Kinderwunschbehandlung und Vereinbarkeit mit der Schule

  • Hallo zusammen,


    ich bin schon seit Jahren registrierte Nutzerin hier, möchte aber aufgrund der Thematik gerne anonym bleiben und habe mich daher neu registriert - ich hoffe, das ist verständlich.


    Ich bin Lehrerin in BaWü und befinde mich am Anfang einer Kinderwunschbehandlung. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen frage ich mich, was mir denn zusteht und inwiefern ich Termine in Unterrichtszeiten legen "darf". Natürlich versuche ich, alle Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu terminieren, das hat bisher geklappt, klappt nun aber leider nicht immer. Noch dazu steht im Januar ein kleiner operativer Eingriff an, der mich auch zwei Tage ausfallen lässt.

    So sehr ich mich auch bemühe, es wird nicht alles am Nachmittag oder zu unterrichtsfreien Zeiten möglich sein, denn das ist ja oftmals auch einfach zyklusabhängig und nur bedingt steuerbar oder auch wie die OP einfach notwendig (nicht nur wegen des Kinderwunsches, es wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt und ist generell problematisch...) und nicht abhängig von meinem Stundenplan, sondern dem OP Plan.


    Ich habe bereits versucht die rechtliche Lage zu googlen und auch im Forum gesucht, bin aber noch nicht weiter. Vielleicht habe ich an der falschen Stelle gesucht.

    Ist es denn nun abhängig von der Erlaubnis meiner Schulleitung oder sind diese Termine zu gewähren (wie gesagt - klar, ich versuche alles, das nicht während meines Unterrichts zu planen und sollte es gar nicht anders gehen versuche ich, Stunden vor- oder nachzuholen oder Aufgaben zu stellen)? Neben all dem Stress und all der Sorge, die die Behandlung an sich verursacht, bereitet mir das echt Kopfzerbrechen. Es wäre schön, es wüsste jemand mehr - gerne auch per PN!


    Vielen Dank

    fertility

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du diesen Thread bereits gelesen? Wenn man das übliche Geplänkel einmal außer Acht lässt, kann man da schon eine Grundtendenz herauslesen.


    Stundenplanänderungen - Seite 8 - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Ansonsten fällt das Ganze vermutlich unter § 29 Abs. 1 Nr. 1 der AzUVO, nachzulesen hier:

    Landesrecht BW AzUVO | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung - AzUVO) vom 29. November 2005 | gültig ab: 01.01.2006 (landesrecht-bw.de)


    Vermutlich wirst Du auf eine verständnisvolle Schulleitung hoffen müssen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hier geht es soweit ich weiß nicht um Sonderurlaub. Der Fall ist im BGB geregelt und der Umgang damit im Alltag z.B. in der Handreichung des dbb beschrieben (Google Arbeitszeit dbb und lies das Magazin 'tacheles')

  • Hallo, ich habe das ganze "Thema" durch und und war "damals" noch nicht im Schuldienst - was heißt, dass ich wohl oder übel alle Termine mit meiner damaligen Arbeitszeit (ich ging Vollzeit arbeiten - also von morgens 9 Uhr bis abends 18 Uhr) unter einen Hut kriegen musste. Ich hatte 25 Tage Urlaub.


    Ich habe es NICHT im Betrieb gesagt, die meisten Frauen, die ich kenne, haben Ihrem Arbeitgeber nichts davon gesagt, ich glaube allerdings, dass das Ganze in der Wirtschaft etwas anders gesehen und gehandhabt wird wie in der Schule.


    Interessant war, dass ich am Anfang der Behandlung immer noch versucht habe, alles irgendwie "außerhalb" des Betriebes zu machen und "ganz selten" mal wegen einer Punktion, etc. gefehlt habe, bzw. mir dann immer Urlaub genommen habe. Aber wie du richtig schreibst, ist das oft nicht planbar.


    Der Deal für mich, damit es mir mit meinem Gefühl damit gut ging, war, dass ich es immer versucht habe, zu vereinbaren, wenn es ging. Konkret hieß das: Morgens um 5 Uhr aufstehen und zur Klinik fahren, damit ich eine der ersten war, die "drankamen" mit Blutabnahme und Ultraschall. Lange Wartezeiten. Ich war nicht privat versichtert. Spätestens um 8 Uhr raus aus der Uniklinik und ab in den Betrieb. Bis zur Punktion war das in der Regel immer handelbar. Bei den Punktionen selber und beim Transfer hatte ich entweder frei oder (wenn ich kein frei bekam) ich war krank: Ich hatte dann Magendarm - und am Ende hin eine Zyste, die eben engmaschig kontrolliert und eventuell punktiert werden musste. Für mich wäre auch der Druck, "alle" an meinen Versuchen teilhaben zu lassen zu groß gewesen. Und das Mitleid der anderen, wenn es wieder nicht geklappt hatte, ertragen zu müssen, wäre auch unmöglich gewesen. Am Anfang sagte mir eine Frau: "Du wirst - mit steigendem Kinderwunsch - auch immer mehr beruflich möglich machen." Meine Chefin, kinderlos und eher Anti-Kinder hätte mein Vorhaben weder verstanden noch irgendwie akzeptiert. Aber das mag in der Schule anders sein. Zu was ich dich aber in jedem Fall ermutigen möchte, ist, deinen Kinderwunsch weiter zu verfolgen - komme, was wolle. Und dir auch zu "verzeihen", dafür "krank" zu sein. Die privaten Krankenkassen handhaben (zu Recht!) den unerfüllten Kinderwunsch als eine Krankheit, die man behandeln kann. So solltest du es auch sehen: Ich versuche jetzt auch, meine Arzttermine außerhalb des Unterrichtes zu legen, aber wenn das nicht geht, geht es nicht.

    Ich hatte damals aber auch vorher genau eruiert, welche Klinik welche Modalitäten anbietet und was am besten passt. Allerdings war einer der besten Kinderwunschkliniken, die mir letztlich zum Wunschkind verhalf, leider nicht um die Ecke. Ich hatte eine gute Frauenärztin, die dann die Kontrolle übernahm, aber die machte auch erst um 8 Uhr auf. Ich kam dann auch zu spät zur Arbeit und musste was von einer Zyste erzählen, die kontrolliert werden musste, aber so war es halt. Ich habe abends ohnehin immer die Zeit reingearbeitet.

    Schreibe mich gerne an bei Fragen - wichtig ist auch die richtige Klinik mit verständnisvollen und guten Ärzten.

    Fühle dich umarmt - die Kinderwunschbehandlung ist eine harte Zeit. Aber es lohnt sich, "dranzubleiben" und zu kämpfen für das Wunschkind - und sich das auch zu erlauben.:)

  • Hier geht es soweit ich weiß nicht um Sonderurlaub. Der Fall ist im BGB geregelt und der Umgang damit im Alltag z.B. in der Handreichung des dbb beschrieben (Google Arbeitszeit dbb und lies das Magazin 'tacheles')

    Nee, Sonderurlaub hätte ich dafür auch nicht geltend machen können. Aber es lohnt sich meiner Meinung nach, den unerfüllten Kinderwunsch als Krankheit anzusehen, bei der man - wenn es nicht anders geht - eben "krank" ist. Bei einer Punktion bekommt man eine Vollnarkose, da kann man nicht arbeiten gehen hinterher.

  • Ohne mich damit jetzt näher auszukennen, da kinderfrei: Die Kinderwunsch-Behandlung ist doch eine ärztliche Behandlung oder? Also kannst du einfach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass du zu dieser und jener Zeit eben einen Arzt aufgesucht hast. In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin. Sobald die Termine feststehen, gibst du sie weiter und fertig.

  • In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.


    Und wenn du operiert werden musst und länger ausfällst, dann lässt du dich krankschreiben. Du bist dann ja schließlich auch krank. Nur weil es keine lebensnotwendige OP war, die in genau der Sekunde hätte durchgeführt werden müssen, heißt das ja noch lange nicht, dass du kein Anrecht auf Verbesserung deines gesundheitlichen Zustandes hast.

  • In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.


    Und wenn du operiert werden musst und länger ausfällst, dann lässt du dich krankschreiben. Du bist dann ja schließlich auch krank. Nur weil es keine lebensnotwendige OP war, die in genau der Sekunde hätte durchgeführt werden müssen, heißt das ja noch lange nicht, dass du kein Anrecht auf Verbesserung deines gesundheitlichen Zustandes hast.

    In der Regel ist man einen Tag wegen der Punktion krankgeschrieben - man kann allerdings länger krankgeschrieben werden, wenn man das möchte. Ich hatte das "damals" nie gemacht. Auch, um meinen Kollegen nicht noch zusätzlich meine Vertretung aufzubürden. Jetzt weiß ich, dass das bei Lehrern ja grundsätzlich anders gehandhabt wird, wobei mich da andere Überlegungen schon öfter dazu gebracht haben, in die Schule zu gehen, auch wenn es mir gerade nicht so gut ging: Wegen Kursarbeiten, die nur schwer verschoben werden können oder wegen Unterricht in Leistungskursen, den ich vor dem Abi ungern ausfallen lasse. Aber das kann man ja tatsächlich beeinflussen bei der Kiwu-Behandlung: Den groben Behandlungszeitraum jetzt. Und den würde ich dann z. B. eher nicht in die Abizeit legen. Aber das muss jeder für sich selbst wissen und entscheiden. Und es korreliert unter Umständen ja auch - ich glaube jedenfalls im nachhinein, dass der dann erfolgreiche Versuch vielleicht auch deshalb erfolgreich war, weil ich da eher wenig im Betrieb zu tun hatte...

  • Danke für deine Rückmeldung.


    Den Thread hatte ich gefunden, die Webseite auch... aber Thema "Arztbesuch" kam da ja irgendwie nicht vor, daher hat mir das spontan nicht viel weitergeholfen - außer eben wie du sagst, auf Verständnis zu hoffen.

  • Hier geht es soweit ich weiß nicht um Sonderurlaub. Der Fall ist im BGB geregelt und der Umgang damit im Alltag z.B. in der Handreichung des dbb beschrieben (Google Arbeitszeit dbb und lies das Magazin 'tacheles')

    Danke, aber leider kam ich mit deinen Schlagworten nicht so weiter...

  • danke für deinen Erfahrungsbericht... ich wär definitiv auch die, die früh aufstehen würde um das alles vorher zu schaffen. Zum Glück hab ich es nicht weit zur Klinik und zur Schule...

  • Ohne mich damit jetzt näher auszukennen, da kinderfrei: Die Kinderwunsch-Behandlung ist doch eine ärztliche Behandlung oder? Also kannst du einfach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass du zu dieser und jener Zeit eben einen Arzt aufgesucht hast. In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin. Sobald die Termine feststehen, gibst du sie weiter und fertig.

    Klar, ich kann bis zu fünf Tage fehlen... aber ich wär lieber ehrlich und würde planbar fehlen, als mich für jeden KiWu Termin den ganzen Tag krankzumelden. Manchmal reichen ja auch zwei Unterrichtsstunden Befreiung und ich müsste nicht den ganzen Tag fehlen.

  • Danke, aber leider kam ich mit deinen Schlagworten nicht so weiter...

    Okay, Quintessenz ist, dass man Termine außerhalb der Arbeitszeit anstreben muss, wenn aber ein Facharzttermin ansteht, der eben nur dann geht, dann darf man ihn wahrnehmen. Möglichst vom Arzt bescheinigen lassen, dass es nur dann geht und wie viel Zeit du in der Praxis warst.


    Für eine planbare OP natürlich krankschreiben lassen, kann man ja trotzdem vorher ankündigen.


    Du könntest zum Beispiel ankündigen, dass du aus medizinischen Gründen öfter fehlen wirst, du selbstverständlich immer versuchen wirst, die Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu legen und wenn das nicht geht, dich rechtzeitig für die entsprechenden Stunden freistellen lassen musst.


    Falls es wider Erwarten Probleme geben sollte, kannst du dich immer noch an die Gewerkschaft wenden.


    Edit: in der Broschüre war noch ein Fall erwähnt, in dem der AG versucht hatte, den AN zu verpflichten, eine andere Praxis aufzusuchen, die tollere Termine anbietet. Wurde abgewiesen, da freie Arztwahl. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich dein Bundesland auf einen Rechtsstreit einlässt, wie oft ein Arzttermin vormittags nötig gewesen wäre, halte ich für gegen 0 tendierend. Dass du theoretisch jedes Mal morgens anrufen und von deiner Unpässlichkeit reden könntest, um an diesem Tag gar nicht zu erscheinen, wissen die natürlich selbst.

  • vielen, vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, das noch mal für Deppen wie mich zu erklären. Das hat mir sehr weitergeholfen!

  • vielen, vielen Dank, dass du dir die Mühe gemacht hast, das noch mal für Deppen wie mich zu erklären. Das hat mir sehr weitergeholfen!

    So handhabe ich das bisher auch jetzt für mich - und so wird es auch bei Schülern gehandhabt: Wobei es da für mich auch ehrlich zu anstrengend ist, nachzukontrollieren, ob bei dem und dem Arzt prinzipiell keine Termine mittags vergeben werden oder eher selten.


    Nimm doch wirklich die "Geschichte" mit der Zyste: Da muss öfter nachkontrolliert werden, das sind kein Tagestermine, sondern nur Kontrollen. Und wenn die Zyste aufgestochen werden muss, dann ist eben ein OP-Tag fällig. Bei mir hatte ich diese Zyste-Variante angefangen, als wir die Klinik gewechselt hatten, weil wir uns davon einen größeren Erfolg versprachen. Da war es nicht mehr möglich, das Ganze vor der Arbeit zu erledigen, weil das meine niedergelassene Frauenärzte machte, die alleine schon recht weit weg war von der Arbeit. Ab da war dann die Zyste-Geschichte mit Kontrollen eben bei der Frauenärztin dran. Die hatte auch mehrere Male eine Bescheinigung ausgestellt. Vorher gingen ja die Stimulationen immer vor der Arbeit und wenn Punktion war, dann hatte ich eben einen Tag Magendarm oder Migräne. Wobei ich damals Lehrer wirklich beneidet hatte - weil du kannst wenigstens die Punktions- und Transfertermine ja schon in die Ferien legen. Dadurch, dass du das Ganze ja mit dem Nehmen der Pille selbst steuern kannst, ist es wirklich gut planbar...Also wann ungefähr die Punktion dann ist.

  • Erstmal alles Gute für die Behandlung und gedrückte Daumen, dass du schnell ans Ziel gelangst.

    Ich habe zu Beginn der Behandlung, den ersten Versuchen nicht mit offenen Karten gespielt, da ich im Ref war. Aber nach einer FG in der 15. SSW aufgrund einer Ansteckung mit Ringelröteln in der Schule, habe ich alle folgenden Behandlungsschritte mit meiner SL besprochen. Sie war verständnisvoll und hat es möglich gemacht, dass ich später kommen konnte, etc.

    Leider hat es dann erstmal nicht geklappt.


    Du kannst am Besten einschätzen, ob du bei deiner SL auf Verständnis und grundsätzliche Unterstützung triffst oder nicht. Ich war erleichtert, als die Ausreden für meine Fehlzeiten vorbei waren, da die Behandlung eh schon unfassbar anstrengend, nervenaufreibend,.... war. Aber man muss es aushalten, auch nach negativen Versuchen gefragt zu werden, wie es aussieht. Es bangen einfach viel mehr Menschen mit.

  • In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin.


    In NRW sind meines Wissens nach nur drei Tage am Stück, aber das reicht ja vielleicht auch an vielen Stellen aus.



    Diese fünf bzw. drei-Tage-Regelung gilt aber nur für Kranksein, nicht für geplante Arzttermine im Voraus.




    Beispiel NRW:


    § 15 ADO


    Zitat

    (2) Wird der Dienst wegen Krankheit von Beamtinnen oder Beamten länger als drei Arbeitstage, von Tarifbeschäftigten länger als drei Kalendertage versäumt, so ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich ist

  • laleona:

    Ja, sehr. Und ich habe danach lange gehadert, dass ich nichts gesagt habe und in der Schule war.


    Aber mittlerweile bin ich Mama von zwei Jungs (5+8) 💗 und die Erinnerung an den teilweise sehr anstrengenden Weg dorthin verblasst.

  • Aber mittlerweile bin ich Mama von zwei Jungs (5+8) 💗 und die Erinnerung an den teilweise sehr anstrengenden Weg dorthin verblasst.

    Wie wunderschön!!!!<3

  • Ohne mich damit jetzt näher auszukennen, da kinderfrei: Die Kinderwunsch-Behandlung ist doch eine ärztliche Behandlung oder? Also kannst du einfach eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass du zu dieser und jener Zeit eben einen Arzt aufgesucht hast. In BaWü darf man außerdem fünf Tage am Stück ohne die Vorlage einer AU fehlen. Lass dir bitte nichts erzählen von wegen, man müsste um Freistellung bitten für einen absehbaren Arzttermin. Sobald die Termine feststehen, gibst du sie weiter und fertig.

    Genau. Ich würde nicht den genauen medizinischen Grund darlegen. Das musst du nicht und das setzt dich nur unnötig unter Druck. Du hast Arzttermine, bekommst dafür eine ärztliche Bescheinigung und fertig.

    Bei meinem 3. Kind habe ich der Verwandtschaft (weiter entfernt wohnend) erst kurz vor Geburtstermin von der Schwangerschaft erzählt. Ich hatte immer viele Probleme gehabt bei den vorigen Schwangerschaften mit meinen Töchtern und auch mehrere Fehlgeburten und hätte mir nur wieder anhören müssen, wieso, weshalb, warum ich das wieder auf mich nehme. Alles lief besser als zuvor und ich musste mich nicht dauernd wegen irgendwas rechtfertigen.

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