Eine kurze Frage:
Muss in der Einführungsphase, Klasse 11, jede Klassenarbeit nachgeschrieben werden, wenn ein Schüler sie entschuldigt versäumt hat?
Was gilt ab der Qualifikationsphase? Muss hier jede Arbeit nachgeschrieben werden, wenn ein Schüler sie entschuldigt versäumt hat?
Sind auch hier Ersatzleistungen/ der Verzicht auf diese Note möglich, wenn eine Bewertung gewährleistet ist und der Schüler/in nicht auf eine Arbeit besteht/ sie ihm ermöglicht werden sollte, wie im Erlass für Klasse 5-10?
Der Erlass von Klasse 5-10 und die Regelung dort ist mir bekannt, allerdings gibt es in diesem Erlass sehr viele Querverweise zur Arbeit in der Oberstufe, ich habe dort auch geschaut, werde aber nicht fündig.
Hat jemand hier einen entsprechenden passus / Erlass für die Oberstufe zur Hand?
Liebe Grüße.