2. Staatsexamen endgültig nicht bestanden – weiteres Lehramt studieren

  • Ich hoffe es ist für deinen Mitreferendar damals trotzdem noch irgendwie gut ausgegangen.

    Nein, er ist dann auch im zweiten Versuch durchgefallen. Ob es ok ist die vorherigen Noten miteinzubeziehen oder nicht, kann ich nicht beurteilen.


    Aber: Hätte ich genau den Fachleiter damals selber nicht gehabt, ich wäre auch aus dem Referendariat geflogen. Er hat bei der Schulleitung meiner damaligen Ausbildungsschule gegen den Willen der Schulleitung durchgeboxt, daß ich in den bedarfsdeckenden Unterricht (BDU) gehen darf. Und ohne BDU wird man in NRW ja gar nicht erst zur Upp zugelassen.


    Meine damalige SL wollte mich nicht zulassen, weil es mir an der Fachlichkeit fehlen würde, als der Fachseminarleiter meiner damaligen SL bei einer Unterrichtsnachbesprechung entgegnete: „Fr. …, sie haben doch selber die einschlägige Fakultas. Dann müßten sie wissen, daß das fachlich richtig ist, was der Plattyplus uns eben gezeigt hat. Wenn sie es anders unterrichten, dann haben sie (also die SL persönlich) es in den letzten 35 Jahren fachlich falsch gemacht!“


    Nach der Standpauke hat meine SL damals mit hochrotem Kopf die Nachbesprechung verlassen und ihr blieb nichts weiter übrig als mich zum BDU zuzulassen. :pirat:


    Nachtrag: Da man ohne BDU nicht zur UPP zugelassen wird, bedeutet das, daß man aus dem Referendariat fliegt bzw. zumindest im ersten Versuch durchfällt , ohne je eine Prüfung gemacht zu haben. Ist also so wie beim Abitur, wo die Nichtzulassung zur Abschlußprüfung bedeutet, daß man seinen ersten Versuch mal direkt in den Sand gesetzt hat.


    Wenn die Fehlversuche auf diese Art und Weise zustande kommen, geht das mit den zwei erfolglosen Versuchen und dem endgültigen Nichtbestehen sehr schnell.

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