Der Punkt ist doch die Rosinenpickerei.
Den einen gesteht man eine Kopfbedeckung aus religiösen/weltanschaulichen Gründen zu, den anderen spricht man eine Religion/Weltanschauung, die eine Kopfbedeckung vorschreibt, ab.
Und ja, ich schreibe hier bewußt auch Weltanschauung, weil wir im GG eben auch eine Weltanschauungsfreiheit garantiert haben.
Wenn mir meine Weltanschauung gebietet, meine Platte mit 'nem Hut zu bedecken, dann will ich die genauso wahrnehmen können, wie das eben jene, die ihr Begehren mit religösen Anschauungen begründen.
Und ja, man auch sagen es gehört sich nicht, in geschlossenen Räumen Kopfbedeckung zu tragen, quasi als Benimmregel. Aber dann gilt die eben auch für alle.