Hallo allerseits, ihr habt doch bestimmt das Wissen darüber
Wie schaut es aus, wenn ich eine Versetzung von einem städtischen Berufskolleg zu einem privaten Berufskolleg in kirchlicher Trägerschaft anstrebe?
Gelten dafür die gleichen Bestimmungen?
Das heißt mit A13 muss ich einen Versetzungsantrag stellen und dieser muss vom SL gewährt werden?
Und was passiert mit dem "Beamtenstatus" an einem privaten Berufskolleg? Werde ich trotzdem danach besoldet oder...
Danke für ein paar Anregungen