... und die Mitarbeiter anzuweisen, zu Hause zu bleiben. Als Schulleiter hat man ja auch eine Fürsorgepflicht.
Glatteis, Unwetterwarnung, überfrierende Nässe - Präsenzpflicht?
-
-
Und wenn 2 Lehrkräfte verheiratet sind müssen sie dann in der gleichen Stadt arbeiten?
nein. Die Frau gibt ihre Stelle einfach auf. Auf was für komplexe Gedanken kommst du denn bitte?
-
Und wenn 2 Lehrkräfte verheiratet sind müssen sie dann in der gleichen Stadt arbeiten?
Es gibt wohl für höhere Leitungsfunktionen (A16?) eine Residenzpflicht mit ggf. Zweitwohnung/Zimmer am entsprechenden Ort.
Also kann es ggf. in besonderen Fällen zwei Wohnorte geben.
PS: Bei uns Normalos weiß ich davon nix.
-
nein. Die Frau gibt ihre Stelle einfach auf. Auf was für komplexe Gedanken kommst du denn bitte?
Solch selbstverständliche Dinge muss man doch nicht extra schreiben!?
-
Es gibt wohl für höhere Leitungsfunktionen (A16?) eine Residenzpflicht mit ggf. Zweitwohnung/Zimmer am entsprechenden Ort.
Also kann es ggf. in besonderen Fällen zwei Wohnorte geben.
PS: Bei uns Normalos weiß ich davon nix.
Nein, eine derart ausgestaltete Residenzpflicht gibt es schon länger nicht mehr. Zwar gibt es in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder Relikte davon, in Zeiten digitaler Kommunikationsmittel ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte aber schon länger keine unmittelbare Anwesenheit mehr notwendig. Bei zu enger Auslegung würden sich auch Probleme mit der garantierten Freizügigkeit nach Art. 11 GG ergeben.
PS: Es gibt hier keine normierte Unterscheidung zwischen "höheren Leitungsfunktionen" und "normalen Beamten".
-
-
Daher sehe ich es aber auch als meine Pflicht, mich durch jedwedes Unwetter durchzukämpfen, wenn auch Kollegen, die direkt neben der Schule wohnen, pünktlich zum Unterricht erscheinen können.
Na, wie gut, dass zum einen u. a. in dem Landkreis, in dem meine Schule liegt, heute der Unterricht komplett ausfiel (also keine KuK - auch nicht die, die im Schulort wohnen - anwesend waren) und dass zum anderen mein Schulleiter ausdrücklich in seiner gestrigen Mail alle KuK aufgefordert hat nicht zur Schule zu kommen (siehe mein Beitrag Nr. 7 von gestern). Dienstpflicht hin oder her; scheinbar ist er der Ansicht, dass seine Fürsorgepflicht überwiegt.
-
Bei zu enger Auslegung würden sich auch Probleme mit der garantierten Freizügigkeit nach Art. 11 GG ergeben.
Nicht mal nackt darf ich hier noch laufen!!!! SKANDAL!
(Verweis auf C1 für Lehrkräfte... Wenn die Hälfte meiner Politikklasse das Wort nicht kennt und das Grundrecht "lustig" bebildert. Sie kannten die eine Bedeutung nicht, ich kannte die andere nicht. War lustig. Wie jemand im anderen Thread schrieb: man lernt sprachlich täglich dazu.)
-
Nein, eine derart ausgestaltete Residenzpflicht gibt es schon länger nicht mehr. Zwar gibt es in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder Relikte davon, in Zeiten digitaler Kommunikationsmittel ist für die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte aber schon länger keine unmittelbare Anwesenheit mehr notwendig.
Oh, dann schließe ich mal nicht aus, dass die in der Vergangenheit liegende Quelle möglicherweise Lehrerzimmer-Gerüchte waren...
-
nein. Die Frau gibt ihre Stelle einfach auf. Auf was für komplexe Gedanken kommst du denn bitte?
Wie neumodisch bist du denn?!? Für Lehrerinnen geht es in NRW zumindest selbstredend direkt zurück ins Lehrerinnenzölibat. Dann entfallen auch die ganzen Fragen zur Versetzung in der Elternzeit angesichts des geringen Anteils an Männern, die mehr als die zwei Partnermonate nehmen. Darüber hinaus fehlen damit gerade in unterversorgten Schularten, die durch einen besonders hohen Lehrerinnenanteil geprägt sind, in der Folge weniger geschwängerte Kolleginnen, für die es keine Vertretungen gibt.
Na, wer will zu uns ins Ländle flüchten, also The Länd, also das Land ohne Sprachkompetenz?
-
... da ich allerdings eben nicht im Zölibat lebe (SKANDAL!), muss mein Mann auch versorgt werden, wenn ich zu euch komme. Er kann zwar passabel Deutsch, vergißt aber in den letzten Jahren immer mehr die trennbare Verbpartikel Er hat BWL studiert, ich vermute, dass er also Mathe und Philosophie unterrichten könnte? (beides gleich schlecht )
-
Bei uns war heut: nichts.
Der Regen gefror nicht und alles fuhr wie gehabt. Abgesehen von ein paar Kollegen versucht haben die SL vom vorzeitigen Schluss zu überzeugen obwohl sie mehrfach Staus hingewiesen hat das weder schulaufsicht noch Verkehrsbetriebe der Meinung sind das sie es nicht schaffen. Fand das seltsam….ohne konkrete akute Gefährdung mosern da Kollegen echt rum das da nicht früher Schluss war obwohl konkret keine Gefährdungslage da war.
-
Bei uns war heut: nichts.
Der Regen gefror nicht und alles fuhr wie gehabt. Abgesehen von ein paar Kollegen versucht haben die SL vom vorzeitigen Schluss zu überzeugen obwohl sie mehrfach Staus hingewiesen hat das weder schulaufsicht noch Verkehrsbetriebe der Meinung sind das sie es nicht schaffen. Fand das seltsam….ohne konkrete akute Gefährdung mosern da Kollegen echt rum das da nicht früher Schluss war obwohl konkret keine Gefährdungslage da war.
Meine Kinder hatten ja alle hier in Brandenburg nach der 4. Stunde Schluss, aber irgendwie auch wieder nicht, mein Mann ist angerufen wurden, dass Schluss ist, er kam, aber das Kind hätte evtl. und vielleicht und überhaupt noch mit den anderen eine 5. Stunde in Sport gehabt und gegessen hatte er somit auch nicht, weil sie ja nun doch noch nicht Schluss hatten.
Der Hort hat aber aufgrund der Unwetterwarnung kein Kind alleine gehen lassen, ALLE, wirklich ALLE Kinder mussten abgeholt werden.
Und was war, genau, gar nichts.
-
Okay. In Detmold kam auch nichts. Die Glätte draußen muss eine Massenhalluzination sein.
Pff, Glatteis, das ist doch für uns Lipper kein Glatteis gewesen, eher ein zarter Wasserbelag
-
Das Problem, das ich sehe, wenn Lehrkräfte witterungsbedingt zu Hause bleiben: Sie haben einen Dienstort und könnten am Dienstort wohnen. Dass sie pendeln und damit von Unwettern betroffen sind, ist ihr persönliches Vergnügen. Ich pendle selbst. Daher sehe ich es aber auch als meine Pflicht, mich durch jedwedes Unwetter durchzukämpfen, wenn auch Kollegen, die direkt neben der Schule wohnen, pünktlich zum Unterricht erscheinen können.
Sorry, aber am Dienstort wohnen, kann in meiner Stadt auch bedeuten, dass ich 12 km weit weg wohne und 30 Minuten mit dem Auto unterwegs bin. Ohne Glatteis. Es ist ja nicht immer direkt neben der Schule eine Wohnung frei oder ein Haus zu verkaufen.
-
Bei uns war gestern Distanzunterricht. Meine Kinder durften auch daheim bleiben.
-
Wie neumodisch bist du denn?!? Für Lehrerinnen geht es in NRW zumindest selbstredend direkt zurück ins Lehrerinnenzölibat. Dann entfallen auch die ganzen Fragen zur Versetzung in der Elternzeit angesichts des geringen Anteils an Männern, die mehr als die zwei Partnermonate nehmen. Darüber hinaus fehlen damit gerade in unterversorgten Schularten, die durch einen besonders hohen Lehrerinnenanteil geprägt sind, in der Folge weniger geschwängerte Kolleginnen, für die es keine Vertretungen gibt.
Hach, was waren das noch für Zeiten, als eine Heirat automatisch mit dem Verlust des Beamtenstatus für eine Frau einherging:
"Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist." (Deutsches Beamtengesetz von 1937)
Das könnte "lustig" werden, wenn wir Männer allein angesichts des Lehrkräftemangels den Laden am Laufen halten müssten (Klassenfrequenzrichtwert am besten wie damals in der Dorfschule: 80). Oder Binnendifferenzierung findet natürlich dadurch statt, dass Kinder aus mehreren Jahrgängen in einem Raum unterrichtet werden müssen. O.K., ich bin ganz weit "Off Topic"... Tschuldigung.
-
Das könnte "lustig" werden, wenn wir Männer allein angesichts des Lehrkräftemangels den Laden am Laufen halten müssten
... und wie viele Lehrer dann in der Grundschule eingesetzt wären!
-
... und wie viele Lehrer dann in der Grundschule eingesetzt wären!
Dann würde es ganz flott bundesweit A13 geben in der GS, sowie Beförderungsstellen jenseits der Schulleitung..
-
Hach, was waren das noch für Zeiten, als eine Heirat automatisch mit dem Verlust des Beamtenstatus für eine Frau einherging:
"Ein verheirateter weiblicher Beamter ist zu entlassen, wenn er es beantragt oder wenn seine wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens gesichert erscheint. Die wirtschaftliche Versorgung gilt als dauernd gesichert, wenn der Ehemann in einem Beamtenverhältnis steht, mit dem ein Anspruch auf Ruhegehalt verbunden ist." (Deutsches Beamtengesetz von 1937)
Schon krass, was das damals für ein aus heutiger Sicht Irrsinn war.
Werbung