Das ist eben der Punkt. Wenn es Arbeitszeiterfassung gibt, dann nicht mehr. Dann lässt du nach 41 Stunden (oder was auch immer deine Wochenarbeitszeit ist), den Stift fallen. Und es ist Aufgabe des SL dafür zu sorgen, dass der Kollege, der halt - aus welchen Gründen auch immer - weniger belastet ist als du, diese Zeit anderweitig verbringt, in AGs, Schulfesten etc.
Beinahe alle Argumente, die hier vorgebracht werden, warum Arbeitszeiterfassung im Lehrberuf nicht möglich sein sollen, sind wirklich eher Argumente dafür, warum sie unbedingt notwendig ist.
Man beachte hier, dass - wie ich es gelesen habe - der/die Arbeitnehmer/in zwar Anspruch auf Erfassung haben soll, aber die Erfassung nicht verpflichtend eingeführt wird. Die Vertrauensarbeitszeit soll - so der Wunsch - nicht angefasst werden (und das ist ja in unserem Beruf derzeit der Fall: Vertrauensarbeitszeit).
In diesem Artikel bei news4teachers werden ja ausführlich die verschiedenen Aspekte diskutiert. Die Gewerkschaften formulieren ja schon ihre Wünsche und Forderungen.