Dann machen wir das so, dass ich O. Meier diese anspruchsvolle Aufgabe zutraue und dafür ihren Job am BK übernehme. Quasi ein Switcheroo
Abordnung Strecke
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Würde man denn (fachlich) im Gegenzug einem Förderschullehrer, der an der Schule Geistige Entwicklung arbeitet, zutrauen, an einem (W)BK unterrichten zu können oder ist das hier gerade wieder eine einseitige Geschichte?
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Da geht es nicht ums "Zutrauen", der Förderschullehrer hat überhaupt keine Sek2-Fakultas und kann in 80% der Kurse am WBK überhaupt nicht unterrichten.
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Die Frage stellt sich in Anbetracht des Mangels an Förderschullehrkräften derzeit gar nicht. Zumindest für Thüringen und NDS kann ich aber sagen, dass diese ohnehin bereits oft im gemeinsamen Unterricht über die Teilabordnungen an andere Schulen miteingesetzt werden.
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Das war eine Frage:
Wenn man keine Antwort hat, kann man aber auch gerne darüber 'rumblödeln.
Ächt, ey.
Du hast die Frage doch gleich beantwortet: Mangelverwaltung - keine Anerkennung. Wenn es Anerkennung besonderer Fähigkeiten wäre, würde dann nicht nach Fähigkeiten ausgewählt? Die Auswahl erfolgt doch nach: Kann hier weg
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Da geht es nicht ums "Zutrauen", der Förderschullehrer hat überhaupt keine Sek2-Fakultas und kann in 80% der Kurse am WBK überhaupt nicht unterrichten.
Wenn wir über solch extreme Abordnungen sprechen, und zwischen Förderschule geistige Entwicklung und gymnasialer Oberstufe liegen ja schon Welten, ist die Fakulta vermutlich nicht das entscheidende Kriterium. Den Punkt, den ich aufzeigen wollte, ist, dass ich davon ausgehe, dass eher einem Lehrer einer höheren Schulform zugetraut wird, auf niedrigerem Niveau zu unterrichten, als einem Lehrer einer niedrigeren Schulform, auf höherem Niveau zu unterrichten. Das ist schade, weil es immer einen leichten Hauch von "Grundschule/Förderschule/Unterstufe Sek I kann jeder" hat, obwohl gerade hier auch didaktisches und (sonder-)pädagogisches Wissen sehr wichtig sind - und das ist im Lehrberuf ja nicht weniger wichtig als das reine Fachwissen.
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Wie schon mal erwähnt, wäre es zu begrüßen, erst die Fortbildung zu geben und dann an den neuen Einsatzort zu schicken. Passiert meist halt nicht.
Nein, natürlich nicht. Die wenigsten dürften sich bereits vorab für solche Nummern empfehlen wollen. Das ist übrigens der Grund, warum ich größere Fortbildungsangebote rund um das Thema Inklusion bislang immer an mir vorbeiziehen lassen habe.
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Also nach Unfähigkeit? Ja, in der Tat, das hat wenig mit Anerkennung zu tun.
Nein, nicht nach Unfähigkeit. Ich schrieb: Kann hier weg. Das ist doch offensichtlich hier im Thread mehrfach geschrieben worden: Es geht um überflüssige/unnötig oft vorhandene Fächer. Wie kommst du darauf, mir in meine Worte Unfähigkeit hineinzulegen? Das schrieb ich NICHT!
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Wenn wir über solch extreme Abordnungen sprechen, und zwischen Förderschule geistige Entwicklung und gymnasialer Oberstufe liegen ja schon Welten, ist die Fakulta vermutlich nicht das entscheidende Kriterium.
Doch, die Fakultas ist ein entscheidendes Kriterium, ohne darf man nicht in der Q-Phase unterrichten und erst Recht keine Abiturprüfungen abnehmen.
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Wenn auch in Mangelphasen daran festgehalten wird, ist das per se gut. Es ist aber wie bereits zuvor erwähnt einseitig, denn Grundschulen oder Förderschulen können sich nicht auf diesen rechtlichen Umstand berufen, um wiederum ihr professionelles Handeln abzusichern.
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Achja. Warum nimmt man es nicht als Anerkennung wahr, dass einer diese zunächst schwierig erscheinende Aufgabe zugetraut wird?
Es geht darum, einen Dummen (oder eine Dumme) zu finden, der/die diese Aufgabe erfüllt. Wer das ist, wird am grünen Tisch entschieden und nicht auf der Basis vorhandener oder im Laufe der Tätigkeit angenommener erlernbarer Kompetenzen.
Aber das brauche ich Dir sicherlich nicht zu erklären. -
Nein, natürlich nicht. Die wenigsten dürften sich bereits vorab für solche Nummern empfehlen wollen. Das ist übrigens der Grund, warum ich größere Fortbildungsangebote rund um das Thema Inklusion bislang immer an mir vorbeiziehen lassen habe.
Genau den Gedanken hatte ich auch in den letzten Tagen.
Ich hätte gerne eine solche FoBi gemacht, sah aber das Risiko, wenn die Schule sowas erfährt, bin ich schneller die Inklusionstante, als ich denken kann, und eigentlich wollte ich nur mich selbst auf etwas vorbereiten.
Aber: jetzt haben alle Absolvent*innen ein Inklusionsmodul, juhuuuuuuuuu!(und auch ein DaZ-Modul. Also einen Kurs. Letztens fragte mich eine Studentin, warum sie denn das DaF-Zertifikat machen sollte (ca. 12 Kurse), sie habe doch schon den Kurs. Es reiche.
Ein 2SWS-Kurs reicht ab jetzt pro Fach oder sonderpädagogische Fachrichtung. -
Ich hätte gerne eine solche FoBi gemacht, sah aber das Risiko, wenn die Schule sowas erfährt, bin ich schneller die Inklusionstante, als ich denken kann, und eigentlich wollte ich nur mich selbst auf etwas vorbereiten.
Ja, genau das meine ich. Mir ist klar, dass ich mich mit Inklusion tiefer auseinandersetzen muss und ich habe auch Lerngruppen, in denen das eine Rolle spielt. In dem Bereich auch formale Qualifikationen erlangen möchte ich dennoch nicht.
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dann würde ich mich ganz schnell selbstständig machen
Ah danke für den Rat, aber ich habe einen guten Job an einer Schule, wo man mich nicht einfach
an eine andere schicken kann.
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Ich habe mir das Dokument angeschaut, ich lese nirgendwo heraus, dass der Abordnungsradius erhöht werden soll. Wie ich das sehe geht es da um die Rückkehr nach Freistellung (beispielsweise Elternzeit) und entsprechende Versetzungen.
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[...]Abordnungen seien nur im Radius 35km möglich. [...] Insofern dürfte eine Versetzung von Bonn nach Detmold nicht vorkommen
Abordnung ungleich Versetzung. Zumindest in BW.
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Ich habe mir das Dokument angeschaut, ich lese nirgendwo heraus, dass der Abordnungsradius erhöht werden soll. Wie ich das sehe geht es da um die Rückkehr nach Freistellung (beispielsweise Elternzeit) und entsprechende Versetzungen.
Ja, so ist es.
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Einen festen Abordnungsradius gibt es meines Wissens gar nicht!
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