Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten. Bundesland NRW
Ich bin momentan für 2 Jahre in Elternzeit. Danach würde ich schon gerne an meine momentane Schule zurückkehren, habe aber ja, so wie ich das verstanden habe, nicht mehr den Anspruch darauf.
Gilt diese Regel auch, obwohl ich mich noch in der Probezeit befinde? Da dürfte ich ja eigentlich nicht versetzt werden?
Vielen Dank und liebe Grüße