Arbeitszeiterfassung

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷

    Ich habe das bislang noch nicht gegoogelt, aber interessant wäre hier zu erfahren, wie das Ganze dann konkret umgesetzt werden kann.

  • Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.

    Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider

  • Das stimmt, aber es hilft dir auch nicht, wenn es nicht als Bestandteil und Mittel des ArbSchG offiziell eingeführt und anerkannt ist. Dann mache ich das für mich selbst ! Das ist schön! Es Schafft aber keine Abhilfe bei den realen Missständen, denen wir unterliegen. Leider

    Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.

  • Doch, natürlich. Du musst nur den Allerwertesten in der Hose haben, dich nicht einschüchtern zu lassen bzw. dich nicht in vorauseilendem Gehorsam selbst gesundheitlich zu schädigen.

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!

  • Ich oute mich mal, ich komme nicht auf 10 Stunden am Tag. Darf ich fragen, was ihr macht? Gerade Unterrichtsvorbereitung geht doch schneller von der Hand, wenn man ein paar Jahre im Dienst ist. Sinnlose Konferenzen haben wir nicht, unsere SL macht das inzwischen wirklich effektiv und es gibt nur notwendige Treffen. Was bei mir viel Zeit kostet, ist das Einarbeiten in neue Themen, weil ich so Vieles fachfremd machen und jedes Jahr neu überlegen muss. Selten kann ich auf irgendwas zurückgreifen. Schnell geht korrigieren, da die Tests überschaubar sind in der Förderschule. Gutachten, Berichte, Förderpläne, Berichtzeugnisse, Hilfeplangespräche, Elternabende, Gespräche mit Berufsberater und Sozialarbeiter kosten Zeit, allerdings punktuell, nicht das ganze Jahr und es macht mir im Allgemeinen Freude.


    Was allerdings nicht in Zeit aufzuwiegen ist, ist die emotionale Belastung am Arbeitsplatz selbst. Die Fälle von Kindeswohlgefährdung, Disziplinverstöße, die Präsenz und Konzentration, das ständige Reagierenmüssen, keine vernünftige Pause zu haben. Irgendwer wird gleich erzählen, dass man doch Zeit zum Trinken und Pinkeln hat, die eigene Gesundheit usw. aber die hat man eben in meiner Schulform nicht immer im angemessenen Maße. Aufsichten statt Pause finde ich zum Beispiel grenzwertig, der Speiseraum ist ein akustisches Desaster und der Pausenhof ein ewiger Quell der körperlichen Auseinandersetzung. Anschließend ist die Gruppe alleine im Klassenraum und es gibt Verletzte, wenn ich auf dem Klo mehr als 10 Sekunden verbringe.


    Also ich sehe bislang keinen Zugewinn in der Zeiterfassung, weil Zeit nicht mein Problem ist.

  • Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten! Bisher ist aber unklar, ob wir als Beamte überhaupt unter diese Neuregelung fallen. Bis eine solche Sache vor dem VerwG und durchgefochten ist, vergehen nochmal 1-2 Jahre, wie diverse Bsp. im Forum zeigen. Na dann!

    Du verstehst das falsch. Du arbeitest so, dass du deine Arbeitszeitverpflichtung erfüllst und gesund bleibst. Wenn dann etwas liegen bleibt, dann ist das so. Beschwert sich deine Schulleitung darüber, erklärst du, warum es so ist, wie es ist. Wenn du angewiesen wirst, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten, dann lässt du dir die Anweisung schriftlich geben. Remonstrieren nicht vergessen. Sollten disziplinarische Maßnahmen eingeleitet werden, kannst du ganz genau nachweisen, dass deine Schulleitung ihre Fürsorgepflicht verletzt. Du hast als Beamter einen Anspruch auf Fürsorge und Schutz.

    Dass die Situation in dieser Form eskaliert, ist aber so oder so unwahrscheinlich.

  • Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so! Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an! Hier wäre dann mal ein Maßstab gegeben, der zumindestens von beiden Seiten ein gewisses Maß an Anerkennung/Objektivität erfahren durfte. Aber, ich glaube es erst, wenn der Dienstherr neue Regelungen hierzu verlautbaren lässt.

  • Deine Argumentation setzt aber voraus, dass die Schulleitung bereit ist, meiner Argumentation zu folgen! Dem ist aber bei weitem nicht so!

    Nein, tut es nicht. Wie kommst du darauf?

    Die Fürsorgepflicht ist keine Meinung.


    Zitat

    Mein Schulleiter möchte gerne Beweise, dass ich tatsächlich so viel gearbeitet habe! Und genau da setzt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung an!

    Der "Beweis" ist deine (möglichst lückenlose) Arbeitszeiterfassung. Dabei ist es vollkommen egal, ob die verpflichtend ist oder nicht. Warum sollte das relevant sein?

  • Du arbeitest so, dass du deine Arbeitszeitverpflichtung erfüllst und gesund bleibst. Wenn dann etwas liegen bleibt, dann ist das so. Beschwert sich deine Schulleitung darüber, erklärst du, warum es so ist, wie es ist. Wenn du angewiesen wirst, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten, dann lässt du dir die Anweisung schriftlich geben. Remonstrieren nicht vergessen...

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen?


    Im Grunde müsste es doch umgekehrt sein: Für das Korrigieren von Klausuren je Fach und Jahrgang wird eine bestimmte Zeit veranschlagt. Dasselbe gilt für Elternabende, Förderpläne usw. Daraus lässt sich festlegen, was an Aufgaben machbar ist. Wir arbeiten nun mal nicht in einer Behörde, in der man täglich dieselben Anträge bearbeitet, die genau 7 min. pro Zeile benötigen, um dann nach 8 Stunden zuzuschließen. Schon allein deswegen nicht, weil wir kein Büro haben.


    Will man eine Vergleichbarkeit, muss man diese herstellen und nicht dem Schulleiter überlassen, wie viele Konferenzen er für nötig hält und jeder Kollegin, wie lange sie für was braucht. Was gemacht werden muss, muss gemacht werden und was darüber hinaus geht, muss nicht gemacht werden. Darin sind wir uns einig, aber nach welchen Kriterien soll das passieren?

  • Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen? ...

    Danke Quittengelee! Hier steht nämlich die Frage im Raum, inwiefern uns dann eine Arbeitszeiterfassung hilft. Ich glaube sie wird dann erst funktionieren, wenn sie tatsächlich verordnet und kontrolliert wird. Dann ist die Behörde nämlich gezwungen, diese Daten zu beachten und ernst zu nehmen. Ok, jetzt kommt sicher der Hinweis, da kann ja jeder aufschreiben, was er will. Aber darüber sind wir mit dem Urteil ja nun hinaus. Da es sich um Arbeitsschutz handelt, werden Verstösse ggf. auch geahndet, vorher eben nicht, weil man die AZE auch nicht ernst nahm. Was meint Ihr?

  • Ich meine, dass es erst einmal keinen Grund dafür gibt, sich schon im Vorfeld fertig zu machen.

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen?

    Ja, warum nicht? Dabei kann am Ende natürlich auch herauskommen, dass der Kollege tatsächlich ein Problem mit dem korrigieren hat und daran arbeiten sollte, diese effizienter zu gestalten. Das ist nicht schlimm, denn selbstverständlich wird bereits jetzt

    [...] Für das Korrigieren von Klausuren je Fach und Jahrgang [...] eine bestimmte Zeit veranschlagt. Dasselbe gilt für Elternabende, Förderpläne usw.

    Anders geht es ja nicht. Sprich: Wenn ich an jeder Deutschklausur sagen wir 120 Minuten sitze, dann läuft bei mir etwas schief, und ich muss es ändern.

    Das ist aber kein Problem der Arbeitszeiterfassung, sondern meiner Effizienz.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    Also in der Behörde käme niemand auf die Idee, einem Mitarbeiter (oder einer Mitarbeiterin), der/die Überstunden schiebt, zu sagen, er/sie solle effizienter arbeiten.

    Letztlich ist das ja auch ein Totschlagargument, weil resultatistisch. Sprich: Wenn das Ergebnis nicht stimmt, musst Du etwas falsch gemacht haben. Gerade wenn eine Schulleitung so argumentiert - diese Leute waren auch einmal gemeine Lehrkräfte - ist das an Ignoranz und/oder Borniertheit nicht zu überbieten.

  • Naja, aber wenn es ok ist für eine Klausur 2 Stunden zu brauchen (im Mittel), brauchen demnächst alle 2 Stunden und gehen nicht zum Sommerfest. Auch die, die immer nach 30 Minuten fertig waren...

    Es muss ja schon realistisch bleiben.

  • Unpopuläre Lösung:

    Wer meint, bestimmte Aufgaben des Kerngeschäfts nicht machen zu können, weil pro Klausur 120 min benötigt würden, darf dann gerne bei uns im SL-Vorzimmer die Korrekturen machen. Wir bleiben dann auch solange und reichen Kaffee.

  • Wenn eh klar ist, dass 120 min zu viel sind, braucht doch niemand mehr Zeit erfassen. Wo ist der Sinn? Nur um sich zu beweisen, dass man ineffizient ist? Oder der eigenen Schulleitung nachzuweisen, dass man schon ganz viel macht?


    Umgekehrt wird doch ein Schuh draus. Ich hatte mal Streit um zu verfassende Fachtexte im Arbeitskontext. Da war ich froh, dass festgelegt war, wie viele Zeitstunden das zu dauern hat, weil ich dann sagen konnte, dass ich nicht nochmal und nochmal und nochmal etwas daran zu ändern bereit bin, nur weil jemandem persönlich etwas nicht gefiel. Das war mein Schutz vor den sonderbaren Ansprüchen anderer. Hätte ich nur erfasst, dass ich 30 statt 20 Stunden gebraucht habe, weil die Formatierung 6x geändert werden sollte, dann hätte ich das Problem selbst gehabt, die 10 Stunden kann man ja mit den Ferien verrechnen usw. usf.

  • Nur Mal für die Pessimisten. Ich weiß aus dem Kopf heraus jetzt nicht in welchem Bundesland das war (Betroffene können es ja ergänzen), da hat man versucht die normalen Deputatstunden einfach Mal raufzusetzen. Die GEW hat dann fleißig einen Monat lang freiwillige Arbeitszeitaufsichtsübungen gesammelt. Eine Klage gegen die Deputaterhöhung wurde aufgrund der Selbstaufschreibungen positiv beschieden. So kann's gehen 🤷👍

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist Chance und Gefahr zugleich.

    Es ist naheliegend, dass irgendwann die Begehrlichkeit entsteht, aus den Daten auch zu extrahieren, wie lange welche Tätigkeit dauert und entsprechende Normen zu schaffen. Dadurch kann die Arbeitszeiterfassung leicht vom Arbeitsschutzinstrument zum Leistungsdruckinstrument mutieren.


    Da bisher wenig an der strukturellen Belastung getan wurde, bin ich etwas skeptisch, dass die Erfassung da in Zukunft etwas dran ändert, insbesondere was die Korrekturfachkollegen betrifft. Da hätte man schon vor Jahrzehnten prüfen können, ob die traditionelle Art der schriftlichen Leistungsermittlung mit den Schreib- und Korrekturorgien wirklich das beste denkbare Instrument zur Lernzielkontrolle ist. Eine Arbeitszeiterfassung wird da sicher nicht zwangsläufig plötzlich Innovationswillen erzeugen.

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