Anrechnung der Elternzeit auf die Probezeit

  • Hallo zusammen,


    ich bin aktuell schwanger und erwarte im Juni mein erstes Kind. Ich befinde mich noch in der Probezeit, zu Beginn der Elternzeit habe ich dann 1 1/2 Jahre Probezeit abgeleistet. Im Mai sollte meine erste Beurteilung zwecks Verbeamtung anstehen, die leider aufgrund eines betrieblichen Beschäftigungsverbots nicht stattfinden kann. Wenn ich nun zwei Jahre Elternzeit nehme und diese zwei Jahre auch komplett zuhause bleibe, wie wirkt sich das auf die Probezeit aus? Komme ich dann wieder und leiste einfach die "noch fehlenden" 1 1/2 Jahre ab?


    Bezüglich anstehender Elternzeit habe ich online diesen Auszug gefunden:


    Die Zeiten eines Urlaubs ohne Dienstbezüge und Elternzeit ohne Dienstbezüge gehören nicht zur Probezeit. Die Zeit eines Urlaubs ohne Dienstbezüge aus familiären Gründen und Elternzeit ohne Dienstbezüge verkürzen die Probezeit, sofern die Bewährung festgestellt werden kann. Die Mindestprobezeit darf nicht unterschritten werden. Merkblatt zur Feststellung der Bewährung einer Lehrkraft in der Probezeit im Beamtenverhältnis


    Ich verstehe allerdings nicht ganz, was es bedeutet, dass sich die Probezeit durch die Elternzeit verkürzt, weil ich sonst immer gehört/gelesen habe, dass sich die Probezeit verlängert!?


    Wenn hier jemand Licht ins Dunkle bringen kann, wäre ich euch sehr dankbar :)

  • Deine Probezeit verkürzt sich um die Elternzeit - du musst aber insgesamt mindestens die Mindestprobezeit vor Ort durchlaufen haben - das müsste ein Jahr sein, dass du mindestens in Präsenz ableisten musst. Wenn das der Fall ist, kannst du aufgrund der Leistungen dort beurteilt werden und wirst dann Lebenszeit verbeamtet.

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