Versicherungsschutz wenn ....

  • Vielleicht kann mir ja jemand eine Antwort geben. Was ist, wenn ich als derzeit privat Versicherte am Ende des Referendariats sagen wir in den ersten Februartagen noch keine Vertretungsstelle hätte (eine Festanstellung schließt sich aus, da ich mich auf keine schulscharfe Stelle beworben habe)?
    Ich war jetzt schon mal vorsorglich bei der tollen ALGII-Stelle.


    Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
    a) Bin ich dann über diese ALGII-Sache gesetzlich versichert?
    b) Muss ich mich privat weiterversichern?
    c) ...?

  • Krankenversichert bist Du meines Wissens nach nur, wenn Du auch Leistungsempfänger bist. Das heißt, das Du schon die Bedingungen, wie Wohnung, Pleite genug usw. erfüllen musst um eben auch ALG II zu bekommen. Dass geht dann allerdings über eine geseztliche Krankenkasse, wenn ich mich nicht irre.


    In der privaten KV müsstest Du so etwas wie eine Anwartschaftsversicherung bekommen können, das ganz kostet ein paar Euro im Monat. Dafür hast Du aber dann den Vorteil, dass Du beim "Wiedereintritt" keine neue Gesundheitsüberprüfung hast.


    Ich hoffe ich habe das selbst alles richtig verstanden, aber lasse mich auch gerne eine besseren belehren.

  • Ich war nicht davon betroffen, aber soweit ich weiß hat man keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Meine Info war, dass man sich in der Zwischenzeit zu 100% privat versichern muss.
    Das mit der Anwartschaft ist richtig, hab ich auch gemacht. Vor allem behälst du dann dein Eintrittsalter in die PKV - ist ja auchnicht unerheblich.

  • Liegt ein bißchen an der privaten Krankenkasse, bei der du versichert bist. Normalerweise musst du dich für diese "Übergangszeit" zu 100% versichern (es sei denn, du jobst beispielsweise irgendwie krankenversicherungspflichtig und könntest daher zurück in die GEsetzliche, bist STudentin oder eben wirklich Sozialhilfeempfängerin).
    Bei mir selbst war es so, dass ich damals vierzehn Tage überbrücken musste (wobei ich bis kurz zuvor auch nicht wusste, wie lang der Zeitraum sein würde). Auf jeden Fall war ich bei der Debeka versichert und da gab es einen Zeitraum von - wenn ich mich nicht täusche - drei Monaten, in denen man zum alten Preis zu 100% versichert war (man musste also immerhin schon mal nicht doppelt so viel zahlen, wie im Ref, sondern nur den alten Beitrag).
    Erkundige dich doch einfach mal bei deiner PRivaten...
    LG
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Ich weiß da ein bißchen mehr - war letzte Woche auch bei der Bundesagentur für Arbeit:


    Bin schon das zweite Mal durch die Staatsprüfung gefallen und bin ab JAnuar arbeitslos. Also, du hast die Möglichkeit ALGII zu erhalten,w enn du alleine wohnst (also nicht mit deinem Freund, weil der sonst für dich aufkommen müsste). und bist dann über´s Arbeitsamt gesetzlich versichert.
    Außerdem erhälst du dann 345 € + Miete.


    Solltest du ab Februar in einem Beamtenverhältniss sein, kannst du im JAnuar deine Krankenkasse zur Überbrückung weiterlaufen lassen!

  • Ich hab noch eine Ergänzung: Du musst alleine wohnen um ALGII zu bekommen UND unter 27 sein, da du sonst von deinen Eltern noch unterstützt werden kannst/musst.

  • Das ist abre nicht wahr, denn Hartz 4 kriegt jeder, der bedürftig ist und wo die Bedarfsgemeinschaft nicht über der Einkommensgrenze liegt. Wohnt man also alleine haben die Eltern damit gar nichts mehr mit zu schaffen.


    LG Anja

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