Wie viele Klausuren sind mindestens zu schreiben

  • Moin,

    kann ich irgendwo nachlesen, wie viele Klausuren mindestens in Klasse 10 geschrieben werden müssen?

    Stehe gerade auf dem Schlauch, da bis zum Halbjahresende aufgrund von Unterrichtsausfall 1 Klausur nicht mehr geschrieben werden kann.

    Meine mal vom Schulleiter die Info bekommen zu haben, dass zur rechtlichen Absicherung mindestens 3 im Schuljahr geschrieben werden müssen.

    Es geht um die zweite Fremdsprache.

  • Für BW würde ich das in unserem Schulgesetz unter dem Punkt Notengebung/Leistungsmessung finden, sowie ggf. zusätzlichen Verordnungen für die Abschlussklassen. Hast du schon im niedersächsischen Schulgesetz nachgelesen, wie das genau für die Gymnasien geregelt ist?

    Ansonsten dürfte Seph das wissen, da er ebenfalls in Niedersachsen am Gymnasium tätig ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Mindestanzahl von KIassenarbeit in n-stündigen Fächern liegt bei n, der Regelfall liegt allerdings bei n+1. Da die 2. Fremdsprache in 10 i.d.R. 3-stündig unterrichtet wird, sind also im Regelfall 4 Klassenarbeiten, im von der FK festzulegenden Ausnahmefall mind. 3 Klassenarbeiten zu schreiben.


    Da in 10 eine Ganzjahresnote erteilt wird, schadet es auch nicht, wenn eine Klassenarbeit notfalls auf Ende Januar verschoben wird und sich nicht mehr im Halbjahreszeugnis widerspiegelt.


    Edit: Die gewünschte Rechtsgrundlage bildet hier der Erlass "Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums" v. 23.6.2015:


    Zitat

    6.4 Für die Anzahl der zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen gilt in den Schuljahrgängen 5 bis 10: In einem vierstündigen Fach sind 4 bis 6 und in einem dreistündigen Fach 3 bis 5 schriftliche Lernkontrollen je Schuljahr zu schreiben; die mittlere Zahl gibt den Regelfall an.

  • Schriftliche Lernkontrollen sind nicht zwangsweise Klausuren.

    Es gibt Fächer wie Mathematik, da komme ich leicht an die geforderte Zahl.

    In Fächern wie Programmieren bin ich weit von der geforderten Zahl entfernt. Hat mich aber auch nie sonderlich interessiert.


    Wenn irgendwann ein SL oder AL meint, dass besser zu können, darf er das gerne übernehmen.

  • Wir haben in der FK 3 abgestimmt, aber unser Schulleiter sagte, wir müssen 4 schreiben, dass hätte der Schulvorstand so festgelegt.

    Darf der Schulvorstand also unsere Abstimmung einkassieren?

  • Bedeutet Schulvorstand, dass du an einer Privatschule arbeitest?

    Nein, der "Schulvorstand" ist ein Gremium an öffentlichen Schulen in Niedersachsen (siehe hier:

    https://www.rlsb.de/themen/sch…erfassung/schulverfassung). §38a (1) NSchG:

    "Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten."


    Wir haben in der FK 3 abgestimmt, aber unser Schulleiter sagte, wir müssen 4 schreiben, dass hätte der Schulvorstand so festgelegt.

    Darf der Schulvorstand also unsere Abstimmung einkassieren?

    Meines Wissens hat der Schulvorstand mit der Anzahl von Klausuren/Klassenarbeiten nichts zu tun und deshalb auch kein Mitspracherecht über deren Anzahl, sondern lediglich über die Ausgestaltung der Stundentafel. Die Aufgaben des Schulvorstandes finden sich in o. g. §38a des NSchG (das findest du hier: https://www.nds-voris.de/jport…bsvorisprod.psml&max=true)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Schriftliche Lernkontrollen sind nicht zwangsweise Klausuren.

    Es gibt Fächer wie Mathematik, da komme ich leicht an die geforderte Zahl.

    In Fächern wie Programmieren bin ich weit von der geforderten Zahl entfernt. Hat mich aber auch nie sonderlich interessiert.


    Wenn irgendwann ein SL oder AL meint, dass besser zu können, darf er das gerne übernehmen.

    Mir ist ja bewusst, dass es in allen Bundesländern und wegen mir auch an verschiedenen Schulformen unterschiedliche Bezeichnungen hierfür gibt, aber im oben genannten Kontext für NDS und eine allgemeinbildende Schule im Sekundarbereich I meint "schriftliche Lernkontrolle" ganz eindeutig "Klausur" bzw. "Klassenarbeit" mit allen damit verbundenen Konsequenzen hinsichtlich der Anzahl, Ankündigungsfrist, Umfang, Bewertung usw.


    Wie das bei dir konkret im BK ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Wir haben in der FK 3 abgestimmt, aber unser Schulleiter sagte, wir müssen 4 schreiben, dass hätte der Schulvorstand so festgelegt.

    Darf der Schulvorstand also unsere Abstimmung einkassieren?

    Da hat sich der Schulvorstand wohl etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Die in §38a NSchG aufgeführten - und abschließenden - Aufgaben des Schulvorstandes umfassen gerade nicht die Entscheidung über Grundsätze der Leistungsbewertung. Diese obliegt der Gesamtkonferenz, die diese Aufgabe - sofern es kein fachübergreifendes Konzept gibt - an die Fachkonferenzen delegieren kann.

  • Wir haben in der FK 3 abgestimmt, aber unser Schulleiter sagte, wir müssen 4 schreiben, dass hätte der Schulvorstand so festgelegt.

    Darf der Schulvorstand also unsere Abstimmung einkassieren?

    Hier ist die Frage nach dem "Wann?" wichtig. Vor einigen Jahren benötigte die Fachkonferenz noch die Zustimmung des Schulvorstands. Der Deregulierungserlass sah vor, dass der Schulvorstand hier zustimmen müsste. Mittlerweile ist das meines Wissens nicht mehr so. Falls das also vor einigen Jahren durch die Fachkonferenz beschlossen & dann durch den Schulvorstand abgelehnt wurde, müsste die Fachkonferenz einen erneuten Beschluss fassen, damit dieser gültig ist.

  • Erstmal ein frohes neues Jahr!

    Wir werden jetzt in der FK neu abstimmen.

    Dem Schulleiter werden wir mitteilen, dass der Schulvorstand kein Mitspracherecht mehr hat.

  • Seph

    Der Schulleiter sagt, sie hätten Mitspracherecht.

    $38a würde sich nur auf die Bewertungen der Leistungen beziehen, nicht auf die Anzahl.

    Der Schulvorstand hätte Mitspracherecht, und dürfte auch weiterhin die Anzahl bestimmen.

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