Besoldungsberechnung LBV BW A12

  • Hallo,


    ich bin es mal wieder. Ich habe eine Frage, wisst ihr an wen man sich für die Berechnung der Besoldungsbezüge wenden kann? Also außer das LBV selbst?


    Ich versuche da seit einer Weile selbst durchzusteigen, habe jedoch mittlerweile kaum noch Vertrauen in das LBV, seit 4 (!!!!) Monaten wird an meiner Abrechnung "rumgedoktort". Erst war mein Mann in öffentlichen Dienst obwohl er es nicht ist. Die Stundenzahl war falsch. Der Familienzuschlag fehlte. Nach x Anrufen und Schreiben war das korrigiert, aber nur der Familienzuschlag für den Ehegatten war berechnet. Nicht der Kinderzuschlag. Obwohl ich seit Monaten alle Formulare und Nachweise geliefert habe (am Ende hat wohl angeblich der Kindergeldnachweis gefehlt obwohl das LBV diesen selbst ausgestellt hatte). In der aktuellen Gehaltsrechnung sind die Familienzuschläge drin (und korrekt soweit ich das bei 50% TZ in den Tabellen richtig berechnet habe).


    Konkrete Frage die ich im Moment habe, laut § 46 LBesGBW gibt es für mich A12 Grundschule KEINE Strukturzulage ist das korrekt? Die taucht aber in meine Abrechnung auf... Ich komme mir langsam vor wie in Asterix und Obelix mit dem Passierschein A38....

  • Geh mit deinen Unterlagen zu deiner Gewerkschaft. Diese kann dich nicht nur beraten zu deinen tatsächlichen Ansprüchen, sondern hilft dir auch dabei, diese durchzusetzen, wenn das LBV sich so schwer damit tut, korrekte Besoldungsnachweise zu erstellen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eigentlich ist es ziemlich einfach A12 richtige Stufe + Familienzuschlag evtl. noch VL von 6,65€ (bei Vollzeit).

    Dann natürlich alles anteilig.

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