PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.
Das wird in der Realität dann noch stärker dazu führen, dass die Verantwortung für das Einhalten der Arbeitszeit bei der Lehrkraft liegt und man streng genommen dann als Kollegium entweder eine Flut von Überlastungsanzeigen stellen müsste, oder aber einige Dinge schlichtweg nicht mehr macht. Wenn dann die "strahlenden Kinderaugen" wieder angeführt werden, sind wir wieder am Anfang des Problems angekommen.