Ständig spontane Präsenzpflicht

  • Ich habe doch von Frankreich berichtet.
    Ob die Qualität der Vertretung gut ist, ist eine Sache, aber ob die Qualität meiner Physik- oder Sportvertretung je gut war, auch.
    Dort fallen keine zusätzlichen Stunden an, weil die "Aufsichtspersonen" eh da sind und wenn es keine Vertretung gibt (haha), dann haben sie auch kleine Vertretungsaufgaben.

    Entschuldige, das habe ich offenbar überlesen oder dank vorweihnachtlicher Demenz wieder vergessen. War das in diesem Thread?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Darum geht es ja. Wenn es Präsenzstunden gibt, dann müssten diese auf das Deputat angerechnet werden imho.

    Warum? Vertretungsbereitschaft in der Schule ist Arbeitszeit, aber warum sollte Rumsitzen oder Korrigieren das zum Deputat betreffen?

  • Warum? Vertretungsbereitschaft in der Schule ist Arbeitszeit, aber warum sollte Rumsitzen oder Korrigieren das zum Deputat betreffen?

    Vertretungsbereitschaft ist Arbeitszeit da sind wir uns einig. Aber aus meiner Sicht nicht zwingend als Stunde zur Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Du musst halt sehen, dass du in der Summe deine Wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest. Wenn Du beispielsweise 20 Stunden geben musst und zusätzlich eine Stunde Präsenzpflicht hast um ggf. zu vertreten sehe ich da überhaupt kein Problem. Dann würde aus meiner Sicht die Stunde nur auf das Deputat angerechnet, wenn sie auch wirklich geben musst. Zu mindestens kenne ich es so von den mir bekannten Schulen. Wenn du natürlich 10 Stunden hast und noch 10 Stunden vor Ort sein sollst, ist sicherlich nicht mehr vertretbar.

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldige, das habe ich offenbar überlesen oder dank vorweihnachtlicher Demenz wieder vergessen. War das in diesem Thread?

    nee, sorry, vermutlich nicht und keine Ahnung in welchem Thread es war.
    Aber Fakt ist: viele Länder (ALLE anderen?) lösen es NICHT so, dass Lehrkräfte springen müssen und das auch noch kostenlos für die ersten 3 Stunden.
    Ich kriege langsam Einblick in viele europäische Länder und es ist NICHT so.
    ich würde mal sagen: in mindestens 5 Ländern Europas (F, SP, DK, IRL, UK, vorm Brexit bzw.) haben einige "meiner" Praktikant*innen in den letzten 18 Monaten Vertretungen übernommen, die dann bar auf die Hand bezahlt worden sind. Sie haben dort alle Fachkräfte, die das eigentlich tun und haben es in Klassen, wo es eh passte, den/die Praktikant:in eingesetzt. Alles staatliche Schulen, außer Frankreich, aber da weiß ich, dass es eh die zuständige Person gibt. In England und Irland gibt es in ALLEN mir bekannten Grundschulen eine ständige Doppelbesetzung mit der Special Needs Education-Person und sie wird NIE herausgeholt für eine Vertretung... Warum auch? Nur weil Kollegin B krank ist, sind die Bedürfnisse der SuS von Kollegin A nicht gedeckt.

    Deutschland bezahlt seine Lehrkräfte verdammt gut, erwartet aber den Job von 1,5-2 Personen (wenn ich die Länder vergleiche, wo die Aufgabenverteilung sehe). und wenn ich sehe, dass Schulen in NRW (weil ich das BL kenne) sich entscheiden "dürfen", zur Entlastung (und das ist es!!!) eine Verwaltungsassistenz zu haben, dafür aber Lehrerstunden kapitalisiert werden müssen, dasselbe ganz oft für Schulsozialarbeit, das ist eine Unverschämtheit. Natürlich ist der Deal am Ende wertvoll. Jede Stunde der Schulsozialarbeit und der Schulverwaltungsassistenz nimmt mir Aufgaben weg, die ich sonst "nebenbei" machen müsste. Aber es ist eine Schweinerei, dass man eben erwartet, dass Lehrkräfte "nebenbei" Schulsozialarbeit, Familienberatung, Konfliktlösungen usw--- macht, und dann auch noch den Haushalt / Buchhaltung, die Verwaltung, Bücherausleihe und -bestellung, usw..

  • Vertretungsbereitschaft ist Arbeitszeit da sind wir uns einig. Aber aus meiner Sicht nicht zwingend als Stunde zur Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. Du musst halt sehen, dass du in der Summe deine Wöchentliche Arbeitszeit nicht überschreitest.

    Und wenn du dokumentieren kannst, dass du deine wöchentliche Arbeitszeit schon so überschreitest und dann die SL darüber informierst, dass du die Springstunde als Pausenzeit benötigst? ;)

  • Und wenn du dokumentieren kannst, dass du deine wöchentliche Arbeitszeit schon so überschreitest und dann die SL darüber informierst, dass du die Springstunde als Pausenzeit benötigst? ;)

    Leider klappt es so rum nicht. Wenn du deine wöchentliche Arbeitszeit entsprechend überschreitest, müsste die SL entscheiden, welche Aufgaben du kürzen solltest. Letztlich wird es aber aus meiner Sicht bei einer Präsenzzeit nicht unbedingt einfach. Die SL kann sagen, dass Du die Zeit zur Vorbereitung, Korrekturen, Kopieren, etc. nutzen kannst. Nachweisen, dass sich deine Arbeitszeit dadurch signifikant erhöht wird schon schwierig. Ich denke, da sind Argumente wie ggf. fehlender Arbeitsplatz/EDV in der Schule oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser.

  • Über disponible, also nicht gebundene Arbeitszeit entscheidet die Lehrkraft.

    Die Schulleitung kann also nicht sagen, Sie bleiben von 8 bis 17 Uhr in der Schule, damit Sie immer greifbar sind. Sie können ja in der Schule vorbereiten und korrigieren.


    Diese Diskussion hatte ich tatsächlich vor ein paar Jahren und wurde dementsprechend vom Hauptpersonarat und einem Anwalt mit Schwerpunkt Beamtenrecht beraten.


    Wo und wann ich korrigiere und vorbereite entscheide ich. Und die Wochenarbeitszeit sind 41 Stunden. Die wären überschritten, wenn ich abends und am Wochenende dies zusätzlich machen müsste.

    Anwesenheit bzw. Bereitschaft SIND Arbeitszeit. Keiner ist privat in der Schule.


    Ich bin ja in der Schulleitung, habe aber trotzdem noch Vorbereitung und Korrekturen für 18 Stunden Unterricht.


    Dazu bin ich alleinerziehend und habe zuhause auch ein optimales Arbeitszimmer mit angepassten Schreibtisch.

    Das Thema hat mich echt viel Nerven gekostet.

    "Arbeitszeit von Lehrkräften/Schulleitung" von der GEW bietet eine gute Zusammenfassung für BW und ist im Internet leicht zu finden.

  • Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.


    Edit: wo sind eigentlich deine Quellen jenseits von "finde ich halt logisch"?

    Ich habe leider keine Quelle bei dir gefunden, die es verbietet. Meinst du link aus Beitrag 54 aus Califlower? Da lese ich nichts, woraus ein Verbot von anrechnungsfreien Präsenzstunden hervorgeht. Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.


    Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor. Es müsste also eine Rechtsgrundlage geben aus der hervorgeht, dass Präsenzstunden in der Schule verboten sind. Die mag es geben, ich kenne keine.

  • Wenn ich es richtig verstehe, ist in Bayern sogar drei Stunden mehr Unterricht im Monat anrechnungsfrei erlaubt.

    1. "wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern", also nicht als Regelfall

    2. jede Woche eine Präsenzstunde wären in einem Monat (ohne Ferien) schon mehr als drei Stunden

    Meine Position geht beispielsweise aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hervor.

    Beamte haben keinen Arbeitgeber.

  • Ich hab jetzt zwei Quellen für zwei Bundesländer zitiert. Guck doch einfach selbst in die für dich zuständigen Richtlinien.

    Wo? Der Link aus Beitrag #54 bezieht sich auf Mehrarbeit. Hierzu müsste aber erstmal klar sein, ob es sich überhaupt um Mehrarbeit handelt.

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Schulleitung keine Berchetigung dazu hat, den Ort der Arbeitsleistung für Lehrkräfte auch nur anteilig festzulegen.

    Dafür hast du keine Quelle genannt. Wenn die Schulleitung festlegen darf, dass Lehrer ihre Arbeit (teilweise) in der Schule zu erbringen haben, dann darf sie auch festlegen, dass der TE sich zur Vertretung an der Schule befindet.

    Wenn du davon überzeugt bist, dass die Schulleitung nicht anweisen darf, dass in bestimmten Zeiten in der Schule zu arbeiten ist, dann hast du dafür doch sicher einen Nachweis.



    Edit: Für Bayern ist sogar explizit geregelt, dass Lehrer dazu angewiesen werden dürfen, sich für Vertretungen bereitzuhalten.

    https://www.gesetze-bayern.de/…/Document/BayVwV288393-9a

    Das gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten. Insbesondere kann die Anwesenheit in der Schule angeordnet werden.


    Der Wortlaut von § 9 III 2 LDO

    "Sie [die Lehrkraft] ist verpflichtet, auch außerhalb ihres planmäßigen Unterrichts, zur Übernahme von Vertretungen und – unbeschadet ihres Urlaubsanspruchs – in den Ferien aus dienstlichen Gründen in zumutbarem Umfang zur Verfügung zu stehen; die Anwesenheit in der Schule kann angeordnet werden; darüber sind die Lehrkräfte frühzeitig zu informieren."


    Für den TE ist also nur relevant, ob die Information über die Anwesenheitspflicht "frühzeitig" erfolgt.


    Tritt der Fall ein, dass tatsächlich vertreten werden muss, greifen die Regeln für Mehrarbeit. Dass Unterricht über die wöchentliche Unterrichtspflichtzeit Mehrarbeit ist, wird hier geregelt https://www.gesetze-bayern.de/…ocument/BayVwV270221/true

    "Mehrarbeit im Schuldienst liegt vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen." (I.2.1)

  • Trotzdem gibt es auch in Bayern Arbeitszeiten, die aus Fürsorgegründen nicht überschritten werden dürfen.

    Daher nur bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" und in "zumutbaren Umfang".

    Das sieht sicherlich jeder ein, beim Themenersteller geht es aber um STÄNDIGE spontane Präsenzpflicht und das geht in Bayern bestimmt auch nicht. Wissen tue ich das aber nur für BW.

  • Trotzdem gibt es auch in Bayern Arbeitszeiten, die aus Fürsorgegründen nicht überschritten werden dürfen.

    Daher nur bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" und in "zumutbaren Umfang".

    Das sieht sicherlich jeder ein, beim Themenersteller geht es aber um STÄNDIGE spontane Präsenzpflicht und das geht in Bayern bestimmt auch nicht. Wissen tue ich das aber nur für BW.

    Was bedeutet "ständig"? Wie oft bisher im Schuljahr?

    Mit Bereitschaftszeiten wird nicht automatisch Arbeitszeit überschritten.


    Du hast insofern Recht, dass meine Antwort etwas sehr verkürzt war.

    Die Bereitschaftszeit ist kein Problem, weder zum Schulanfang noch mitten am Tag. Die Stunden müssen nicht vom Deputat bedient werden und sind Arbeitszeit. Wenn man nicht vertreten muss und statt zu arbeiten nur herumsitzt, kann man darüber diskutieren, ob diese Zeit dann ein Argument dafür sein kann, dass andere Arbeit liegen bleibt; wenn keine Vertretung anfällt, kann man korrigieren, recherchieren, sich fortbilden, schon mal kopieren usw. usf. Oder eben Pause machen, was dann natürlich keine Arbeitszeit ist.

    Problematisch wird nur die Menge der Vertretungsstunden, also der angeordneten Mehrarbeit. Diese muss, wenn sie drei Stunden im Monat übersteigt, ausgeglichen werden. Wenn das beim TE nicht passiert (und er tatsächlich mehr als drei Stunden im Monat vertritt), würde ich dort ansetzen.

  • Ich zitiere noch mal wörtlich aus dem bayerischen Beamtengesetz:


    1Beamte und Beamtinnen sind verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.


    Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint. Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer. Das gibt es aber nicht, in keinem Bundesland. Zumindest nicht an staatlichen Schulen, Privatschulen machen das manchmal, da muss man dann täglich 7.30h-15h bleiben und auch in den Schulferien da sein. Würde hier auch niemand verteidigen, nur weil es nicht explizit im Schulgesetz verboten ist.


    Es ist in jedem Falle eine gute Frage für die Gewerkschaft, die sowas nicht zum ersten Mal erlebt und weiß, was mit 'frühzeitig' 'regelmäßig' 'dringend' usw. in der Realität gemeint ist was es mit sowieso schon vorhandenen Präsenzpflichten auf sich hat. Von letzteren hat der TE ja schon 2 pro Woche!

  • Zu verlangen, jeden Donnerstag in der 5. Stunde anwesend zu sein, obwohl man da keinen Unterricht hat ist damit nicht gemeint.

    Richtig, dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit, sondern um Vertretungsbereitschaft. Das ist nicht dasselbe.

    Lies bitte, was ich oben verlinkt und zitiert habe.

    Inwieweit der Umfang der Bereitschaft beim TE in Ordnung ist, bedarf sicher der Abwägung; diese kann hier aber nicht stattfinden, da gar nicht genau angegeben wurde, wie oft eine Bereitschaft angeordnet wurde.


    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist für Beamte übrigens 41 Zeitstunden, nicht +/- 27 Unterrichtsstunden. Was Mehrarbeit für Lehrer ist, habe ich oben ebenfalls schon verlinkt.

    Zitat

    Wenn jemand denkt, dies sei rechtmäßig, soll er doch bitte sagen, wo das steht.

    Das habe ich getan. Vertretungsbereitschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen in Bayern möglich, auch mit verpflichtender Anwesenheit in der Schule.


    Zitat

    Warum sollte das auch nur für Hohlstunden gelten? Regelmäßig Präsenz zu verlangen, also auf Abruf bereitstehen zu müssen, würde nämlich bedeuten, dass auch verlangt werden könnte, dass jeder eine Stunde früher kommen und eine Stunde länger bleiben muss, falls sich was ergibt, mit der Begründung, Vorzubereiten ginge ja auch im Lehrerzimmer.

    Das ist hier nicht der Fall.

  • Der ist unnötig. In Bayern darf Präsenzzeit als Vertretungsbereitschaft angeordnet werden, wenn dies erforderlich ist und "frühzeitig" angekündigt wird. Kompromisse sind dafür nicht erforderlich.

    Eben, der TE hat 2x frühzeitig angekündigte Bereitschaft fest im Plan. Jetzt soll er aber auch noch in einer weiteren Stunde Gewehr bei Fuß stehen, weil er zufällig eine Stunde mittendrin frei hat.


    Du darfst das aber natürlich anders machen und im Lehrerzimmer vorbereiten, so viel dein Schulleiter das möchte. Dem TE rate ich trotzdem, sich an entsprechender Stelle zu informieren. Personalräte wissen sowas manchmal, bei mir leider nicht, ich erkundige mich bei solchen Fragen im Zweifel bei der GEW.

  • Ich denke, dass Schmidt schon gut geantwortet hat. Deine Dienstzeit/Arbeitszeit ist nicht nur das Deputat. Auch bei einer Konferenz muss du in die Schule kommen.

    Eben, der TE hat 2x frühzeitig angekündigte Bereitschaft fest im Plan. Jetzt soll er aber auch noch in einer weiteren Stunde Gewehr bei Fuß stehen, weil er zufällig eine Stunde mittendrin frei hat.

    Die entscheidende Frage ist, wie es insgesamt mit seiner Arbeitszeit aussieht. I.R. muss man irgendwas bei 41 Stunden pro Woche arbeiten, wenn man die Ferien etc. umlegt. Wenn Du nun schon 42 Stunden arbeitest und dann noch extra Aufgaben machen sollst, ist das arbeitsrechtlich nicht in Ordnung wie du bereits selber zitiert hast. Aber nur weil Du in der Schule Präsenz zeigen muss, steigt nicht automatisch deine Arbeitszeit. Wie bereits mehrfach geschrieben, könntest du beispielsweise Korrekturen statt zu Hause in der Schule erledigen. Man muss also genau auf den Einzelfall schauen. Wenn die Lehrkraft durch die Präsenzzeiten ihre wöchentliche Arbeitszeit überschreitet, hast du Recht. Sonst nicht.

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