Versetzung als Konrektorin

  • Hallo,


    Ich bin momentan Konrektorin einer Grundschule in BW. Als Konrektorin verdiene ich dort A13. Als ich noch reguläre Lehrerin war habe ich A12 verdient.


    Meine Frage ist nun folgende:

    Es kann gut sein, dass ich in 1-2 Jahren aus persönlichen Gründen umziehen werde (innerhalb von BW).


    Wenn ich mich dann irgendwann versetzen lasse, bedeutet das dann automatisch eine Zurückstufung auf A12 oder werde ich bei einem Versetzungsantrag als Konrektorin auf eine A13-Stelle versetzt? Ich kann mir grundsätzlich vorstellen als Konrektorin weiterzuarbeiten, würde aber gerne wissen, ob ich mich dann nochmal komplett neu bewerben muss mit Bewerbungsgespräch, Gutachten usw.

    Sprich: würde ich automatisch wieder eine A13-Konrektorenstelle bekommen (vorausgesetzt es gibt welche) oder würde ich meine Besoldungsgruppe nur halten können, wenn ich mich wie damals von vorn drauf bewerbe?


    Danke im Voraus!

  • chilipaprika

    Hat den Titel des Themas von „Versetzung als Komrektorin“ zu „Versetzung als Konrektorin“ geändert.
  • Ich kenne so einen Fall lediglich aus dem gymnasialen Bereich von einer Schulleiterin. Diese musste sich um versetzt werden zu können als SL an der neuen Schule erneut bewerben und das komplette Bewerbungsverfahren durchlaufen. Ich würde davon ausgehen, dass das die übliche Vorgehensweise ist, die ich auch für nachvollziehbar halte: Schließlich muss eine neue Schule erst einmal prüfen, ob du zu ihnen und umgekehrt diese zu dir passt, schauen, ob du das mitbringst, was diese sich von ihrer Konrektorin erhoffen bzw. erwarten oder vielleicht auch als Ausgleich zu speziellen Stärken/Schwächen der SL an Stärken benötigen bzw. an Schwächen tolerieren können.

    Wenn es keine passende Stelle für dich als Konrektorin oder auch Rektorin geben würde und du dennoch versetzt werden könntest und auch versetzt werden wollen würdest weiß ich tatsächlich aber nicht, ob du dann auf A12 zurückgestuft werden würdest. Wenn ich daran denke frage ich am WE mal den Schulrechtler meines Vertrauens wie das beamtenrechtlich geregelt ist. Ansonsten kannst du das aber auch einfach bei deiner Gewerkschaft erfragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zumindest in NDS würde eine Versetzung unter Beibehaltung des erreichten Statusamtes wirklich nur wie von CDL beschrieben über eine erneute Bewerbung erfolgen. Mir ist von hier auch der Fall einer Versetzung ohne Bewerbung bekannt, wobei dies nur wie vermutet mittels Rückstufung in das Eingangsamt möglich war. Ich vermute, dass das in BW nicht anders wäre, da die Beibehaltung eines entsprechenden Statusamtes auch immer eine freie Planstelle dieser Besoldungsstufe erfordert. Diese wiederum müssen öffentlich ausgeschrieben werden und können nicht einfach unter der Hand besetzt werden.

  • Wie kommt ihr darauf?

    Ein einmal erreichte Amt kann nicht so einfach wieder entzogen werden, ich kenne auch Fälle, bei denen ein Schulleiter per Versetzung und ohne Bewerbungsverfahren eingesetzt worden ist.

    Grundsätzlich wir man bei einem Versetzungsantrag auf einen geeigneten Dienstposten versetzt. Das schließt die gleiche Besoldungsstufe ein. Das Problem kann nur sein, dass dadurch die Möglichkeiten deutlich eingeschränkt werden und die Versetzung möglicherweise nicht zu Stande kommt, weil es eben keinen freien Dienstposten in der Besoldungsstufe gibt.

    Die meisten, die dringend versetzt werden wollen, stimmen daher freiwillig zu, auch auf einen niedrigeren Dienstposten versetzt und dabei zurückgestuft zu werden.


    Im Primarbereich glaube ich aber, dass das aktuell gar nicht unbedingt notwendig ist, so vielen Leitungsstellen, wie da nicht besetzt werden können. Für wahrscheinlicher halte ich es, dass man dich freundlich aber bestimmt fragt, Lob du nicht gleich eine Schulleitung übernehmen möchtest (da müsstest du dann natürlich noch mal eine Bewerbung durchlaufen).

  • Ich denke man muss hier wirklich unterscheiden zwischen Wunsch nach Versetzung und der Problematik, dass i.d.R. keine entsprechende Planstelle zur Verfügung stehen wird, was de facto auf die Notwendigkeit einer Rückstufung hinausläuft und der Versetzung von Amts wegen, z.B. weil eine entsprechende Planstelle an einer Schule weggefallen ist (z.B. Rückstufung einer Planstelle durch zu geringe Schülerzahlen) und daher jemand umgesetzt wird, um weiterhin amtsangemessen beschäftigt zu werden.

  • Wie kommt ihr darauf?

    Wie von mir geschrieben, habe ich so einen Fall bei einer Schulleiterin eines Gymnasiums mitbekommen, die sich, da sie versetzt werden wollte, noch einmal dem kompletten Bewerbungsverfahren stellen musste.


    Zitat

    Ein einmal erreichte Amt kann nicht so einfach wieder entzogen werden, (...)

    Von einem Entzug kann keine Rede sein. Es geht ja um die Frage der Wegbewerbung bzw. Versetzung. Für SLen scheint es da- zumindest wenn ich von dem mir bekannten Fall ausgehe- ein anderes Verfahren zu geben als eine einfache Versetzung. Angesichts des akuten Lehrkräftemangels in der Primarstufe einerseits und andererseits an allen Schulformen den Schwierigkeiten Leitungspositionen zu besetzen würde ich aber auch nicht davon ausgehen, dass es ein Problem darstellen würde, sich erneut bewerben zu müssen und wie du vermuten, dass wenn, dann nur gefragt werden würde, ob anstelle der Position als Konrektorin auch die Stelle als SL infrage kommen würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Frage ist, ob die Stelle im Neubewerbungsfall gleichwertig war?

    Hier in NRW wird z.B. nochmal nach Schulgröße differenziert.

    Meiner Kenntnis nach hat das keine Rolle gespielt. Nachdem mir aber tatsächlich nicht bekannt ist, ob es eine solche Differenzierung in BW gibt im Bewerbungsverfahren, werde ich den Aspekt versuchen zu klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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