Liebe Forenteilnehmer,
ich habe mich durch die von Bolzbold freundlich zur Verfügung gestellten Links geklickt und bin leider nicht schlauer:
Wie ist die Urlaubs- bzw. Ferienregelung bei einer Abordnung an eine Behörde (Schulamt/Ministerium/etc.)? Flurfunk sagte, dass bis 51% die Schulferien gelten, aber das kann ich mir kaum vorstellen... Fände es aber schön, da ich demnächst eine 50%-Abordnung habe.
Und, falls das jemand verlinken kann, wo finde ich grundsätzlich die Regelungen bei einer solchen Abordnung?
Jaaa, man könnte sagen, ich hätte das im Bewerbergespräch klären sollen, aber da waren andere Themen im Vordergrund.
(Alles für NRW)