Teilzeit oder Elternzeit

  • Hallo!

    Ich bin Papa ( neuerdings 3 Kinder) und Alleinverdiener. Ich gehe nun zwei Monate In Elternzeit und spiele mit dem Gedanken

    ab dem 01.08.2023 für ein Jahr Teilzeit zu machen. Begründung: Mehr Zeit für meine Familie, 71% (bzw. 80%) reichen auch um die Kosten zu decken. Zudem geht es mir gesundheitlich nur mäßig und für Selbstfürsorge bleibt bei einer Vollzeitstelle mit drei Kindern und einer chronisch kranken Frau nur wenig Zeit.


    Folgende Varianten sehe ich da:

    1) Klassisch Antrag auf Teilzeit

    Ich beantrage Teilzeit nach Absprache mit der SL rund um 80% und stocke nach einem Jahr wieder auf, oder mache noch 6-12 Monate Länger.

    Hier habe ich theoretisch etwas Sorge, dass der Antrag abgelehnt wird, da es einen allgemeinen Personalengpass gibt und ich mit meinen Fächern (Mathe und Informatik) schlecht besetzte Fächer unterrichte.


    2) Antrag auf Elternzeit (unbezahlt, da ich bereits 2 Monate jetzt nehme)

    und dann "Vertrete ich mich selbst" mit 18/25,5 Stunden, was dem Maximum entspricht. Also rund 71%, was finanziell zwar knapp ist, aber machbar.


    Wenn ich es richtig überblicke, gibt es finanziell keinen Unterschied bei den Varianten, sofern ich bei "normaler" Teilzeit die gleiche Stundenzahl nähme.

    Welche Variante würdet ihr mir Empfehlen und warum?


    Sonderfall: Bei welcher Variante käme ich einfacher "vorzeitig" wieder raus? Also wenn ich z.B. nach 9 Monaten wieder voll arbeiten wollen würde.


    Danke für eure kompetenten Ratschläge

  • Teilzeit in Elternzeit ist leichter zu ändern, du hast hier nur einige Wochen Vorlazf theoretisch, Teilzeit ohne Elternzeit ist ja immer weit im Voraus festzulegen. Wobei ein Aufstocken bei gefragten Fächern auch ohne Elternzeit-Teilzeit oft kein Problem ist. In Elternzeit kannst du in NRW noch die 31 (?) Euro PKV-Zuschuss erhalten.

    Eine Teilzeit aus familiären Gründen (Kind unter 18 (?) ) dürfte eigentlich auch ohne Elternzeit genehmigt werden, da dies keine „grundlose“ Teilzeit ist.


    Nachtrag: wenn du länger als 12 Monate in EZ bist, kehrst du nicht zwingend zur Stammschule zurück - auch wenn es üblich ist, dass man (ohne Versetzungswunsch) zurückkehrt - es liegt aber kein Anspruch vor.

  • Bei uns müssen Teilzeitanträge für das Schuljahr 2023/24 jetzt im Januar spätestens abgegeben werden (am besten schon vor den Weihnachtsferien abgegeben worden sein). Wir können jährlich ändern, aber mit langem Vorlauf. Wir können auch nicht 6 - 12 Monate nehmen. Das gilt schon für ein ganzes Schuljahr.

  • Sonderfall: Bei welcher Variante käme ich einfacher "vorzeitig" wieder raus? Also wenn ich z.B. nach 9 Monaten wieder voll arbeiten wollen würde.

    Teilzeit in Elternzeit.


    Teilzeit in Elternzeit ist leichter zu ändern, du hast hier nur einige Wochen Vorlazf theoretisch,

    Mit 7 WOchen Vorlauf und die Verteilung nur in Absprache mit dir möglich. Du kannst also Einfluss auf den Stundenplan nehmen.


    Wir können jährlich ändern, aber mit langem Vorlauf. Wir können auch nicht 6 - 12 Monate nehmen. Das gilt schon für ein ganzes Schuljahr.

    Genau, Halbjahr oder Schuljahr meist, in Elternzeit jede von einem selber festgelegte Zahl, also auch 3 Monate, 3 Wochen und 4 Tage.

  • Ich werfe noch eine andere Variante mit rein: Gleichzeitige Elternzeit mit Elterngeld für dich und deine Frau für so lange, wie du es dir leisten kannst.

    Das habe ich gemacht mit ähnlicher Konstellation (Alleinverdienerin mit erkrankten Partner, Bonuskind plus Kleinkind plus Baby) und es war himmlisch. Natürlich hat es finanziell schon weh getan, aber für 9 Monate ging es bei uns gut und ich möchte diese Zeit nicht missen - denn es ist manchmal eben schon sehr erschöpfend, alles wuppen zu müssen.

    Da du schreibst, ihr kämet mit 70/80% von A13 (?) aus, ist das ja vielleicht eine Alternative?


    Ansonsten kann dir Teilzeit nicht verwehrt werden in deinem Fall - falls es da Probleme gibt, solltest du dich dringend an den Personalrat wenden.

  • Danke für eure Hinweise und Ratschläge!

    Die Variante von @TwoRoads klappt leider nicht mehr, da die Elterngeldanträge schon raus/bearbeitet sind. Ich nehme ja jetzt zwei Monate Elternzeit.


    Tatsächlich wären die 18/25,5 das Maximum, was ich in Elternzeit arbeiten darf. Das entspricht einer 71% Stelle von leider nur A12. Allerdings ist das noch genug Geld um das Haus abzuzahlen und alle laufenden Kosten zu decken. Größere Anschaffungen stehen nicht an und ein Urlaub wird jetzt in meiner ersten Elternzeit gemacht und muss dann im SJ 24/25 ausfallen. Kindergeld, Regionalzuschlag und Zuschlag für das dritte Kind wird zwar anteilig reduziert, ermöglichen es aber dennoch damit über die Runden zu kommen.


    Bitte absegnen:

    Zur Elternzeit: Diese geht ja auch immer nur ab Geburtstag (27.11.2022), bedeutet für mich (und meine Schulleitung) also, dass ich diese

    vom 27.07.23 - 26.07.2024 nehmen würde, korrekt?

    Die Antragsfrist beträgt hier ja 8 Wochen, was bedeutet, dass ich noch entspannt bis Ostern Zeit habe mich zu entscheiden, korrekt?


    Wenn ich die Elternzeit vorzeitig beenden wollte, geht das nur mit Genehmigung des Arbeitgebers und die Ferien kann ich nicht aussparen, würde also bedeuten, ich müsste in jedem Fall um 2 Monate kürzen (dann 27.07 - 26.05), um die Sommerferien voll bezahlt zu werden? Ferienbeginn am 08.07, was dann genau 6 Wochen wären-


    Was haltet ihr von folgender Variante, wäre das Dreist den Arbeitgeber um eine weitere Aufteilung der Elternzeit zu bitten?:


    Elternzeit

    1: 27.01.23-26.03.23 (Fix und über Elterngeld finanziert)

    2: 27.07.23-27.05.24 10 Monate Teilzeit in Elternzeit mit 71%


    und im Falle einer Genehmigung einer dritten Elternzeit:

    3: 27.10.24 - 26.03.2025 5 Monate Teilzeit in Elternzeit mit 71%

  • Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze, ich stehe leider etwas auf dem Schlauch:


    Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Elternzeit ohne Bezüge (also nach den 12+2 Monaten) und familienpolitischer Beurlaubung ohne Bezüge?


    Beides muss vom Dienstherr genehmigt werden und kann aufgrund zwingender dienstlicher Belange abgelehnt werden, korrekt?

    Die Elternzeit ab dem 3. Lebensjahr hat 13 Wochen Vorlaufzeit (Anmeldung) und die familienpolitische Beurlaubung muss hat...?

    Sowohl in Elternzeit als auch in familienpolitischer Beurlaubung kann man sich mit ca. 75% selbst vertreten, richtig?


    Mein Problem ist folgendes: Ich hab u.U. vielleicht verpennt, meine Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag meines Kindes zu übertragen. Ich meine, ich hätte das damals schon auf dem Elternzeitantrag angekreuzt, aber das ist tatsächlich das einzige Dokument, dass ich NICHT in Kopie vorliegen habe und in Arnsberg geht niemand ans Telefon. :( Oder ist mein Anrecht auf Elternzeit damit gar nicht sofort verfallen?


    Jetzt überlege ich, ob familienpolitischer Urlaub eine Alternative wäre, da ich das jährliche Vorhersagen des kommenden Jahres (Anmeldung von TZ ein Jahr vorher) zu diesem Zeitpunkt sehr schwierig finde.


    Und eine total blöde Frage: Wenn ich eine familienpolitische Beurlaubung (oder auch Elternzeit) für mein > 3-jähriges Kind beantrage, kann diese abgelehnt werden, mit der Begründung, dass mein Kind 45 Std. (also Vollzeit) in der Kita betreut werden kann (andere Blockungen konnte ich gar nicht buchen)?


    Ich weiß, viele Fragen, aber vielleicht hat ja jemand ausreichend Ahnung und hilft mir auf die Sprünge. Die Seiten der BezReg etc. halfen mir da nur sehr bedingt weiter.


    Danke!

  • Ich hab u.U. vielleicht verpennt, meine Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag meines Kindes zu übertragen

    Wie alt ist dein Kind, denn seit einiger Zeit gibt es keine Übertragung mehr, da wird einfach 13 Wochen vorher angemeldet. Beurlaubung ist in der Regel 6 Monate vorher und starr an Schuljahre gebunden zu beantragen,

    Elternzeitanträge gibt es übrigens rein formal gar nicht, weil man Elternzeit eben nicht beantragt, sondern nur anmeldet!

  • Wie alt ist dein Kind, denn seit einiger Zeit gibt es keine Übertragung mehr, da wird einfach 13 Wochen vorher angemeldet. Beurlaubung ist in der Regel 6 Monate vorher und starr an Schuljahre gebunden zu beantragen,

    Elternzeitanträge gibt es übrigens rein formal gar nicht, weil man Elternzeit eben nicht beantragt, sondern nur anmeldet!

    2019 geboren, wird im März 4 Jahre alt.

  • Wobei sich Düsseldorf da bei mir quer gestellt hat (obwohl ich alle Paragraphen zitiert habe). Deren Lösung: ich sollte einfach jetzt noch die Übertragung beantragen... 🙄 so lächerlich.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Wobei sich Düsseldorf da bei mir quer gestellt hat (obwohl ich alle Paragraphen zitiert habe). Deren Lösung: ich sollte einfach jetzt noch die Übertragung beantragen... 🙄 so lächerlich.

    Würde dann ja auch reichen ;)



    Ich sollte ja Elternzeit auch mit ihrem Formular beantragen, habe ich natürlich nicht getan, sondern formlos angemeldet und dazu geschrieben, dass ich ihr korrigiertes Formular (alle formalen Fehlen angestrichen) ihnen aber gerne zurück schicke, damit sie es dann überarbeiten können.


    Ihr einziges Problem dabei war dann noch, dass ich Elternzeit nach dem BEEG angemeldet habe und auch ihre Bestätigung für Elternzeit nach dem TVL ihnen zurückgeschickt habe mit dem Hinweis, dass sie das korrigieren müssen. Haben sie auch Jahre später und nach 10 mal hin- und her nicht verstanden.
    Frauenvertretung ist genervt, ich auch und die immer noch unwissend ;)

  • Da ist ein wesentlicher Denkfehler dran. Nur Elterngeld geht vom Geburtstag, Elternzeit kannst du auch vom 27.7. bis 30.5. z.B. nehmen.

    Das wusste ich nicht!

    Also könnte ich die Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit "gemütlich" vom 07.08.23 (Schulstart NRW) bis zum 24.05.2024 ( 6Wochen vor dem Sommerferien) nehmen, auch wenn der Geburtstag der Kleinen der 27. ist?

  • Das wusste ich nicht!

    Also könnte ich die Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit "gemütlich" vom 07.08.23 (Schulstart NRW) bis zum 24.05.2024 ( 6Wochen vor dem Sommerferien) nehmen, auch wenn der Geburtstag der Kleinen der 27. ist?

    Ja, genau so kannst du es machen.

  • In NRW wirst du eventuell mit dem 7.8. aber nicht durchkommen, das gilt bestimmt als rechtsmissbräuchlich ohne Sachgrund. Das würde ich mal mit der Sachbearbeiterin absprechen.

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