Abordnung Strecke

  • in dem Zusammenhang sollte man aber die Bedingungen der TEVO incl. der damit verbundenen Rechtsprechung nicht unerwähnt lassen. Könnte mir vorstellen, dass das Land sich dann doch eine andere Möglichkeit überlegt.🤣🙈

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Nein. Aber es ist nicht die Aufgabe des Landes, Dir die Konsequenzen einer Entscheidung, die Du selbst frei getroffen hast, zu ersparen. Gegenwärtig weißt Du, worauf Du Dich einlässt - oder nicht einlassen magst. Mit allen Konsequenzen.

    Naja. In der Reisekostenverordnung sieht z.B. das Land NRW vor, dass man bevorzugt regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel (also den ÖPNV) verwenden soll. Bei Abordnungen und Versetzungen soll es auf einmal das Auto tun, weil man weiß, dass man mit dem ÖPNV eh nirgends hinkommt. Das weiß das Land so genau, weil es nämlich für den ÖPNV verantwortlich ist und auf dessen Entwicklung seit Jahrzehnten scheißt.


    Da kann man sich jetzt auf einen Formalismus berufen, in dem man sich Wohnsitz und Verkehrsmittel „frei“ gewählt hätte. Oder man begreift die politische Dimension und versteht, dass hier mal wieder etwas verkackt wurde.


    So kann man die Mitarbeiterinnen drangsalieren, sogar sehr gut. Nur Klimaziele erreicht man so nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • In der Reisekostenverordnung sieht z.B. das Land NRW vor, dass man bevorzugt regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel (also den ÖPNV) verwenden soll.

    „Soll“ bedeutet, daß man „muß“, wenn man „kann“.

    Wenn es keinen ÖPNV gibt, kann man ihn nicht nutzen. Damit gibt es dann auch keinen Widerspruch zur Reisekostenverordnung.

    • Offizieller Beitrag

    Naja. In der Reisekostenverordnung sieht z.B. das Land NRW vor, dass man bevorzugt regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel (also den ÖPNV) verwenden soll. Bei Abordnungen und Versetzungen soll es auf einmal das Auto tun, weil man weiß, dass man mit dem ÖPNV eh nirgends hinkommt. Das weiß das Land so genau, weil es nämlich für den ÖPNV verantwortlich ist und auf dessen Entwicklung seit Jahrzehnten scheißt.

     

    Nein. Du kannst wahlweise mit dem Auto oder dem ÖPNV fahren. Bei der Berechnung der Reisekostenerstattung wird dann der Preis für das ÖPNV-Ticket zugrunde gelegt. Eine Vorschrift, mit welchem Verkehrsmittel man von a) nach b) kommen soll, gibt es nicht.

    Zitat

    Da kann man sich jetzt auf einen Formalismus berufen, in dem man sich Wohnsitz und Verkehrsmittel „frei“ gewählt hätte. Oder man begreift die politische Dimension und versteht, dass hier mal wieder etwas verkackt wurde.


    So kann man die Mitarbeiterinnen drangsalieren, sogar sehr gut. Nur Klimaziele erreicht man so nicht.

    Natürlich wird hier etwas verkackt. Aber wir sind uns sicherlich einig darin, dass sich das primär auf diese Möglichkeit der Abordnung bezieht und nicht auf die Wahl des Verkehrsmittels. Die politische Dimension ist ja ganz leicht zu erklären. Nach außen wird sich gegenüber der Öffentlichkeit "gekümmert", gegenüber den Lehrkräften wird auf das Dienstrecht verwiesen.

  • Aber wir sind uns sicherlich einig darin, dass sich das primär auf diese Möglichkeit der Abordnung bezieht und nicht auf die Wahl des Verkehrsmittels.

    Nö, sind wir nicht. Ich verstehe deine Ausführungen hierzu noch nicht mal.

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    (Sarah Bosetti)

  • Nein. Du kannst wahlweise mit dem Auto oder dem ÖPNV fahren. Bei der Berechnung der Reisekostenerstattung wird dann der Preis für das ÖPNV-Ticket zugrunde gelegt. Eine Vorschrift, mit welchem Verkehrsmittel man von a) nach b) kommen soll, gibt es nicht.

    Oder so. Jedenfalls wird der ÖPNV zum Maßstab gemacht, obwohl er nichts taugt. Viele Sachen (bei uns z. B. Praktikumsbesuche) gehen überhaupt nur, weil die Kolleginnen ihre privaten Kraftwägeln dafür hernehmen.


    Es läuft halt immer aufs Auto hinaus. Auch, weil das politisch so gewollt ist. Die Bediensteten, die da nicht mitspielen wollen, sind dann die Gearschten. Sie können sich ja ein Auto kaufen, während die Dienstherrin verweigert sich um Alternativen zu kümmern. Sie ist ja damit beschäftigt von Klimazielen und 49-Euro-Tickets zu faseln.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir verwenden in der Regel auch private Pkws für Praktikantenbesuche und rechnen diese im Regelfall noch nicht einmal ab. Die Schule sagt, wir sollen die Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben.

    Dasselbe gilt für Fortbildungen. Übernachtungen übernimmt die Schule, Fahrtkosten nicht.

  • rechnen diese im Regelfall noch nicht einmal ab

    Selbst schuld.


    Dasselbe gilt für Fortbildungen. Übernachtungen übernimmt die Schule, Fahrtkosten nicht.

    Muss sie aber. Entsprechend beantragen. Wenn die Fortbildung dann nicht genehmigt wird, hat man schon wieder etwas erledigt.

  • Das Landesreisekostenrecht lässt aber auch die Wahl des PKW zu, wenn ich dies explizit begründe.

    Es gibt zum einen als Begründung mehrere schwere Sachen tragen zu müssen, aber auch gilt die Begründung, dass die Gesamtfahrzeit (hin und zurück) ÖPNV die Gesamtfahrzeit PKW signifikant(2h) übersteigt. So wurde uns dies von der Dienstste erklärt, als Beweis reicht eine Vergleihrechnung mit einem ÖPNV Rechner.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Wir verwenden in der Regel auch private Pkws für Praktikantenbesuche und rechnen diese im Regelfall noch nicht einmal ab. Die Schule sagt, wir sollen die Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben.

    Dasselbe gilt für Fortbildungen. Übernachtungen übernimmt die Schule, Fahrtkosten nicht.

    Es ist aber ein Unterschied, ob ich Praktikumsbesuche, Fahrten zu eine FoBi etc. von der Steuer absetze oder sie mir von der Schule erstatten lasse.

    Lasse ich sie mir von der Schule erstatten, bekomme ich sie 1:1 ersetzt, bei der Steuer nicht.

    Wenn ich keine FoBi-Fahrtkosten erstattet bekommen würde von der Schule, würde ich zu keiner FoBi fahren.

  • Auch hier wird wieder deutlich, wie unsere Berufsgruppe alles mit sich machen lässt. Welcher Finanzbeamte würde freiwillig seine Dienstreise selber zahlen? Warum sollen für uns Lehrer dauernd andere Regeln gelten, als für den Rest der öffentlichen Dienstwelt? Auch Beamte sind in einem gewissen Sinne Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Es wird langsam Zeit, dass wir unsere Rechte einfordern.

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  • Auch hier wird wieder deutlich, wie unsere Berufsgruppe alles mit sich machen lässt. Welcher Finanzbeamte würde freiwillig seine Dienstreise selber zahlen? Warum sollen für uns Lehrer dauernd andere Regeln gelten, als für den Rest der öffentlichen Dienstwelt? Auch Beamte sind in einem gewissen Sinne Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten. Es wird langsam Zeit, dass wir unsere Rechte einfordern.

    Warum ist denn hier immer wieder von "unsere Berufsgruppe" und "wir" die Rede, wenn es doch einzelne sind, die es immer noch nicht gecheckt haben und die ihre Rechte nicht durchsetzen. Für uns Lehrer gelten eben keine andere Regeln als im Rest der öffentlichen Dienstwelt (und der Arbeitswelt) und daher lässt man sich Dienstreisen selbstverständlich vom Dienstherrn bezahlen oder tritt diese gar nicht erst an. Dafür wird es auch nicht "langsam Zeit", sondern das sollte für jeden bereits lange selbstverständlich sein.


    PS: Auch hier gilt das, was wir auch in Bezug auf Mehrarbeit u.ä. immer wieder feststellen: sowohl im ÖD als auch in der freien Wirtschaft gibt es leider eine Reihe von AN, die ihre jeweiligen Rechte gerade nicht durchsetzen. Das heißt aber nicht, dass das für alle Beteiligten gilt. Mich irritiert immer wieder diese Annahme einer Opferrolle einer gesamten Berufsgruppe.

  • Das Landesreisekostenrecht lässt aber auch die Wahl des PKW zu, wenn ich dies explizit begründe.

    Hatte diesen Fall dass eine Begründung gefordert wurde eigentlich jemals jemand?

    Meine Erfahrung bisher ist, dass es niemanden interessiert, welches Verkehrsmittel man nimmt. Gut ich komme jetzt nur so auf ca. 30 Dienstfahrten in den letzten 10 Jahren. Vielleicht hatte ich Glück.

  • Hatte diesen Fall dass eine Begründung gefordert wurde eigentlich jemals jemand?

    Meine Erfahrung bisher ist, dass es niemanden interessiert, welches Verkehrsmittel man nimmt. Gut ich komme jetzt nur so auf ca. 30 Dienstfahrten in den letzten 10 Jahren. Vielleicht hatte ich Glück.

    Nein! Ich musste es zwar begründen, wenn ich aber nur etwas schrieb wie "ungünstige ÖPNV Verbindung" wurde es eigentlich immer akzeptiert ohne dass jemand nachfragte. Mit dem ÖPNV fährt glaube ich - außer aus freien Stücken - niemand zu einer FoBi.

    Auch bei Praktikumsbesuchen nehmen die Kolleg:innen, die kein Auto haben, aufeinannder Rücksicht. Dann fährt eben A mit Auto zu weiter entfernten Praktikumsbetrieben und B mit dem Rad zu näheren Betrieben.

  • Hatte diesen Fall dass eine Begründung gefordert wurde eigentlich jemals jemand?

    Meine Erfahrung bisher ist, dass es niemanden interessiert, welches Verkehrsmittel man nimmt. Gut ich komme jetzt nur so auf ca. 30 Dienstfahrten in den letzten 10 Jahren. Vielleicht hatte ich Glück.

    Die Begründung spielt eine Rolle, wenn man mit 30 Cent/km statt 20 Cent/km abrechnen wollte, also wenn nachgewiesen werden muss, dass die Nutzung des Autos im zwingenden dienstlichen Interesse lag.


    PS: Die Nutzung des Autos aus nicht zwingenden dienstlichen Gründen muss nicht gesondert beantragt und begründet werden.

  • Ich möchte natürlich schon die 30 Cent haben, die entsprechen m.E. am ehesten auch den tatsächlich Kosten🤷

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