Und RV - Pflicht egal wie viel? Das heisst jeder Studienkreis-Student usw. der Nachhilfe gibt, zahlt in die Rentenkasse ein? Kaum vorstellbar
Anders als bei dir werden die meisten "Studienkreis-Studenten" insgesamt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520€/Monat bleiben, sodass eine Befreiung möglich ist und lediglich die pauschalen Beiträge durch den AG anfallen, sofern ein Angestelltenverhältnis vorliegt. Die (schein-)selbständigen Honorarkräfte unterliegen wie in Beitrag #72 dargestellt grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Das lässt sich auch auf der Seite der DRV selbst nachlesen:
Selbstständig tätige Dozenten/Lehrbeauftragte unterliegen grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.