Hallo zusammen,
wie weit kann man zwangsabgeordnet werden in NRW? Geht das landesweit? Also beispielsweise von Bonn nach Detmold? LG
Hallo zusammen,
wie weit kann man zwangsabgeordnet werden in NRW? Geht das landesweit? Also beispielsweise von Bonn nach Detmold? LG
wie weit kann man zwangsabgeordnet werden
Gar nicht. Abordnungen sind nicht mit Zwangsmaßnahmen verbunden.
Meist nur innerhalb des eigenen Bezirks.
Alles andere über 35km würde auch teuer. Ich müsste nochmal genau nachlesen, aber in solchen Fällen wie von Bonn nach Detmold - wenn es das denn überhaupt gäbe - kämen wir in den Bereich von Trennungsentschädigung, zweitem Wohnsitz etc. Das würde dann für das Land ziemlich teuer...
Abordnungen sind nicht mit Zwangsmaßnahmen verbunden
Inwiefern sind sie das nicht?
Inwiefern sind sie das nicht?
Sie/Er meint wohl, dass es den Begriff „Zwangsabordnung“ so nicht gibt. Ich glaube, du meinst eine nicht zustimmungspflichtige Abordnung.
Ist das nicht ziemliche Wortklauberei? Im Endeffekt steckt doch Zwang dahinter, wenn es keiner Zustimmung des Betroffenen braucht.
Nein.
Doch.
Nein.
Doch.
Good talk.
Aber im Ernst, warum stellt das deiner Meinung nach keinen Zwang dar? Das verstehe ich ehrlich nicht. Vielleicht sehe ich es auch falsch.
Vielleicht sehe ich es auch falsch.
Nein. Wortklauberei ist bei manchen Usern Hobbyersatz.
Ist das nicht ziemliche Wortklauberei? Im Endeffekt steckt doch Zwang dahinter, wenn es keiner Zustimmung des Betroffenen braucht.
Genau das, habe ich auch gedacht!
Das ist auch einer von mehreren Gründen, warum ich nicht an einer staatlichen Schule arbeite.
Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.
Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.
dann würde ich mich ganz schnell selbstständig machen
Zwang ist streng genommen deshalb nicht passend, weil ich durch den Eintritt in den Beamtenstatus quasi zugestimmt habe, dass ich im ganzen Land abgeordnet und versetzt werden kann. Wenn ich dem ganzen ja grundsätzlich zugestimmt habe, dann kann ich mich nachher nicht als gezwungen bezeichnen. Auf diesen Deal habe ich mich ja "bewusst" eingelassen.
Jaja, gefühlt ist es was andres Und bewusst einlassen auf den Deal ist auch relativ, wenn man LoL werden will und als Arbeitgeber eben nur ein Bundesland (Ausnahmen bestätigen die Regel) zur Verfügung steht.
PS: Ich kann leicht reden mit Mangelfach und bisher Glück mit meiner Schule. Müsste ich plötzlich eine Stunde fahren, wäre ich auch angepisst und würde mich gezwungen fühlen.
Genau das, habe ich auch gedacht!
Das ist auch einer von mehreren Gründen, warum ich nicht an einer staatlichen Schule arbeite.
Ich kann damit nicht umgehen, dass evtl. der Arbeitsgeber auswählen kann, wann und wo ich arbeite.
Ein entsprechendes Direktionsrecht haben nicht nur Dienstherrn im ÖD, sondern grundsätzlich alle Arbeitgeber....
Ein entsprechendes Direktionsrecht haben nicht nur Dienstherrn im ÖD, sondern grundsätzlich alle Arbeitgeber....
Und ich habe es schon bei SuS erlebt, dass dann das Werk in Xdorf geschlossen und dann eine Stelle in Zstadt angeboten wurde (Sie müssen es ja nicht annehmen...). Das zerschlägt dann auch Lebenspläne, wenn gerade das Haus gebaut wird, das Kind unterwegs ist... In dem einen Fall vor paar Jahren lagen ca. 250km zwischen X und Z. Und ein übernächstes Bundesland.
Da ist der ÖD richtig human dagegen. Hier wird gerade was die Distanzen angeht schon darauf geachtet, dass nicht noch Trennungsgeld anfällt oder netter formuliert: die Versetzung für den Arbeitnehmer räumlich zumutbar bleibt.
Man(n) (oder Frau) kann es vermutlich niemandem zum Vorwurf machen, wenn man beim Eintritt in den ÖD gerade bei der Verbeamtung exklusiv die Vorteile im Blick hat. Zahlreiche "Werde ich mit XYZ verbeamtet"-Postings belegen da ja alleine hier in diesem Forum eindrucksvoll.
Wer aber weder das Beamtenstatusgesetz (bundesweit) kennt, noch das Landesbeamtengesetz, noch die für sie/ihn relevanten weiteren (Schul)Gesetze und Verordnungen - und diese selbstgefällig oder naiv bis jetzt weder aktiv gelesen noch anderweitig zur Kenntnis genommen hat - der (bzw. die) darf sich am Ende wirklich nicht beschweren. Man kann durchaus vorher in Erfahrung bringen, worauf man sich einlässt...
Man kann durchaus vorher in Erfahrung bringen, worauf man sich einlässt...
Das stimmt, man muss aber auch fairerweise sagen, dass offensichtlich die Zahl und auch die "Schwere" (räumlich, völlig schulformunpassend) der Abordnungen scheinbar zugenommen hat und weiter zunehmen soll nach Plänen der Landesregierung.
Das stimmt, man muss aber auch fairerweise sagen, dass offensichtlich die Zahl und auch die "Schwere" (räumlich, völlig schulformunpassend) der Abordnungen scheinbar zugenommen hat und weiter zunehmen soll nach Plänen der Landesregierung.
Klar, ich würde auch nicht damit rechnen, plötzlich abgeordnet zu werden. Man muss eben wissen, dass es so kommen kann (aber in der Regel eben nicht muss.) Und wenn es so ist, kann man sich auf der Basis der Gesetze und Verordnungen bedingt wehren - oder muss es ansonsten so nehmen wie es ist.
Abordnungen sind ja auch nicht immer schlecht, sie können ja durchaus auch interessante Einblicke in andere Systeme geben. Aber wie im anderen Thread beschrieben vom WBK an die Förderschule GE, ich finde das überspannt den Bogen.
Abordnungen sind ja auch nicht immer schlecht, sie können ja durchaus auch interessante Einblicke in andere Systeme geben. Aber wie im anderen Thread beschrieben vom WBK an die Förderschule GE, ich finde das überspannt den Bogen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das der Regelfall bei Abordnungen sein wird. Dafür ist die Konstellation in der Tat "zu krass".
Würde ich von jetzt auf gleich an eine Förderschule GE abgeordnet, dann hätte ich didaktisch und pädagogisch erst einmal keine Ahnung von der Materie dort. Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen begleitet von zumindest am Anfang sehr geringer Effizienz meiner Arbeit.
Eine solche Maßnahme wäre purer Aktionismus, der die Probleme nicht löst, lediglich Personal numerisch verschiebt und damit auf dem Papier eine Verbesserung suggerieren kann. Vor Ort bringt das jedoch letztlich kaum etwas - und das ist der wirkliche Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen - sowohl der Lehrkräfte als auch der SchülerInnen.
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