Hallo zusammen,
ich bin schon seit Jahren registrierte Nutzerin hier, möchte aber aufgrund der Thematik gerne anonym bleiben und habe mich daher neu registriert - ich hoffe, das ist verständlich.
Ich bin Lehrerin in BaWü und befinde mich am Anfang einer Kinderwunschbehandlung. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen frage ich mich, was mir denn zusteht und inwiefern ich Termine in Unterrichtszeiten legen "darf". Natürlich versuche ich, alle Termine außerhalb der Unterrichtszeit zu terminieren, das hat bisher geklappt, klappt nun aber leider nicht immer. Noch dazu steht im Januar ein kleiner operativer Eingriff an, der mich auch zwei Tage ausfallen lässt.
So sehr ich mich auch bemühe, es wird nicht alles am Nachmittag oder zu unterrichtsfreien Zeiten möglich sein, denn das ist ja oftmals auch einfach zyklusabhängig und nur bedingt steuerbar oder auch wie die OP einfach notwendig (nicht nur wegen des Kinderwunsches, es wurde im Rahmen der Untersuchungen festgestellt und ist generell problematisch...) und nicht abhängig von meinem Stundenplan, sondern dem OP Plan.
Ich habe bereits versucht die rechtliche Lage zu googlen und auch im Forum gesucht, bin aber noch nicht weiter. Vielleicht habe ich an der falschen Stelle gesucht.
Ist es denn nun abhängig von der Erlaubnis meiner Schulleitung oder sind diese Termine zu gewähren (wie gesagt - klar, ich versuche alles, das nicht während meines Unterrichts zu planen und sollte es gar nicht anders gehen versuche ich, Stunden vor- oder nachzuholen oder Aufgaben zu stellen)? Neben all dem Stress und all der Sorge, die die Behandlung an sich verursacht, bereitet mir das echt Kopfzerbrechen. Es wäre schön, es wüsste jemand mehr - gerne auch per PN!
Vielen Dank
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