Hallo ihr Lieben,
ich arbeite in Niedersachsen an einer BBS und bin verbeamtet. Ich überlege meine Stunden zu reduzieren. Vollzeit ist bei uns 24,5 Stunden.
Ich denke, so richtig lohnt es sich für mich nur, wenn ich dann einen Tag weniger, also vier statt fünf Tage, anwesend wäre.
Kann mir jemand sagen, ab wie viel Reduktion (Prozent bzw. Stunden) ein rechtlicher Anspruch darauf besteht?
LG und vielen Dank