Ne, die würde ich als Deputat eintragen lassen und irgendwann abfeiern.
Mehrarbeit - Andere Regeln für TZ-Lehrkräfte?
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Ne, die würde ich als Deputat eintragen lassen und irgendwann abfeiern.
Das ist auch IMMER meine erste Präferenz!
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Ne, die würde ich als Deputat eintragen lassen und irgendwann abfeiern.
Ist aber bei vielen Schulen schwierig, das das abfeiern ja im selben Schuljahr erfolgen muss und das nicht wirklich möglich ist.
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Ist aber bei vielen Schulen schwierig, das das abfeiern ja im selben Schuljahr erfolgen muss und das nicht wirklich möglich ist.
Wobei der Erlass ja schon sagt, dass es notfalls auch im Folgejahr sein kann. In der Praxis habe ich schon erlebt, dass es noch länger geschoben wird und alle Beteiligten darüber kein Wort verlieren...
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Genau das. Ich feier die im nächsten Jahr ab. Indem ich neue mache... aber jetzt hab ich aufgestockt, so bekomme ich wenigstens Geld.
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Update:
- Personalrat empfiehlt offizielle Anfrage an Behörde über SL
- Lehrerrat spricht mit SL
- SL stellt offizielle Anfrage bei Behörde 👍
Gute Entwicklung für mich persönlich, weil ich mich so erstmal nicht mit der SL auseinandersetzen muss.
Ich werde berichten...
Edit: Vor allem das Eingeständnis der SL, dass man sich selbst doch nicht so sicher ist, betrachte ich als großen Fortschritt!
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Neuestes Update, das leider eine kleine Kehrtwende darstellt:
Der Lehrerrat hat sich mittlerweile fortbilden lassen und die Veranstaltende - immerhin Bezirkspersonalrätin - geht davon aus, dass das Vorgehen (monatelang vorarbeiten, weil Entfall der Q2 absehbar) legal ist.Die offizielle Anfrage läuft aber weiterhin. Ich schäue mich nur, nach dem Ergebnis zu fragen...
Will keep you updated...
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Ich erinnere mich vor 10 Jahren oder so gab es ein ähnliches Problem an einem BK.
Hier ist das Gerichtsurteil dazu:
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Danke für den Link, undichbinweg. Ich habe mir das gerade durchgelesen und erkenne darin viel von meiner Argumentation wieder. Hier scheint es sich aber um Mehrarbeit im Sinne von Vertretungsstunden zu handeln, es passt also nicht 1:1 zu meinem Fall. Es bestärkt aber in der Annahme, dass Vorarbeiten nicht wie im vorliegenden Sinne gegen Wegfall Q2 abgegolten werden kann.
Ich warte weiter und hake ggf. bald mal nach, was die offizielle Anfrage ergeben hat...
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Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:
- Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben
- Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden
Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).
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Wenn ich das so lesen, frage ich mich wirklich, wie lange die Q2 bei euch im 4. Quartal beschult wird und welcher Kollege da mit wievielerlei Stunden eingesetzt wird. Denn zusätzlich zu den Deputatsstunden für diesen Kurs stehen diese Deputatsstunden ja auch für die Arbeitszeit, die für Vor- und Nachbereitung des Kurses und damit auch die Korrekturen, anfällt.
Wenn du diesen Kurs im 4. Quartal abgeben musst, weil/damit du vorher im 3. Quartal einen anderen Kurs übernehmen kannst, dann müsste auch derjenige, der den Kurs im 4. Quartal übernimmt alle weiteren Tätigkeiten übernehmen, damit du den Stift pünktlich zum Quartalswechsel fallen lassen kannst. Gibt es denn im 4. Quartal nicht noch Tätigkeiten wie Korrekturen oder mündliche Prüfungen? Falls ja, dann sollte man die Korrekturen bis zum vierten Quartal liegen lassen, weil man im 3. Quartal mit der Betreuung beider Kurse ja leider nicht so viel korrigieren konnte.
Wird aber vermutlich keine Option sein, weil du ja nicht extra provozieren und eskalieren möchtest.
Ich kenne es auch, dass bei Teilzeit auch aus familiären Gründen manchmal gefragt wird, ob man nicht ein Halbjahr etwas mehr und ein Halbjahr etwas weniger unterrichten kann oder umgekehrt. Dann aber weil jemand in Elternzeit geht oder aus der Elternzeit zurückkehrt und Klassen übernehmen kann. Nicht, weil ein Kurs fertig ist und von niemandem übernommen wird. Bei uns gibt niemand seinen Abiturkurs im letzten Halbjahr noch an jemand anderen ab, wenn es keine gesundheitlichen Gründe dafür gibt. (Allerdings ist in BW ja auch bis zu den mündlichen Prüfungen Ende Juni noch Unterricht und damit deutlich weniger Stundenentfall für die Kollegen.)
Danke, dass du uns weiter auf dem Laufenden hälst.
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Falls irgendjemand das noch verfolgt oder sich mit ähnlichen Themen beschäftigt:
- Eine Antwort der Behörde steht weiterhin aus, Dez 47 scheint Personalprobleme zu haben
- Bezirkspersonalrat tendiert weiterhin zu "lega" und empfiehlt den Juristen des Phv zu kontaktieren - es wird wohl ohnehin Zeit, da Mitglied zu werden
Insgesamt auf jeden Fall eher ernüchternd. I'll keep you posted :).
Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt. Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.
Wenn man dir an der Stelle nicht rechtgeben sollte, steht dir ja noch der Klageweg offen. Vllt. kann man ja schonmal an der ein oder anderen Stelle darauf hinweisen? Anhand der vorigen Urteile ist es doch offensichtlich, dass sie verlieren würden.
Bisher habe ich es immer so erlebt, dass die Bezirksregierung Gerichtsverfahren meidet, die sie voraussichtlich verlieren.
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Danke für eure Rückmeldungen.
Wenn ich das so lesen, frage ich mich wirklich, wie lange die Q2 bei euch im 4. Quartal beschult wird
Tatsächlich gar nicht mehr. Die gehen dann in die Prüfungsphase über und haben nur noch schriftliche und mündliche Abiturprüfungen. Dass man in dieser Phase anderweitig eingesetzt wird ist auch Usus und ohne Frage legal (auch wenn es vor dem Hintergrund der Korrekturbelastung manchmal viel Arbeit sein kann). In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.
Die Argumentation des Personalrats würde mich an der Stelle interessieren.
So sehr ich die jeweiligen Personen auch schätze, drängt sich mir der Eindruck auf, dass man nicht die Ressourcen hat, sich mit diesem Fall (obwohl er doch für das ganze Kollegium wichtig ist!) so richtig intensiv zu beschäftigen. Rückmeldung des Bezirkspersonalrats war scheinbar nur, "dass "die" seit der neuen Flexibilisierungs-richtlinie so ziemlich alles dürfen". Um welche Richtlinie es da genau gehen soll, ist mir weiterhin nicht klar. Daher war ich eigentlich auch froh, als im Januar (!) die offizielle Anfrage an die Behörde gestellt wurde.
Das Schreiben aus 2012 hat hierzu eigtl. alles geklärt.
Ich (und der Rest des Forums) sehen das ja genauso. Es gibt für mich ein paar theoretische Diskussionspunkte, die ich aber alle als nicht richtungsändernd ansehe:
- Erlass spricht explizit von "Eine Flexibilisierung über ein ganzes Schuljahr ist von §2 Abs. 4 VO zu §93 Abs. 2 SchulG nicht gedeckt" --> man KÖNNTE argumentieren, dass das impliziert, dass eine Flexibilisierung über ein Quartal nicht ausschließt- das im Erlass unter b.) zitierte Urteil bezieht sich auf eine angestellte Lehrkraft, ich bin aber verbeamtet. Dass das in diesem Kontext einen Unterschied macht sehe ich allerdings auch nicht.
Edit: Achja, auch unwahrscheinlich, aber nicht 100% auszuschließen: Der Erlass von 2012 ist nicht mehr gültig, weil Rechtsgrundlagen sich geändert haben.
Ich melde mich spätestens 2025 wieder !
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In meinem Fall geht es um die Frage der Rechtmäßigkeit des Vorgriffs auf diesen antizipierten Entfall. Also bei 25,5h voller Stelle in Quartal 3 28,5h unterrichten, weil es in Quartal 4 nur 20,5h sind. Gängige Annahme im Forum ist, dass dies in NRW nicht rechtskonform ist.
Noch ein andere Gedanke: Du musst im jetzigen Schuljahr 25,5 Stunden unterrichten, die Schulleitung ordnet 28,5 Stunden an. Damit sind es 3 Stunden Mehrarbeit pro Wochen und damit wird "Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert." relevant. Stimmst du (und der Lehrerrat) nicht zu, müssen von der Schulleitung Alternativen gesucht werden.
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Mittlerweile habe ich auch immer mehr das Gefühl, dass man an vielen Stellen immer mehr die Bereitschaft haben muss, vor Gericht zu ziehen.
Die meisten versuchen ja eigtl. immer Kompromisse zu schließen und anderen entgegen zu kommen, in der Hoffnung, dass sich für beide Seiten eine akzeptable Lösung findet. Stattdessen passiert aber - sei es nun hier oder auch in anderen außerberuflichen Situationen - häufig das genaue Gegenteil und man wird hingehalten oder mit unzufriedenstellenden Antworten abgespeist.
Wir befinden uns in diesem System, in dem von uns erwartet wird, dass wir uns immer wieder für die eigenen Rechte einsetzen müssen. Es ist nervig und kräftezehrend, aber die Alternative ist, dass von uns immer mehr und mehr eingefordert wird. In solchen Situationen bleibt einem ja nur die Remonstration und ggf. Klage vor dem Verwaltungsgericht. Traurig, aber wahr.
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Vielleicht wäre manche Auseinandersetzung aber nicht so hart z führen k_19 , wenn auch schon diverse Lehrergenerationen vor uns nicht Arbeitsrecht und Grenzen der Belastbarkeit immer wieder bereit gewesen wären zu übergehen zugunsten der reinen Pflichterfüllung. Das hätte uns sicherlich manches Grundlagenurteil beschert, auf welches sich die Verbände beziehen könnten, um gewisse Ansprüche leichter durchfechten zu können. (In meinem Ref gab es so eine Situation meine Besoldung betreffend. Rechtslage eindeutig, Grundsatzurteil fehlend, weshalb zahlreiche ähnlich gelagerte, aber weniger eindeutige Fälle als meiner nicht erfolgreich waren, die von vornherein nicht versucht worden waren durchzufechten. Bedauerlicherweise war man am Ende im RP doch noch schlau genug, meinem Anspruch zu entsprechen, als denen klar wurde, dass ich gar kein Problem damit hätte 2-3 Jahre auf ein Urteil in meinem Sinne und damit das von der Gewerkschaft und mir erhoffte Grundsatzurteil zu warten.)
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