Schöne Post vom LBV und guten Rutsch

  • Erstmal allen einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr. Das alles besser wird glaube ich nicht aber die Hoffnung soll man ja nie aufgeben.


    Für tarifbeschäftigte angestellte Lehrer in NRW ein guter Tag wie ich finde. 2,8% Erhöhung der Tarifentgelte, zweimal Zulage von A12 zu A13, bei mir dann E11 zu E13.


    Obwohl: 4 Jahre bis zur völligen Überleitung sind in Schulnoten nicht gut! Bei mir sind es Netto ca. 2 Tankfüllungen im Monat.....na ja


    LG :wink_1:

  • Nicht für alle ein guter Tag ….

    vielleicht nur kurz, Warum??


    Zur Umsetzung nochmal eine Frage an alle, ich habe die Erklärungen gelesen aber 100% bin ich mir nicht sicher, wie das mit den Erfahrungsstufen ist.


    Wenn ich von E11 Stufe 6 in E13 übergeleitet werde, wird dann erst theoretisch in E12, Stufe 5 und dann in E13 Stufe 4 übergeleitet oder wie funktioniert das?

    Bei den Beamten ist das doch Stufengleich oder?

    LG

  • vielleicht nur kurz, Warum??

    Weil Nichterfüller (z.B. Diokeles) keine Zulage erhalten ergo kein guter Tag.


    Wenn ich von E11 Stufe 6 in E13 übergeleitet werde, wird dann erst theoretisch in E12, Stufe 5 und dann in E13 Stufe 4 übergeleitet oder wie funktioniert das?

    E11/6 --> E12/5 --> E13/5

    vgl.: https://oeffentlicher-dienst.i…lg/hoehergruppierung.html


    Bei den Beamten ist das doch Stufengleich oder?

    Zwar richtig, aber für die angestellen Lehrer unbeachtlich.

  • Nicht zu vergessen - Stufenlaufzeit innerhalb der neuen Stufe fängt bei Tarifangestellten neu an.


    Jahressonderzahlung sinkt von 74% (TVL 11) auf 46% (TVL 13)


    Zu feiern gibt es vorrangig etwas für Beamte - die netto-Entlohnungsdifferenz von identisch fachlich qualifizierten Tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften wird durch 'A13/TVL13 für alle' weiter ausgebaut.


    Nicht zu vergessen sind auch praktisch durchaus relevante Fälle, wo die Überleitung auf TVL 13 für Tarifbeschäftigte eine Lebenszeitgehaltskürzung bedeuten (insbesondere bei höherem Lebensalter und relativ späten Einstieg in den Schuldienst) - sowas ist bei Beamten selbstverständlich ausgeschlossen (nur für jene ist es wirklich 'schöne Post')

  • Die Absurdität, dass man durch eine bloße Höhergruppierung für die weiterhin identische Tätigkeit an 'Erfahrungszeit' verliert, findet man nur vereinzelte kritische Anmerkungen von GEW-Landesverbänden (die Beamtenverbände mit Vertretungsanspruch für Tarifbeschäftigte sind in reinster Feierlaune für die TBs)

  • die weiterhin identische Tätigkeit

    Im TV-L gibt es keine Höhergruppierung, die mit einer weiterhin identischen Tätigkeit einhergeht. Ausnahme: Lehrer.


    Dass es auch eine schädliche Unterbrechung gibt, das ist eine Unverschämtheit. Unterbrechungen > 3 Monate führen zur Verlust der Erfahrung.

    Pensionierte Lehrer, die wieder einsteigen, um den Lehrermangel zu bekämpfen, werden in NRW mit Stufe 1 abgespeist.

  • Nuja, soll man ein privilegierendes Sonderrecht für ehemals als Beamte tätige Lehrkräfte ("pensioniert") schaffen, wenn diese dann im Ruhestand als TBs tätig sind?

  • Im TV-L gibt es keine Höhergruppierung, die mit einer weiterhin identischen Tätigkeit einhergeht. Ausnahme: Lehrer.


    Dass es auch eine schädliche Unterbrechung gibt, das ist eine Unverschämtheit. Unterbrechungen > 3 Monate führen zur Verlust der Erfahrung.

    Pensionierte Lehrer, die wieder einsteigen, um den Lehrermangel zu bekämpfen, werden in NRW mit Stufe 1 abgespeist.

    Das Ref ist ja auch eine schädliche Unterbrechung, wenn man vorher bereits als PKB in Stufe 3 war, musste man nach dem Ref dann durch die Unterbrechung wieder in Stufe 1 anfangen.
    Total bekloppt.

  • O.K. danke für die Erklärungen, dann war meine Freude wohl etwas naiv aufgrund von Unkenntnis.

    Was sich daran anschließt, ist die Frage: warum diese scheinbar Ungerechtigkeiten zwischen Angestellten und Beamten überhaupt entstanden ist, bei den Verhandlungen sitzen doch immer hoch ausgebildete Personen, die diese Problematik kennen und dagegen steuern könnten. Warum wird das zugelassen?


    ich weiß, dass klingt naiv, mir sind allgemeine Erklärungen von hoheitlichen Aufgaben von Beamten bekannt , aber die lebenslange schlechtere Bezahlung bei gleicher Qualifizierung ist mir ein Rätsel. Vielleicht kann mir das jemand nur kurz erklären ohne zu weit auszuholen. Denkt doch einfach ich wäre ein begriffstutziger Schüler in der Oberstufe

    Ein guter Bekannter verheiratet keine Kinder , der nach einigen Jahren verbeamtet wurde , bestätigte mir, dass es wirklich 500 € netto waren , o.k. dann geht noch die private Krankenversicherung ab,


    Ich war damals leider bei Eintritt in den -Dienst zu alt um noch verbeamtet zu werden, Ü 30 in NRW


    Danke im Voraus für die Erklärungen,

    LG und noch schöne Ferien

  • 500€ netto Unterschied (und da noch vor Abzug der PKV) ist aber eine extrem günstige Konstellation (vermutlich ledig, keine Kinder und hohe Erfahrungsstufe im TVl).


    Da geht es im Regelfall um ganz andere Summen...(und das zunehmend, zumindest beim Vorhandensein von Kindern - Stichwort amtsangemessene Besoldung, in Thüringen ist das schon ansatzweise umgesetzt, da gehts bei einigen Kindern um 1500-2000 netto im höheren Dienst - in NRW ist als erster Schritt der Ortszuschlag für Beamte wieder partiell eingeführt worden - der Bezahlungsgap wird sich in naher Zukunft in allen Bundesländern wesentlich stärker ausprägen)

  • Beispiel für Thüringen (Erfahrungsstufen 6 und 12 sind jeweilige Endstufen - da die Spreizung bei den Tarifgehältern nach Erfahrung größer ist, ist bei geringerer Beschäftigungszeit der Unterschied relational noch stärker ausgeprägt):


    TVL 14, Stufe 6, 3 Kinder verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 4240€ netto


    A14, Stufe 12, 3 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 6551€ netto


    Hier nachvollziehbar: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/

  • das verstärkt meine Ratlosigkeit , da bitte ich die "Schwarmintelligenz" mich irgendwann doch nochmal zu erleuchten, damit ich es dann bei Diskussionen in Zukunft differenzierter darstellen kann

  • Die Antwort kannst du dir partiell ja selbst geben - selbst als Betroffenen ist dir der Sachverhalt in seinem Ausmaße unbekannt (und es gibt keine gesellschaftlich relevante Kraft, die ein Interesse hat, diesen darzustellen und zu publizieren - liegt halt z.B. nicht im Interesse eines 'Beamtenbundes')

  • Da es in Thüringen nicht mehr möglich ist, E14/A14 ohne Funktionsamt zu erreichen, finde ich den Vergleich hier nicht passend.

    Ebenfalls, weil A14 für viele Kollegen hier nicht möglich ist (Sek I Schulen, Grundschule).


    Nuja, soll man ein privilegierendes Sonderrecht für ehemals als Beamte tätige Lehrkräfte ("pensioniert") schaffen, wenn diese dann im Ruhestand als TBs tätig sind?

    Oder für diejenigen, die ehemals tarifbeschäftigt waren?



    500€ netto Unterschied (und da noch vor Abzug der PKV) ist aber eine extrem günstige Konstellation (vermutlich ledig, keine Kinder und hohe Erfahrungsstufe im TVl).

    Bei mir:


    A14/9:

    Jahresnetto: 51200 - 4350 PKV --> 46850

    E14/5:

    Jahresnetto: 44192


    Unterschied: 221€ im Monat netto.

  • undichbinweg: Deine persönliche Beispielrechnung ist wegen fehlender Angaben (Bundesland?/ledig?/Kinder?/Steuerklasse?) nicht reproduzierbar/überprüfbar....


    In Thüringen ergäbe sich bei A13/E13 natürlich ein analoges Bild zu meinem A14/E14 Beispiel (einfach ein wenig mit dem verlinkten Rechner 'spielen')

  • Für Singles ist das so auch korrekt und der Unterschied zwischen A14 und E14 marginal. Die hohen Unterschiede entstehen in einigen Bundesländern durch nahezu absurd hohe Familienzuschläge, insbesondere ab dem 3. Kind. Ich bin gerade selbst verblüfft, wie unterschiedlich das in den einzelnen Bundesländern derzeit ist.

  • Für tarifbeschäftigte angestellte Lehrer in NRW ein guter Tag wie ich finde. 2,8% Erhöhung der Tarifentgelte, zweimal Zulage von A12 zu A13, bei mir dann E11 zu E13.

    Empfinde ich als Beleidigung. 2,8%

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