2. Staatsexamen im 2. Versuch nicht bestanden

  • Hallo,


    meine Freundin hat das 2. Staatsexamen im Grundschulamt, Deutsch, Religion jetzt zum 2. Mal nicht bestanden, in der RHeinland-Pfalz.

    Das ist natürlich ein Schock.

    Nun ist auch die Frage, wie es weitergehen kann.

    Das ganze Studium und das Ref. kann doch nicht alles umsonst gewesen sein.

    Was für Möglichkeiten hat man denn jetzt?
    Beruflich oder auch im Studium?

    Lohnt sich eventuell eine Beschwerde?

    Sind natürlich komplett ratlos und ich würde mich über Hilfe freuen.

  • Das tut mir Leid zu hören. Wichtig wäre vlt. erst einmal der (ehrliche) Blick darauf, warum die Prüfungen mit "nicht bestanden" endeten.

    Lohnt sich eventuell eine Beschwerde?

    Das dürfte sich nur lohnen, wenn es konkrete und nachvollziehbare Hinweise auf Bewertungsfehler gibt. Hierfür sollte dann auch zeitnah Einsicht in die Prüfungsakte genommen werden und die Frist zur Anfechtung nicht versäumt werden. Besteht nur ein Bauchgefühl "ungerecht" bewertet worden zu sein, dürfte sich die Anfechtung i.d.R. nicht lohnen. Insbesondere sollte ein kompetenter Fachanwalt hinzugezogen werden.


    Was für Möglichkeiten hat man denn jetzt?
    Beruflich oder auch im Studium?

    Es gibt eine ganze Reihe von Alternativen ohne noch einmal ganz bei Null zu beginnen. Dazu findet man hier im Forum auch bereits einiges.

    Das naheliegendste kann ggf. der Blick auf private Schulen sein, die nicht immer ein 2. Staatsexamen als Einstellungsbedingung voraussetzen, gleiches gilt für Vertretungslehrkräfte. Berufsnah kann der Einstieg in die Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Einrichtungen oder der Nachhilfesektor eine mögliche Alternative sein.

  • Okay Dankeschön.

    Die Rektorin war auch nicht mit der Bewertung einverstanden, weiß halt nicht ob das was bringt.


    Ansonsten hatte ich gelesen, das erste Staatsexamen kann man sich als Bachelor oder Master anerkennen lassen.

    Wo macht man das?

    Hilft einem noch die Kammer oder so bei der Job suche oder muss man das über das Amt machen bzw. alleine, also die Frage ist, gibt es noch Hilfen für jetzt Arbeit zu finden?


    An Private Schulen hatte ich auch schon gedacht, nur beim Googlen nichts wirklich an Jobs gefunden.

  • Welche Kammer sollte bei der Jobsuche warum helfen? Es gibt keine Kammer für ehemalige Lehramtsanwärter:innen...


    Je nachdem, in welchen beruflichen Bereich deine Freundin sich orientieren möchte und wie die Angebote in den Regionen sind, die für sie infrage kommen, muss sie den Weg wahlweise gehen über die Agentur für Arbeit,, Stellenausschreibungen, Initiativbewerbungen oder auch die Ausschreibungen z.B. des Landes RLP für Vertretungskräfte.

    Wenn es aktuell keine Ausschreibungen privater Schulen in eurer Region/ihrer Region (...) gibt, dann muss sie sich wahlweise initiativ bewerben (ggf. auch vorher anrufen und nachfragen, ob es einen Bedarf gibt an Lehrkräften ohne volle Lehrbefähigung z.B. als Vertretungskräfte) oder ihren Suchradius erweitern. Angesichts des generellen Mangels an Grundschullehrkräften bundesweit, sowie den zusätzlichen Krankheitsausfällen jetzt im Winter sollte es zumindest für den Einsatz als Vertretungskraft zahlreiche Optionen geben gerade auch im staatlichen Schuldienst.


    Ob eine Anerkennung des 1. Staatsexamens als Bachelor oder Master möglich ist kommt vor allem darauf an, an welche Art Bachelor oder Master du/ihr/sie dabei denkt. Grundlegend sind die Hochschulen dafür aber geeignete Ansprechpartner.


    Ob die Rektorin mit der Bewertung einverstanden ist oder nicht spielt nur dann eine Rolle, wenn die Rektorin a) Teil er Prüfungskommission war und b) ihre Bedenken den Weg ins Prüfungsprotokoll gefunden haben. Andernfalls bleibt am Ende nämlich stehen, dass sie- so sie Teil der Prüfungskommission war- die tragenden Gründe der Bewertung mit ihrer Unterschrift bestätigt hat.

    Für eine Beschwerde braucht es in jedem Fall mehr als das persönliche Bauchgefühl. Deine Freundin sollte, wie bereits empfohlen wurde, also so schnell wie möglich die Prüfungsakte einsehen und sich von ihrer Gewerkschaft zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen.

    Wenn ich von BW ausgehe: Hier werden einem im Anschluss an jede Teilprüfungsleistung die tragenden Gründe der Bewertung mitgeteilt (wenn man das möchte), die genau so dann auch im Protokoll stehen (es darf tatsächlich nichts Abweichendes gesagt werden, gerade bei heiklen Bewertungen). Eine unangemessene Bewertung nachzuweisen wird insofern sehr sehr schwierig, dazu ist das Protokoll zu kurz.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ansonsten hatte ich gelesen, das erste Staatsexamen kann man sich als Bachelor oder Master anerkennen lassen.

    Wo macht man das?

    Ich hoffe das macht keiner. Fachlich hat man mit dem Lehramtsstudium maximal einen Zweifachbachelor und das auch schon nur mit viel Wohlwollen.

  • Ich hoffe das macht keiner. Fachlich hat man mit dem Lehramtsstudium maximal einen Zweifachbachelor und das auch schon nur mit viel Wohlwollen.

    Ich habe auch einen Master, pauschal kann man das also nicht abtun. Ein Master of Education, der eben genau diese Kombi aus 2 Fächern und Bildungswissenschaften beinhaltet.




    Die Rektorin war auch nicht mit der Bewertung einverstanden, weiß halt nicht ob das was bringt.

    Keine Ahnung, wie es in RLP ist, aber in NRW trägt die Schulleitung zur Endnote bei ist aber nicht Teil der Prüfungskommission. Nicht einverstanden ist definitiv zu schwammig für mögliche rechteliche Schritte.


    Und zweimal durchgefallen zu sein, bedeutet ja auch schon bei zwei verschiedneen Prüfungskomissionen durchgefallen zu sein.

  • Noch eine andere Frage, kann sie als Quereinsteigerin nochmal in den Lehrberuf kommen oder als Vertretungslehrerin?

    Vertretungslehrerin wie bereits geschrieben ja. Sie wird zwar immer nachrangig nach Erfüllerin zugeteilt werden, sprich eher die Stellen erhalten, für die sich weniger Bewerber:innen interessieren, kann sich aber angesichts des generellen Mangels an Grundschullehrkräften mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auf diesem Wege eine Entfristung erarbeiten über die Jahre. Einen Quereinsteig sehe ich nicht, aber es soll sich ja einiges in NRW ändern als Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel in Form einer teilweise erheblichen Absenkung der Anforderungen an Bewerber:innen. Wer weiß also, ob ihr dieser Weg nicht letztlich auch noch eröffnet werden wird in den nächsten Jahren.

    Ich denke aber, es wäre wirklich wichtig aktiv zu reflektieren, wie es dazu kommen konnte das Ref abschließend nicht zu bestehen, welche ernsthaften Fehler sie macht, ehe sie einfach unreflektiert diesen Weg einschlägt, um vor allem auch in der Folge ganz ehrlich abwägen zu können, ob sie trotz der möglicherweise lebenslangen, massiven finanziellen Einbußen, die vor allem eine Entfristung als Nichterfüllerin bedeuten würde diesen Weg dennoch einschlagen möchte oder vielleicht möglicherweise am Ende doch erfolgreicher/glücklicher/zufriedener sein könnte in einem anderen Beruf.

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  • möglicherweise lebenslangen, massiven finanziellen Einbußen, die vor allem eine Entfristung als Nichterfüllerin bedeuten würde diesen Weg dennoch einschlagen möchte oder vielleicht möglicherweise am Ende doch erfolgreicher/glücklicher/zufriedener sein könnte in einem anderen Beruf.

    Nun, seien wir ehrlich: Im weiten Feld der sozialen Berufe (und auf einen solchen würde es wohl hinauslaufen als studierte GS-Lehrerin) ist der entfristete Nichterfüller finanziell vergleichsweise immer noch King.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Sorry das ich mich jetzt erst wieder Melde, viel zu tun.

    Meine Freundin das ist in der Rheinland-Pfalz in der Grundschule so,

    ist dies nicht zulässig?

    Zulässig wird es sicherlich sein, sonst hättest du diese Prüfer:innen nicht gehabt, ich vermute aber, dass deine Freundin in dem Fall das Recht gehabt hätte, über das Rügerecht diese Prüfer:innen als befangen abzulehnen, um von anderen Prüfer:innen, die sie noch nicht kennen geprüft zu werden. Nachdem ich aber nicht aus RLP komme, sondern aus BW, kenne ich die Rechtslage nicht genau genug, um das mit Sicherheit sagen zu können. In jedem Fall ist der Drops jetzt längst gelutscht, denn die Prüfung ist nun einmal gelaufen, wie sie gelaufen ist.


    Hinweise, was ihr jetzt prüfen und machen könntet habt ihr ja bereits erhalten, also geht das an und lasst euch von der Gewerkschaft beraten.

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  • Doch, ist es - zumindest kenne ich das aus BW genauso.

    Und ich erzähle es gern nochmal: In BW kann man im ganzen Ref passable oder auch gute Noten haben. Eine 5 in einer Lehrprobe bricht einem trotzdem das Genick. In dem Fall, den ich persönlich kenne, wäre ohne die 5 ein Notenschnitt von 2,3 herausgekommen (Ausgleichen geht nicht). Die Wiederholung der Lehrprobe (11. Klasse) fand übrigens beim gleichen Prüfer statt. Freitag, 8. Stunde, 35 Grad Außentemperatur.

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  • Doch, ist es - zumindest kenne ich das aus BW genauso.

    Und ich erzähle es gern nochmal: In BW kann man im ganzen Ref passable oder auch gute Noten haben. Eine 5 in einer Lehrprobe bricht einem trotzdem das Genick. (...)

    Stimmt insofern nicht ganz, als man in BW im Ref keine benoteten UBs hat, sprich vor den Lehrproben gar keine Noten erhält, weil die Unterrrichtsbesuche nur der Beratung dienen. Man kann also vorab passable oder auch gute Rückmeldungen zu den Stunden haben, aber dennoch die Lehrproben versemmeln, was einem aber dennoch nicht "das Genick bricht", da man nicht-bestandene Lehrproben noch im selben Schuljahr vor den Sommerferien wiederholen darf und nur die Note der bestandenen Lehrprobe ins 2.Staatsexamen einfließt.

    Das Genick bricht einem hier in BW nur das Schulleiter-Gutachten: Wer das nicht besteht wird automatisch für die Verlängerung gebucht und muss alle Lehrproben wiederholen, selbst wenn diese komplett bestanden wurden.


    Eine Wiederholungsprüfung beim selben Prüfer muss man außerdem hier in BW nicht einfach hinnehmen, sondern kann vorab von seinem Rügerecht Gebrauch machen. Selbst wenn man keine stichhaltigen Gründe hat, die belegen würden, dass der Prüfer oder die Prüferin befangen wäre, wird ein LLPA rein vorsichtshalber an der Stelle die Kommission neu besetzen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zumindest hat mir das an meinem Seminar die stellvertretende Seminarleitung unter vier Augen gesagt, als ich aus einem anderen Grund (behindertenfeindliche Äußerungen einer Dozentin mir gegenüber, die ich insofern natürlich als Prüferin ausschließen wollte) vom Rügerecht Gebrauch gemacht habe.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Auch eine 5 in einer anderen Prüfung (Kolloquium, Projekt, Schul- und Beamtenrecht, ...).

    Finde ich vom Grundsatz her auch richtig so.

    Ach komm, ernsthaft? Nicht mal die Bayern sind so schräg drauf. Als ob jemand ungeeignet wäre, weil er eine von n Prüfungen vergeigt. Aber dass all die pädagogischen Grundsätze, die man im Ref so lernt (auch über Noten und so) für den Umgang mit dem Referendar nicht gelten, dürfte auch ein Allgemeinplatz sein.

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  • Ach komm, ernsthaft? Nicht mal die Bayern sind so schräg drauf. Als ob jemand ungeeignet wäre, weil er eine von n Prüfungen vergeigt. Aber dass all die pädagogischen Grundsätze, die man im Ref so lernt (auch über Noten und so) für den Umgang mit dem Referendar nicht gelten, dürfte auch ein Allgemeinplatz sein.

    Yep. Bei mir im Jahrgang ist eine Mitreferendarin aus meinem Pädagogik-Kurs zweimal durch die Hausarbeit gefallen obwohl die restlichen Prüfungen bestanden waren, inklusive Lehrproben und das war es dann. Sie wollte dagegen klagen, aber ich weiß nicht wie es letztendlich ausgegangen ist.

  • Ach komm, ernsthaft? Nicht mal die Bayern sind so schräg drauf. Als ob jemand ungeeignet wäre, weil er eine von n Prüfungen vergeigt. Aber dass all die pädagogischen Grundsätze, die man im Ref so lernt (auch über Noten und so) für den Umgang mit dem Referendar nicht gelten, dürfte auch ein Allgemeinplatz sein.

    In BW muss jede Einzelprüfung bestanden werden, nichts kann ausgeglichen werden durch bessere Noten in anderen Prüfungsteilen. Normalerweise muss man nur den Prüfungsteil wiederholen, der nicht bestanden wurde, nur für das SL-Gutachten gelten Spezialbedingungen.


    Yep. Bei mir im Jahrgang ist eine Mitreferendarin aus meinem Pädagogik-Kurs zweimal durch die Hausarbeit gefallen obwohl die restlichen Prüfungen bestanden waren, inklusive Lehrproben und das war es dann. Sie wollte dagegen klagen, aber ich weiß nicht wie es letztendlich ausgegangen ist.

    Wie schafft man es 2x die pädagogische HA nicht zu bestehen, nachdem man bereits ein ganzes Studium erfolgreich absolviert hat? Oder gab es abgesehen von der Zula bzw. Bachelor- und Masterarbeit gar keine schriftlichen Hausarbeiten in ihrem Studium, so dass womöglich schlichtweg Übung in diesem Format gefehlt hat?

    Ich fand die pädagogische HA zugegeben aber auch schwerer zu erstellen als die HAs im Studium, was daran lag, dass es den Dozentinnen und Dozenten an meinem Seminar nicht gelungen ist klare Kriterien zu benennen, die erfüllt sein müssen bei dieser speziellen HA. Das war meines Erachtens sehr schwammig und unklar, genau wie die Bewertungskriterien für die HA. Aus dem Studium kannte ich das ganz anders. Es wurde nur sehr oft wiederholt bei uns, dass es eine andere Form von HA sei, anders als die, die man aus dem Studium kenne. Auch konkrete Umsetzungsbeispiele gab es nicht. War das bei euch ähnlich?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich fand die pädagogische HA zugegeben aber auch schwerer zu erstellen als die HAs im Studium, was daran lag, dass es den Dozentinnen und Dozenten an meinem Seminar nicht gelungen ist klare Kriterien zu benennen, die erfüllt sein müssen bei dieser speziellen HA. Das war meines Erachtens sehr schwammig und unklar, genau wie die Bewertungskriterien für die HA. Aus dem Studium kannte ich das ganz anders. Es wurde nur sehr oft wiederholt bei uns, dass es eine andere Form von HA sei, anders als die, die man aus dem Studium kenne. Auch konkrete Umsetzungsbeispiele gab es nicht. War das bei euch ähnlich?

    Ja, das war bei uns auch so, alles sehr schwammig, allein ein Thema zu finden und zu formulieren um die Hausarbeit anzumelden war schon ein Krampf. Irgendwie sollte man ein pädagogisches Handlungsfeld mit einem fachdidaktischen Thema verknüpfen, klar benannt wurden aber weder die Kriterien noch die Bewertung. Es fühlte sich sehr nach Stochern im Dunkeln an. Von daher kann ich schon nachvollziehen, dass das bei Manchen auch echt schiefgehen kann.

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