Mehrarbeit - Andere Regeln für TZ-Lehrkräfte?

  • Aber irgendwer bekommt den Q2 Kurs im 4. Quartal ja im Deputat angezeigt.

    Erfahrungsgemäß lässt Untis den bei mir stehen, berechnet ihn aber mit null Stunden.

    Wurde ja bereits gesagt, dass das nicht über Wochen Hinaus bei Mehrarbeit notiert werden darf.

    Wahrscheinlich ist der Clou wirklich, dass es nicht als Mehrarbeit definiert wird.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Sollte es das geben, wäre ich überrascht und erfreut. Meine Kenntnis ist die, dass die Behörde (Köln in dem Fall), das explizit fordert wenn not am Mann ist...

    Diese Not muss aber sehr groß sein und andere Wege ausgeschöpft, um eine Lehrkraft, die aus familiären Gründen in TZ ist zu Mehrarbeit zu verpflichten. Lass dich unbedingt von deinem Personalrat beraten!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Also (nicht, dass es ein rechtlicher Unterschied wäre): handelt es sich um einen Z-Kurs ohne eine*n einzige*n Abiturient*in?
    Wie kann bitte ein Q2-Kurs im 4. Quartal mit 0 berechnet werden? Bei ALLEN Kolleg*innen? Und keine*r läuft Sturm?
    Das ist soweit ich weiß nur in RLP so, dass es diese komische Rechnung gibt (und Niedersachsen NACH Abschluss der mündlichen Prüfungen, weil sie dort keine monatliche Abrechnung der Mehr- und Minusstunden gibt.)

  • Also (nicht, dass es ein rechtlicher Unterschied wäre): handelt es sich um einen Z-Kurs ohne eine*n einzige*n Abiturient*in?
    Wie kann bitte ein Q2-Kurs im 4. Quartal mit 0 berechnet werden? Bei ALLEN Kolleg*innen? Und keine*r läuft Sturm?
    Das ist soweit ich weiß nur in RLP so, dass es diese komische Rechnung gibt (und Niedersachsen NACH Abschluss der mündlichen Prüfungen, weil sie dort keine monatliche Abrechnung der Mehr- und Minusstunden gibt.)

    Es ist ein Leistungskurs und die letzte Klausur hat immerhin 400 Seiten Lesestoff für mich produziert :gruss:.

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    • Offizieller Beitrag

    Liebe*r Schiri,
    STOP!!!! Der Personalrat/Lehrerrat muss da ganz klar eingreifen.
    Bis die letzte Klausur korrigiert ist, bist du schon genug beschäftigt (SELBST wenn du nur 8 Leute in deinem LK hättest!)

    Ich bin leider nicht firm mit einem Gesetzes Text daher, weil es vermutlich nirgendwo steht, dass man den Kurs nicht mit 0 berechnen darf (weil: wer kommt denn auf solche Ideen... man macht auch nicht den ersten Quartal der EF auf null, weil man sich da nur kennenlernt oder so..)

    Du hast eine ganz klare Erhöhung des Deputats für das ganze Halbjahr. Punkt.
    und wenn dein LK zu Ende korrigiert ist, darf man dich für spontane Vertretungen in der Höhe des ausfallenden Unterrichts verplanen, aber vorher...

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen (wollen), dass ein ganzes Kollegium sowas mit sich machen lässt. Ich unterrichte liebend gerne LK und würde einiges dafür tun, aber das erscheint mir zuviel als Kompromiss (ich hatte in meinem letzten Jahr vor der Abordnung 16 Stunden Q2... DAS wäre ziemlich lustig, wenn ich einen ganzen Quartal auf 0 bekäme...)

  • Diese Not muss aber sehr groß sein und andere Wege ausgeschöpft, um eine Lehrkraft, die aus familiären Gründen in TZ ist zu Mehrarbeit zu verpflichten. Lass dich unbedingt von deinem Personalrat beraten!


    Liebe*r Schiri,
    STOP!!!! Der Personalrat/Lehrerrat muss da ganz klar eingreifen.
    Bis die letzte Klausur korrigiert ist, bist du schon genug beschäftigt (SELBST wenn du nur 8 Leute in deinem LK hättest!)

    [..]
    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen (wollen), dass ein ganzes Kollegium sowas mit sich machen lässt. Ich unterrichte liebend gerne LK und würde einiges dafür tun, aber das erscheint mir zuviel als Kompromiss (ich hatte in meinem letzten Jahr vor der Abordnung 16 Stunden Q2... DAS wäre ziemlich lustig, wenn ich einen ganzen Quartal auf 0 bekäme...)

    Zunächst mal wieder vielen Dank. Ich habe eure Rückmeldungen zum Anlass genommen zunächst den Lehrerrat zu kontaktieren und warte deren Reaktion ab. Gebeten habe ich vor allem um eine Rechtsgrundlage/ Einschätzung, ob das a) mit mir als TZ-Kraft einfach so gemacht werden kann und ob b) der Q2-LK wirklich mit null Stunden berechnet werden darf.


    Zum Kollegium: Es gab in der Tat schon einen Aufschrei deswegen, aber damals (vor zwei Jahren wurde diese Lösung zuerst angewandt) konnte das irgendwie abgewiegelt werden. Das ist mit der Hauptgrund, weshalb ich immer noch befürchte, dass es formal korrekt sein könnte.

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  • chilipaprika hat hier Recht. Es gab vor einigen Jahren eine Klarstellung seitens einer Bezirksregierung (Münster oder Detmold, finde das Dokument gerade nicht mehr), dass eine solche "Vorarbeit" nicht erlaubt ist. Gegen den Einsatz als Vertretungskraft, wenn der Abiturjahrgang weg ist, kann man allerdings mit Blick auf die hier schon zitierten Passagen der BASS nichts machen. Es gilt aber, auch das wurde schon geschrieben, die Fürsorgepflicht zu beachten: Wer 400 Seiten Deutsch-LK zu korrigieren hat, kann nicht in gleichem Umfang der Ausfallstunden unterrichten, sonst würde ich Korrekturtage beantragen oder eine Überlastungsanzeige stellen.

  • Lieber Der Germanist,


    vielen Dank, dass du dir die Zeit nimmst und dir die Mühe machst, mich bei diesem Problem konstruktiv zu unterstützen. Das was als "Pietsch-Erlass" bekannt ist, wurde schon in Beitrag #19 verlinkt.


    Meine Bedenken dazu basieren auf folgendem Zitat aus dem dort verlinkten Dokument:


    Zitat

    2.4 (zu § 2 Abs. 4)

    2.4.1 Die Vorschrift dient der Flexibilisierung bei der Erteilung des Unterrichts, wenn der Unterricht nicht gleichmäßig über einen bestimmten Zeitraum erteilt werden kann. Es kann sich sowohl um im Vorfeld bekannte Umstände (z.B. Erteilung von Blockunterricht) als auch um ungeplante Ereignisse handeln. Dabei handelt es sich nicht um Mehrarbeit. Die arbeits- und dienstrechtlich geschuldete Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden bleibt unberührt. Soll das Unterrichtsdeputat die arbeits- und dienstrechtlich geschuldete Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden unter- oder überschreiten, soll möglichst das Einvernehmen mit der betroffenen Lehrerin oder dem Lehrer gesucht werden. Für den Fall, dass der Ausgleich nicht innerhalb des Schuljahres erfolgen kann, ist sicherzustellen, dass der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Schuljahr erfolgt.

    Wegen dieser Kommentierung sorge ich mich, dass jegliche Rechtssprechung zum Thema Mehrarbeit nicht zutrifft, weil es hier nicht als solche definiert ist. Ich komme aber zunehmend zur Erkenntnis, dass das Haarspalterei ist und der Zusatz eher klarstellen soll, dass es nicht als Vertretungsstunde vergütbar ist.


    Da es sich nicht um eine Aufstockung für das ganze Schuljahr handelt, greift auch Argument a) aus dem Pietsch-Schreiben nicht.

    Die in b) zitierten Urteile habe ich studiert. Sie beziehen sich auch auf klassische Mehrarbeit (und in einem Fall auf eine angestellte Lehrkraft) und nicht konkret auf meinen Fall.


    ABER:
    Der letzte Absatz bei "b.)" und die Zusammenfassung der GEW im verlinkten Dokument nähren in mir die Hoffnung, dass sich das Vorgehen in der Tat nicht in einer Grauzone befindet, sondern einfach illegal ist. Ich bin froh, dass ich das zur Klärung gegeben habe und bin gespannt, wann ich da etwas höre. Da die Dame des Personalrats (wurde vom Lehrerrat kontaktiert) aber in der Vergangenheit nicht immer durch juristische Versiertheit aufgefallen ist, formuliere ich im Kopf schon eine Remonstration.


    Es tut mir tatsächlich leid um das gute Verhältnis zur Schulleitung, sollte das jetzt doch eskalieren, aber ich sehe einfach nicht ein, wiederholt für strukturelle Mängel unbezahlte Mehrarbeit im erheblichen Umfang zu leisten.


    Wieder einmal vielen Dank an alle!

    Edit: Gerade sehe ich, dass der Entfall von Prüfungsklassen vor dem/ im Abitur im Erlass nicht explizit als Ausfallgrund genannt werden. Schade, dann wäre es noch eindeutiger gewesen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Schiri ()

  • Ich habe noch nie remonstriert und hoffe auch, es nie tun zu müssen. Aber gerade muss ich mir meinen Frust von der Seele schreiben. Was meint ihr, kann das so aussehen?

    -----------------------------------------------------

    Sehr geehrte Frau Schulleitung,


    hiermit möchte ich feststellen, dass ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Dienstanweisung vom 08.12. habe, die beinhaltet, dass ich im dritten Quartal des Schuljahres 2022/2023 einen Grundkurs [Fach] in der Jahrgangsstufe Q1 zusätzlich unterrichten soll. Konkret zweifle ich an, dass es gültigem Recht entspricht, wenn - wie vorgesehen - vorab angeordnete Mehrarbeit durch den Wegfall der Q2-Unterrichtsstunden im vierten Quartal des Schuljahres ausgeglichen wird.


    Ich habe Kenntnis über die VV zu §93 Abs. 2 Schulgesetz NRW, die besagt, dass aus schulorganisatorischen Gründen eine zusätzliche Unterrichtsverpflichtung von bis zu sechs Stunden aufgetragen werden kann, die nachfolgend ausgeglichen werden muss.


    Basierend auf dem als "10. Pietsch-Erlass" bekannten Schreiben vom 6. November 2012 nehme ich jedoch an, dass eine "Verrechnung ausgefallener Unterrichtsstunden mit zuvor angeordneter Mehrarbeit" rechtswidrig ist. Dies wird im zitierten Erlass auch durch Urteile u.a. des OVG NRW bestätigt.


    Sollten Sie Ihre Dienstanweisung weiterhin als rechtmäßig erachten, bitte ich Sie, dieses Schreiben zur Überprüfung des Sachverhalts an Ihren Dienstvorgesetzten weiterzuleiten.


    Hochachtungsvoll,

    Schiri

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  • Ich würde den Teil weglassen, dass die Anordnung der Mehrarbeit mit dem Kurs der Q1 rechtswidrig ist. Das ist ja rechtlich kein Problem. Die Stunden müssen nur als Mehrarbeit bezahlt oder als Deputatserhöhung verrechnet werden.

    Ich würd (weil das ja scheinbar ein strukturelles Problem ist), zuerst mal den Lehrerrat ansprechen und bitten die Situation zu klären.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • In BaWü wird MAU am Ende des Schuljahres abgerechnet. Es werden die Plus- und die Minusstunden gegengerechnet. Bei den allermeisten KuK bleibt dann am Ende nicht viel bis gar nichts übrig. Wir versuchen immer zu erwirken, dass Langzeitvertretungen auf Deputat gemacht werden können. Da haben die betroffenen KuK dann wenigstens etwas von.

  • Ich würde den Teil weglassen, dass die Anordnung der Mehrarbeit mit dem Kurs der Q1 rechtswidrig ist. Das ist ja rechtlich kein Problem. Die Stunden müssen nur als Mehrarbeit bezahlt oder als Deputatserhöhung verrechnet werden.

    Ich würd (weil das ja scheinbar ein strukturelles Problem ist), zuerst mal den Lehrerrat ansprechen und bitten die Situation zu klären.

    Ja, da hast du recht, das muss ich umformulieren und präzisieren, was genau ich als rechtswidrig erachte. Dass ich den Kurs mache steht wohl außer Frage, das stimmt auch. Wobei mich immer noch wundert, dass ich zu Schuljahresbeginn sage, dass ich Teilzeit im Umfang X aus familiären Gründen wähle und dann plötzlich doch Umfang X + 3 machen muss, aber das ist ja eine andere Nummer.


    Lehrerrat ist involviert und hat übergeordneten Personalrat kontaktiert. Ich hoffe also, die Sache wird sich so klären.

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  • Wobei mich immer noch wundert, dass ich zu Schuljahresbeginn sage, dass ich Teilzeit im Umfang X aus familiären Gründen wähle und dann plötzlich doch Umfang X + 3 machen muss, aber das ist ja eine andere Nummer.

    Das passiert bei uns auch, aber da wird dann explizit nachgefragt und gebeten, nicht angeordnet. Ich hab dann beispielsweise gesagt, dass ich aber nur 2 statt 3 Stunden mache und für die Korrektur einen Korrekturtag benötige. Daraufhin wurde mir dann gesagt, die Klasse müsste ja nur 3 Klausuren schreiben, ich könnte ja einfach eine weglassen.

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  • In BaWü wird MAU am Ende des Schuljahres abgerechnet. Es werden die Plus- und die Minusstunden gegengerechnet. Bei den allermeisten KuK bleibt dann am Ende nicht viel bis gar nichts übrig. Wir versuchen immer zu erwirken, dass Langzeitvertretungen auf Deputat gemacht werden können. Da haben die betroffenen KuK dann wenigstens etwas von.

    Ja, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Dabei wird aber weiterhin jeder einzelne Monat betrachtet. Es zählen ja in jedem einzelnen Monat die MAU-Stunden nur dann als Mehrarbeit, wenn es mehr als drei waren. Allerdings kann es dann durch späteren Entfall ausgeglichen werden.

    Was aber definitiv nicht geht, sind frühere entfallene Stunden gegen spätere Mehrarbeit zu verrechnen, denn eine negative Mehrarbeitsstundenzahl kann man nicht haben. Wie auch? Keine Mehrarbeit bedeutet ja, dass der Zähler auf Null steht.


    Unabhängig davon wird bei uns auch immer versucht Langzeitvertretungen über Deputatsänderungen auszugleichen. Das lohnt sich finanziell für die Kollegen in der Regel mehr als MAU.

  • Kleines Update:

    Personalrat weiß auch nicht so recht Bescheid, prüft das aber nochmal. An den Justiziar eines Verbandes (Empfehlung des PR) komme ich als Nichtmitglied leider nicht ran. Der Lehrerrat rät mir, an der SL vorbei einfach eine allgemeine Anfrage an die Behörde zu stellen. Ich finde aber, derartige Dinge müssen über den Dienstweg gehen und außerdem - sollte ich recht haben - finde ich das Gespräch mit der SL danach sehr unangenehm.

    Mein Gefühl sagt mir momentan, dass das Beste ist, wenn ich mit einem Lehrerratsmitglied zur SL gehe, meine Bedenken artikuliere und um schriftliche Belege für die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise bitte. Sollte es die nicht geben, würde ich natürlich auf behördliche Überprüfung bestehen. Ich denke, dieser Weg ist der, der dem eigentlich guten Verhältnis zur SL am wenigsten schadet.

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    • Offizieller Beitrag

    Über den Lehrerrat ist auch der Personalrat und auch er kann das Wissen eines Verbandsjustiziars aktivieren.
    Bzw. (zusätzlich zu dem Hinweis, dass eine Berufsverbandsmitgliedschaft sich immer lohnt - Alternative: Gewerkschaft aber die Gewerkschaft war MIR persönlich trotz Mitgliedschaft nicht hilfreich, während die Personalrätin des Verbandes für mich einiges gemacht hat...): du wirst wohl nicht das einzige Opfer dieser Farce sein. und KEINe EINZIGEr Kolleg*in ist da Mitglied?

    (das System lacht und sagt: und genau deswegen konnte man es mit euch machen...)

    Aber wirklich: ich habe mit Mailanfragen an der PR der BR echt gute Erfahrungen. Es ist logisch, dass Leute, die mit halber oder voller Stelle abgestellt sind und fortgebildet werden, mehr wissen (können) als der Lehrerrat der Schule.

  • Also der PR der BR ist schon involviert... Ich hoffe, dass dann da doch noch was bei rumkommt. Mit diesem Jahr rechne ich aber nicht mehr.

    Ich werde euch auf dem Laufenden halten!


    P.S.: Ich stimme dir zu, dass man sich irgendwie organisieren sollte. Ich bin ehrlich: Bisher habe ich den Beitrag gescheut. In so Kontexten gedacht wie dem aktuellen, kann sich sowas ja aber sogar fix amortisieren ^^.

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  • Ich habe noch nie remonstriert und hoffe auch, es nie tun zu müssen. Aber gerade muss ich mir meinen Frust von der Seele schreiben. Was meint ihr, kann das so aussehen?

    Hört sich gut an, aber die Rückmeldung wird an dich kommen, ggfs mit Begründung, danach kannst du dann zur BezReg . Verlinke der Schulleitung aber das GEW Dokument, dann wird sie einsehen, dass ihre Anordnung rechtswidrig ist.

    Die Stunden des Kurses, den du dann übernehmen sollst, solltet du dir dann aber auf jeden Fall als angeordnete (nicht ad hoc) Mehrarbeit mit dem durch die BezReg genehmigtem Formular STD424 bezahlen lassen.

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