2 Tagesmütter waren mit wenig Kindern und die Eingewöhnung bereits abgeschlossen war.
Unfassbar, was manche Menschen erwarten, was ihr Stundenplaner:innen gefälligst nur für sie leisten können sollt, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie viele Stunden Arbeit schon das Verschieben einer einzelnen Stunde unter Umständen nach sich ziehen kann.
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Ich finde das gar nicht so unmöglich.
Allerdings ist das eben einer der Dinge, wo man sicher als Schule sagen kann, es ist aus dem und dem Grund nicht möglich (wobei das bei uns problemlos möglich wäre, aber wir sind auch "nur" eine Grundschule).
Aber den Wunsch bei der Teilzeitbeantragung anzugeben ist durchaus richtig und statthaft.
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Klar, den Wunsch kann man angeben und sollte man auch, denn nur dann ist ja bekannt was man möchte/braucht. Bei uns ginge das so wie beschrieben auch nicht. Aber man kann ja vielleicht auch Kompromisse finden und das hängt dann sicher auch sehr vom System ab.
Im konkreten Fall hätte ich genauso gehandelt wie yestoerty , wobei das auch eine wirklich abgefahrene Situation ist/war. (Nicht der Wunsch an sich, aber die Tatsache, dass der Mann auch an der Schule ist, schon entsprechend im Plan ist, dann die seltsame Geschichte mit der Tagesmutter...)
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Susannea, ich denke das Problem ist, dass hier viele aus der anderen Perspektive schauen …die ja auch legitim ist…
…letztlich müssen die Interessen schon ausgeglichen werden, aber man sollte sich auch fragen, was bzgl Gleichstellung verbrieft werden sollte. Berlin ist da auch sehr großzügig bzgl dieser Thematik.
Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..
Stunden verschieben ist jetzt auch nicht immer eine Kunst - bei jedem Durchlauf der Planung kann man bei Durchsicht der Pläne selbst seinen Plan und den eines Kollegen häufig optimieren - jaja alles anekdotische Evidenz
Davon abgesehen:
Letztlich sollten wir froh um jedes Kind sein und vieles möglich machen, wer, wenn nicht die staatliche Institution sollte hier Vorbild sein bzgl Gleichstellung? Und am Ende profitieren wir wieder alle, wenn Kinder aufwachsen, die sowohl Betreuung extern aber auch viel elterliche Fürsorge genießen können!
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Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..
Warum greifst du dir eine solche Extremaussage heraus? Ich habe niemanden hier gesehen, der gefordert hätte, die Kinderbetreuung ganz hinten anzustellen und einen Stundenplan so schlucken zu müssen, wie er kommt. Es ging hier lediglich um den Hinweis, dass entsprechende Wünsche zwar im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden müssen (!) (und auch werden), bei zu engen Wünschen aber irgendwann eine Grenze der Machbarkeit erreicht ist. Das führt dann eben dazu, dass auch der von dir sinnvollerweise ins Spiel gebrachte §5 NGG keinen uneingeschränkten Anspruch auf beliebige individuelle Wünsche ohne wenn und aber ergibt.
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Im Übrigen scheint es mir bei der von der/dem TE angedachten Stundenreduzierung gar nichr um eine Reduzierung aus familiären Gründen zu gehen, oder Kleiner_Held ?
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Es ging hier lediglich um den Hinweis, dass entsprechende Wünsche zwar im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt werden müssen (!) (und auch werden), bei zu engen Wünschen aber irgendwann eine Grenze der Machbarkeit erreicht ist. Das führt dann eben dazu, dass auch der von dir sinnvollerweise ins Spiel gebrachte §5 NGG keinen uneingeschränkten Anspruch auf beliebige individuelle Wünsche ohne wenn und aber ergibt.
Vielleicht zeigen sich auch unterschiedliche Perspektiven derer, die ein Anrecht auf Entgegenkommen haben, und derer, die darüber die Nachteile erhalten und auffangen, wenn die Arbeit in den Schulen auf die Vollzeitkräfte verteilt wird und die Schulen mit Mangel bei jeder Stunde weniger noch mehr Behelf aushalten müssen.
Das System ist auch an dieser Stelle nicht auf das Anrecht und den Schutz der Arbeitnehmer:innen eingestellt und entsprechend ausgestattet.
Und dann kennen Stundenplaner (und kleine Schulen) durchaus auch irgendwelche Wünsche, die zwar mit Teilzeit gerechtfertigt werden sollen, aber nicht machbar sind:
„Ich möchte keine Klasse leiten, obwohl ich 20 Stunden erteile, möchte nur ein einziges, korrekturfreies Fach unterrichten, obwohl die Schule dieses Fach gar nicht in dem Umfang anbieten kann, komme zur 3. Stunde, gehe nach der 4. und habe Anspruch auf einen mir zugehörigen Fachraum (der gar nicht existiert).“ Vorgetragen mit der Erwartungshaltung, dass es genau diese einzige Schule sein soll, die die Wünsche zu realisieren hat.
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Letztlich läuft die Argumentation bei einigen Beiträge darauf hinaus, dass jeder sein Kind möglichst lange betreuen lassen soll, um allen Eventualitäten der Planung Rechnung tragen zu können das ist glaube ich, dass was bei einigen ankommt, und sie so sauer macht, auch wenn es nicht so gemeint ist ggf..
Das hat hier niemand behauptet.
Wer aber Vollzeit arbeitet braucht einen Vollzeitbetreuungsplatz fürs Kind. Und man muss das Kind ja nicht jeden Tag bis 16 Uhr in der Kita lassen. An den Tagen, an denen man früher zu Hause ist, darf man es ja durchaus eher holen.Stunden verschieben ist jetzt auch nicht immer eine Kunst - bei jedem Durchlauf der Planung kann man bei Durchsicht der Pläne selbst seinen Plan und den eines Kollegen häufig optimieren
Oft geht das. Nicht immer. Und wenn ich mir Kurse wünsche, von denen ich weiß, dass sie in der ersten und zweiten Stunde liegen, aber erst ab der dritten Stunde unterrichten will, dann ist dieser Wunsch nicht umsetzbar (Lage der Stunden von der Stadt vorgeschrieben, die die Kleinbusse bereitstellt, um die Schüler:innen von Schule A zu Schule B zu bringen und umgekehrt).
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