Einen festen Abordnungsradius gibt es meines Wissens gar nicht!
Einen solchen gibt es tatsächlich nicht und dennoch lässt sich ein solcher für die Praxis indirekt aus den Bestimmungen der TEVO i.V.m. BUKG herleiten. Die Länder werden wann immer möglich darauf verzichten, durch die Maßnahme noch weitere Kosten zu verursachen.