Stundenberechnung bei Ausflügen, Wandertagen etc.

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage an euch, um die sehen, wie das an euren Schule gehandhabt wird:

    Ich mache zur Verdeutlichung ein Beispiel. Lehrer A und Lehrer B gehen mit ihren beiden Klassen auf einen Ganztagsausflug. Der Ausflug geht von

    der 1. bis zur 6. Std. . Lehrer A hätte an "normalen" Unterrichtstagen auch von der 1.-6. Std Unterricht. Lehrer B hätte nur von 1.-3. Std. Unterricht.

    Wie wird das bei euch gehandhabt? Bekommt Lehrer B Plusstd gutgeschrieben, die er wann anders abbummeln kann oder fällt das unter den Tisch

    alla "Ausflüge machen eben alle, ist im Lehrerarbeitszeitmodell eingerechnet" ? Danke im Voraus für eure Antworten und Einblicke.

  • fällt das unter den Tisch

    alla "Ausflüge machen eben alle, ist im Lehrerarbeitszeitmodell eingerechnet" ? Danke im Voraus für eure Antworten und Einblicke.

    Das fällt nicht unter den Tisch. Dafür bleiben andere Sachen liegen (Siehe Thread "Arbeitszeiterfassung").

    Gehört nun mal zu den Dienstpflichten, muss gemacht werden, ist aber dann eben Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt.

  • Das kommt darauf an, ich hätte z.B. Dienstag von der 4.-6. Std. Unterricht. Nun war aber Nikolausstaffel, also war ich bereits um 8:30 Uhr vor Ort. Die ging dann mit aufräumen nur bis in die große Pause rein. Ich war dann aber trotzdem 5./6. Std. als zu vertretend ausgeplant (naja, ich habe dann 5. Std. dann doch die Gruppe plus eine andere Gruppe genommen, weil meiner Kollegin sonst die Einführungsstunde der Erstklässler gefehlt hätte, war aber im PC-Raum mit denen und konnte so meine andere Arbeit nebenher machen, weil die Schüler ziemlich selbstständig dort arbeiten können nachdem ich ihnen am Tag vorher schon Aufgaben bei Anton eingestellt hatte). 6. Stunde habe ich dann aber natürlich keinen Unterricht gemacht, den hatte ich ja schon vorgearbeitet, wenn auch im anderen Fach (Sport).

  • Das fällt nicht unter den Tisch. Dafür bleiben andere Sachen liegen (Siehe Thread "Arbeitszeiterfassung").

    Gehört nun mal zu den Dienstpflichten, muss gemacht werden, ist aber dann eben Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt.

    Ja, bei Ausflügen gilt genau das und das handhabe ich dann auch entsprechend in solchen Wochen, sprich mache z. B. sehr vorbereitungsarmen Unterricht zum Ausgleich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei uns gibt es Plusstunden für die Teilzeitkraft, für alle, wenn es über die reguläre Stundenzeit hinaus geht. Die geleisteten Stunden müssen „am Kind“ sein, Vorbereitung etc. kann also nicht gezählt werden.

  • Angeordneter Ausflug oder selbst ausgesuchter Ausflug? Ersterer wird bezahlt, zweiterer nicht.

    Das ist bei uns nicht wirklich scharf zu trennen. Also ja, es gibt Ausflüge, die das Jahr über alle Klassen machen, den Tag kann man sich bedingt aussuchen,

    weil das natürlich auch vom externen Veranstalter abhängt. Und dann gibts Ausflüge, die macht nicht jede Klasse, aber es gehört ja einfach dazu, dass man im Rahmen von bestimmten Inhalten, z.B. mal ins Museum geht, eine Ausstellung besucht etc.

  • Ja, bei Ausflügen gilt genau das und das handhabe ich dann auch entsprechend in solchen Wochen, sprich mache z. B. sehr vorbereitungsarmen Unterricht zum Ausgleich.

    Ja das stimmt, das ist ein Weg. Also wäre es bei euch so, dass aus dem Beispiel Kollege A "Glück" hätte und Kollege B eben nicht? Also Kollege B müsste dann eben eigenständig schauen, wie er die "verlorene" Zeit, die er normalerweise für Korrektur und Vorbereitungen etc. eben einkürzt?

  • Die Arbeitszeit von Lehrkräften bemisst sich ausschließlich in Unterrichtsstunden. Alles Weitere gehört zur regulären Arbeitszeit pauschal dazu. Dazu zählen Unterrichtsvor- und -nachbereitungen, Korrekturen, Schulfahrten, Ausflüge, Projekte, Feste, Elternsprechtage usw. In manchen Wochen kommt man über die regulären 42 Vollzeitstunden, in manchen Wochen liegt man darunter. Gleicht sich unter dem Strich alles aus im Jahresverlauf.

  • Ja das stimmt, das ist ein Weg. Also wäre es bei euch so, dass aus dem Beispiel Kollege A "Glück" hätte und Kollege B eben nicht? Also Kollege B müsste dann eben eigenständig schauen, wie er die "verlorene" Zeit, die er normalerweise für Korrektur und Vorbereitungen etc. eben einkürzt?

    Das hat meines Erachtens nichts mit Glück oder Pech zu tun. Ausflüge gehören zum Schulleben mit dazu und sind Teil der Arbeitszeit, für die wir bezahlt werden. Wer am Tag eines Ausflugs weniger Stunden Unterricht hat als der Ausflug dauert hat eben bereits Arbeitsstunden vorgearbeitet im Hinblick auf das Wochensoll; wer genau so viele Unterrichtsstunden zu leisten gehabt hätte, wie der Ausflug dauert muss dagegen noch genau so viele Stunden an Vor- und Nachbereitung leisten wie sonst auch bis zur Erfüllung des Wochensolls.

    Unsere Wochenarbeitsstunden inklusive der Vorarbeit für mehr als 30 Ferientage im Jahr im Blick zu behalten gehört grundlegend zu unseren Aufgaben als Lehrkräfte. Ich versuche da weitestgehend konsequent zu sein, gerade auch, damit ich angesichts meiner Teilzeit nicht am Ende die Arbeitsstunden einer Vollzeitstelle leiste für Teilzeitbesoldung. Nachdem ich in diesem Schuljahr sowohl am Wandertag (6 Unterrichtsstunden), als auch am Jahresausflug für deutlich mehr Stunden eingeteilt war als ich an dem Tag hätte unterrichten müssen, waren das dann eben jeweils Wochen, in denen ich zum Ausgleich deutlich Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung eingespart habe (was aber auch problemlos möglich war).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • als auch am Jahresausflug für deutlich mehr Stunden eingeteilt war als ich an dem Tag hätte unterrichten müssen, waren das dann eben jeweils Wochen, in denen ich zum Ausgleich deutlich Zeit bei der Unterrichtsvorbereitung eingespart habe (was aber auch problemlos möglich war).

    Ja das ist mir soweit verständlich.


    An unserer Schule reden wir jedoch von weit mehr Ausflügen als 2 im Jahr, sondern eher das fünffache.

    Es geht mir einfach darum, wie andere Schule das handhaben, es für die Kollegen möglich gerecht zu machen.

    Und ja vor dem Hintergrund, dass Ausflüge etc. natürlich zum Lehrerdasein dazugehören.

  • Bei uns zählen Ausflüge nicht in die Unterrichtsstunden. Alle Überstunden gelten nur dann als Mehrarbeit, wenn es Unterricht ist.

    Einzige Ausnahme sind Klassenfahrten: Da bekommt man als Teilzeitkraft die Differenz zu den VZ Unterrichtsstunden als Mehrarbeit (also bei 5 Tagen Klassenfahrt dann z. B. 14 Stunden Mehrarbeit, wenn man in TZ ein Deputat von 14 Std statt Vollzeit 28 Std unterrichtet).

  • Da bekommt man als Teilzeitkraft die Differenz zu den VZ Unterrichtsstunden als Mehrarbeit (also bei 5 Tagen Klassenfahrt dann z. B. 14 Stunden Mehrarbeit, wenn man in TZ ein Deputat von 14 Std statt Vollzeit 28 Std unterrichtet).

    Das empfinde ich für die Teilzeitkräfte als gerecht. Wir fahren z.B. mit allen Klassen jedes Jahr auf Klassenfahrt. Wahrscheinlich auch eher unüblich.

  • An unserer Schule reden wir jedoch von weit mehr Ausflügen als 2 im Jahr, sondern eher das fünffache.

    Da würde ich ja ansetzen. Warum müssen es denn so viele sein? Und sind alle Lehrer verpflichtet, diese Ausflüge zu begleiten? Wer bestimmt das? Auf welcher Rechtsgrundlage? Wie finden das die anderen Kollegen?

    Diese Fragen wären mittelfristig sicher effektiver als die Frage nach der Vergütung von 2-3 Stunden.


    Persönlich lege ich meine Ausflüge so, dass ich möglichst eben nicht auf Mehrarbeit komme. Ich hetzte auch nach Ausflügen nicht zurück an die Schule, um noch den Nachmittagsunterricht mitzunehmen. So gleicht sich das halbwegs aus auf die Dauer. Ansonsten gilt das, was Sissymaus zum Thema Arbeitszeit gesagt hat und was andere entsprechend unterstützt haben.

  • Ich sprech hier explizit nur von BRB:


    Ausflüge/Klassenfahrt stellen keine Mehrarbeit dar (da zählt nur alles rein was eigenverantwortlicher Unterricht ist).

    Für Klassenfahrten nehmen bei uns die Teilzeitkräfte ein temporär begrenztes höheres stundendeputat (Antrag) auf für die Zeit der Fahrt um halbwegs fair bezahlt zu sein.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Habe das Thema gerade erst gesehen.

    Exkursionen sind Unterrichtsstunden.

    Im Bildungsplan sind beispielsweise für die 11. Klasse in GGK 10 Stunden für Exkursionen, Projekte etc. vorgesehen, also Unterricht, der nicht im Klassenzimmer stattfindet.

    Aus manchen Beiträgen könnte man schließen, dass Exkursionen kein Unterricht ist. Aber Unterricht ist nicht nur das, was im Klassenzimmer passiert.

    Gleiches gilt für Theaterbesuche in Deutsch. Da wird der Unterricht vom Vormittag in den Abend verlegt. Und wenn die Ausführung 3 Unterrichtsstunden lang ist, werden 3 Stunden verlegt. Warum sollte die Unterrichtszeit bei Ausflügen eine andere sein?

    Der Bildungsplan sieht aber eine Obergrenze vor, siehe die 10 Stunden in der 11. Klasse GGK.

  • Ausflüge: jump house, Picknick, teambildende Maßnahmen die nicht an Unterricht gekoppelt sind.


    Exkursion: auch kein eigenständiger Unterricht, wenn man Angebote Dritter annimmt und die den Hauptteil übernehmen.


    Klassenfahrten: siehe Ausflüge


    Mehrarbeit = Stunden eigenständig geplanten Unterrichts.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

Werbung