Versetzung nach Elternzeit trotz Probezeit

  • Hallo zusammen,


    vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Bundesland NRW

    Ich bin momentan für 2 Jahre in Elternzeit. Danach würde ich schon gerne an meine momentane Schule zurückkehren, habe aber ja, so wie ich das verstanden habe, nicht mehr den Anspruch darauf.

    Gilt diese Regel auch, obwohl ich mich noch in der Probezeit befinde? Da dürfte ich ja eigentlich nicht versetzt werden?


    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Problem hatten wir schon häufiger angesprochen. Lehrkräfte, die aus einer Elternzeit zurückkehren und den Wunsch äußern, an ihre alte Schule zurückzukehren, werden in der Regel nicht versetzt. Ausnahmen wären extreme Mangelfächer und ein höherer Bedarf an anderen Schulen.

    Frag bei der Personalstelle nach und teile ihnen mit, dass Du an Deine alte Schule zurück möchtest. Das klappt in der Regel.

  • Dieses Problem hatten wir schon häufiger angesprochen. Lehrkräfte, die aus einer Elternzeit zurückkehren und den Wunsch äußern, an ihre alte Schule zurückzukehren, werden in der Regel nicht versetzt. Ausnahmen wären extreme Mangelfächer und ein höherer Bedarf an anderen Schulen.

    Frag bei der Personalstelle nach und teile ihnen mit, dass Du an Deine alte Schule zurück möchtest. Das klappt in der Regel.

    Gerne wiederhole ich, dass du rechtlich keinen Anspruch darauf hast an deine alte Schule zurückzukommen.

    In "der Regel" mag stimmen ist aber nichts verbindliches.

    Es ist überhaupt kein Problem auch in der Probezeit nach der Elternzeit versetzt zu werden.


    gerne wiederhole ich die alte Story...eine Kollegin wollte nach der Elternzeit zurück zu uns..man wollte sie aber nicht zurück..End vom Lied sie wurde gegen ihren Wunsch nach der Elternzeit an eine andere Schule hier in der Stadt versetzt.

    • Offizieller Beitrag

    Gerne wiederhole ich, dass du rechtlich keinen Anspruch darauf hast an deine alte Schule zurückzukommen.

    In "der Regel" mag stimmen ist aber nichts verbindliches.

    Es ist überhaupt kein Problem auch in der Probezeit nach der Elternzeit versetzt zu werden.


    gerne wiederhole ich die alte Story...eine Kollegin wollte nach der Elternzeit zurück zu uns..man wollte sie aber nicht zurück..End vom Lied sie wurde gegen ihren Wunsch nach der Elternzeit an eine andere Schule hier in der Stadt versetzt.

    Gerne kannst Du wiederholen, was Du magst.

    Meine Auskunft basiert auf dem, was mir das Personaldezernat der BR seinerzeit mitgeteilt hat. Gerne wiederhole ich die alte Story meiner Frau. Sie war zwar im Zuge der dreijährigen Elternzeit auf einer Nullstelle, konnte aber an ihre alte Schule zurückkehren. End vom Lied: Sie hat beim dritten Kind in der Elternzeit von sich aus an einer anderen Schulform gearbeitet und ist dann ebenso von sich aus an eine andere Schule ihrer ursprünglichen Schulform gegangen.

    In Deiner Geschichte kommt ein entscheidender Faktor dazu - "man wollte sie aber nicht zurück".


    Was hier in jedem Fall sinnvoll und wichtig ist, da ist, rechtzeitig Kontakt zur BR oder je nach Zuständigkeit dem Schulamt aufzunehmen und die eigenen Wünsche sowie die aktuellen Möglichkeiten abzugleichen - dann kommt es zu keinen bösen Überraschungen.

  • Die entsprechende Kollegin ist jetzt der Wanderpokal in unserer Stadt..Alle 2 Jahre ist sie an anderen Schulen.

    Und alle wollen sie so schnell wie möglich wieder loswerden...

  • Die entsprechende Kollegin ist jetzt der Wanderpokal in unserer Stadt..Alle 2 Jahre ist sie an anderen Schulen.

    Und alle wollen sie so schnell wie möglich wieder loswerden...

    Da hat eben jemand die Gelegenheit genutzt, die Kollegin loszuwerden. Das heißt ja nicht, dass dieses Vorgehen so üblich ist.

  • Da hat eben jemand die Gelegenheit genutzt, die Kollegin loszuwerden. Das heißt ja nicht, dass dieses Vorgehen so üblich ist.

    Jep! Üblich nicht, da stimme ich zu, ABER ich will damit immer sagen man hat rechtlich keine Möglichkeit auf eine Rückkehr zu bestehen.

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