Liebe KuK,
da ich trotz Suchfunktion überraschend nicht fündig wurde (vielleicht beantwortet diese Tatsache auch schon die Frage :)): Gelten für Teilzeitlehrkräfte (TZ aus familiären Gründen) andere Regeln als für VZ-Kräfte? Konkret geht es darum, dass ich als TZ-Kraft spontan für ein Quartal 3h mehr übernehmen soll. Bundesland NRW.
Vorneweg: Ich bin gar nicht auf Streit aus und sehe auch die Notwendigkeit, diese Stunden aufzufangen. Ich kenne nur gerne meine Rechte und bin überrascht, dass es hier keinen Unterschied zu VZ-Kräften geben soll, um wie viel man den regulären Arbeitsumfang über- oder unterschreiten darf. Hat dazu jemand irgendwas?
Danke mal wieder