Laufbahnwechsel Schuldienst NRW in die kommunale Verwaltung

  • Hallo an alle,


    kann es gelingen als verbeamtete Lehrkraft mit A14 (Lehramt 29 GY/GE) in die kommunale Verwaltung besoldungsgleich zu wechseln? So weit ich als nicht Jurist das Ganze verstehe bin ich in der Laufbahn 2.2. (ehemals höherer Dienst). Ich interessiere mich zurzeit für eine Stelle die mit der Laufbahngruppe 2.2. angeschrieben ist, habe aber gehört, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen kann. Und ja - ich weiß, dass ich den Landesdienst dafür verlassen muss. Weiß jemand hier Bescheid oder kennt jemand wer die/der Bescheid wissen könnte? Ich freue mich von euch zu hören und wünsche ein paar ruhige Tage zwischen den Jahren!

  • Hast du denn die formale Qualifikation für die Stelle? (Jurist scheinst du schon mal nicht zu sein.)

    Falls ja, sollte das theoretisch möglich sein, könnte aber - da Wechsel des Dienstherrn - auf Entlassung und Neueinstellung hinauslaufen. Es müssten also eventuelle Einstellungshindernisse bedacht werden.

    habe aber gehört, dass es hier zu Schwierigkeiten kommen kann

    Ja, was man so hört... Schwierigkeiten kann es natürlich immer geben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal in § 25 LBG. Dort ist alles geregelt.

    SGV § 25 (Fn 10) Versetzung | RECHT.NRW.DE


    Was man(n) hört, ist bedeutungslos. Was man weiß bzw. auf der Basis von Rechtsquellen in Erfahrung bringt, ist das Wichtige. Ansonsten empfiehlt es sich, in Dezernat 47, ggf. 48 der für Dich zuständigen Bezirksregierung nachzufragen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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