Der für unsere Schule zuständige Sachbearbeiter in der Behörde (Bezirksregierung Köln) hat sich geändert und der neue möchte die Teilzeitanträge für das kommende Schuljahr noch früher als der vorherige. Ist jemandem zufällig eine Rechtsgrundlage bekannt, was die Frist betrifft? Es geht um reguläre Teilzeit wegen Familie (aber nicht in Elternzeit).
Danke:)!