Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.
Ich wiederhole: Weisungsrecht des Arbeitsgebers.
https://www.dbb.de/lexikon/the…h%C3%B6here%20Vorgesetzte
Es ist in jedem Falle eine gute Frage für die Gewerkschaft, die sowas nicht zum ersten Mal erlebt und weiß, was mit 'frühzeitig' 'regelmäßig' 'dringend' usw. in der Realität gemeint ist was es mit sowieso schon vorhandenen Präsenzpflichten auf sich hat. Von letzteren hat der TE ja schon 2 pro Woche!
Es gibt eine ganze Reihe Aspekte, wo man ansetzen kann. Am Ende wird man die konkrete Situation beurteilen. Du schreibst aber das regelmäßige Präsenzpflichten generell verboten sind. Das kann ich mir nicht vorstellen. Außerdem schmeißt die Stundenverpflichtung und die wöchentliche Arbeitszeit ständig durcheinander. Nach deiner Argumentation hätten wir außer dem Unterricht keine Verpflichtungen in der Schule.
Am Ende wird es sicherlich eine Grenze geben, was zumutbar ist. Das wird sicherlich auch von der aktuellen Situation von der Schule abhängig sein. Im akuten Fall, dass viele Kollegen krank sind, wird man dem Beamten mehr zumuten können als im Regelbetrieb.