Arbeitszeiterfassung

  • Exakt das passiert! Und der Hinweis auf Wochen-Arbeitszeit wird nicht akzeptiert, da diese nicht messbar ist!

    Natürlich ist die Arbeitszeit messbar. Wie kommst du darauf, dass dem nicht so sei?

    Ok, du wirst zur Schulleitung zitiert. Und dann? Bekommst du eine schriftliche Anweisung, über deine Belastungsgrenze hinaus zu arbeiten? Wenn nein, dann machst du das auch nicht. Keine Schulleitung wird schriftlich anweisen, dass du sonntags arbeiten sollst, oder mehr als 10 Stunden pro Tag.

    Selbstverständlich sind Gespräche mit der Schulleitung auch Arbeitszeit. Die steht dann weniger für andere Arbeiten zur Verfügung.

  • Quittengelee

    Also fallen dann Überstunden an! Genau eine solche massenhafte Dokumentation gibt dann aber Personalräten sowie Interessensvertretungen genug Munition in die Hand um die Senkung der Pflichtstunden zu beantragen oder einzuklagen.

    Nein, es wird noch besser, denn die Richter werden im Verwaltungsprozess genau diese möglichst dezidiert aufgezeichnete Arbeitszeiterfassung haben wollen , um dann zu urteilen! Es geht leider ohne Arbeitszeiterfassung nicht! Wir können uns nur auf diesem Weg gegen zu hohe Arbeitsbelastung und Überstunden und vor allem Arbeitszeitentgrenzung wehren.

  • Aber natürlich kann niemand sagen, "ich musste nach der 17. Klausur mit der Korrektur aufhören" oder "ich habe nach der Konferenz nur noch die Unterrichtsvorbereitung für Montag bis Mittwoch 3. Stunde geschafft". Ich sehe bislang keine Vorteile in dieser Maßnahme, nur Zusatzaufgaben.

    Da wird es sicherlich Unterschiede geben zwischen einzelnen Aufgaben. Aber warum nach der 17. Klausur nicht mit der Korrketur aufhören kann, weil die Arbeitszeit an anderer Stelle benötigt worden ist, erschließt sich mir nicht. Aus dem gleichen Grund bleiben deine Behilfeanträge manchmal ein paar Wochen länger liegen als sonst. Und glaubst du, der Sachbearbeiter da muss dann nachweisen, dass er sonst effiizient und schnell gearbeitet hat? Natürlich nicht. Ist halt dann so. Ehrlich, warum soll denn im Lehrerberuf immer alles anders sein?

    Und wenn der SL mit dem Tag der offenen Tür kommt, kann man ihn dann eben fragen, ob er lieber möchte, dass man an diesem Abend eine Show macht, oder ob man in der Woche darauf zur Konferenz kommen soll, weil beides nicht drin ist.

  • In Bayern ist das ganz normaler Teil der Strukturen. Hier machen das die Fachsprecher, dafür es das auch kein Wahlamt, sondern - zumindest bei größeren Fächern - eine A15-Stelle.

    Da es das bei uns nicht gibt, wird das von A14ern mit mehreren Funktionen z.T. ohne Entlastungsstunden Betreuung der IT, Ganztagorganisation , Orga der Schilfs, Schulbuchausleihe gemacht.

  • Jaja, erstes Semester Jura. ;)

    Verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung nicht vergessen.

    Dass bei deinen Überlegungen einige Denkschritte fehlen und du deshalb zu einem unzureichenden Ergebnis kommst, weißt du selbst.

    So, welche Denkschritte fehlen denn deiner Meinung nach? Dass meine Auslegung nur eine von mehreren möglichen ist, versteht sich von selbst. Schließlich ist Jura eine Geisteswissenschaft, keine Naturwissenschaft.

    Am Ende siegt ohnehin die pragmatische Auslegung und keiner scheißt sich ernsthaft was drum, ob die Klausuren nach drei, vier oder auch mal fünf Wochen rausgegeben wird.

    Verfassungs- und richtlinienkonforme Auslegung begleiten übrigens die anderen vier von Anfang an, sozusagen als Basso Continuo. Deshalb gehören sie nicht im engeren Sinne zum Auslegungskanon.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Am Ende siegt ohnehin die pragmatische Auslegung und keiner scheißt sich ernsthaft was drum, ob die Klausuren nach drei, vier oder auch mal fünf Wochen rausgegeben wird.

    Vereinzelt hört man von seinen SuS auch mal die glaubwürdige Geschichte, dass bestimmte KoK auch mal Arbeiten gar nicht zurückgeben.

  • Müßt ihr keinen Bogen mit Notenspiegel o.ä. abgeben ?

    Nö.

    Und wenn der SL mit dem Tag der offenen Tür kommt, kann man ihn dann eben fragen, ob er lieber möchte, dass man an diesem Abend eine Show macht, oder ob man in der Woche darauf zur Konferenz kommen soll, weil beides nicht drin ist.

    Ich geb Dir recht, da muss man nur aufpassen, dass man es nicht zu weit treibt und man dann demnächst seine 30 Tage Urlaub in den Ferien anmelden darf und in der restlichen Zeit irgendwelchen Dienst in den Ferien machen darf, damit zB die Zeit zwischen den Ferien nicht so voll ist.


    An meiner Schule sind Konferenzen relativ selten, so dass ich mir diese zB nie klemmen würde. Das geht dann irgendwann nach hinten los. Wenn es jedoch zu viele werden, dann kann man durchaus auch mal sagen: Ist zu viel. Bei einer Konferenz im Schnitt alle 4 Wochen ist das sicherlich nicht gegeben. Wir haben zB auch für Vollzeitkrädte eine 4 Tage Woche, wenn gewünscht. Würden sich da Beschwerden über Konferenzen häufen, könnte ich mir vorstellen, dass die SL dann sowas abschafft.

  • wieder_da

    Der Fehler liegt bei den 45 Stunden. Es sei denn, du arbeitest in den Ferien nicht Und nutzt diese überwiegend um Urlaub zu machen oder die durch die 45 Stunden außerhalb der Ferien angefallenen Überstunden wieder abzubauen.

    Nein, da ist kein Fehler. Ich bekomme im Jahr 1.886 Stunden bezahlt. Grob überschlagen arbeite ich in den Sommerferien 80 Stunden und in den drei kürzeren Ferien insgesamt 50 Stunden. Bleiben 1.756 Stunden während der 40 Schulwochen. 1.756:40=43,9 Stunden Arbeitszeit während jeder der 40 Schulwochen.


    Du meinst ja mit „Fehler“ bestimmt nicht die 1,1 Stunden Differenz zu den von mir zunächst genannten 45 Stunden. An meiner Schulform, in meiner Stadt und den Nachbarstädten arbeitet außerhalb der Ferien _jede_ Kollegin in Vollzeit mehr als 41 Stunden. Ebenso kann aber auch _jede_ Kollegin während der Ferienzeit 35 oder 40 oder 45 Tage Urlaub machen (nenn es von mir aus Überstundenabbau). Lass uns das doch bitte und nimm es uns nicht durch ein gut gemeintes Arbeitszeitgesetz.


    Übrigens macht diese Verteilung auch Sinn. Die allermeiste Arbeit fällt in der direkten Arbeit mit den Kindern und im Kontakt zu den Eltern an. Während der Ferien 120 Klausuren à 30 Minuten korrigieren: Das gibt es in der Grundschule nicht.


    *Nein, ich kenne nicht jede Kollegin. Für die 20-25 Kolleginnen, von denen ich es weiß, stimmen meine Zahlen aber. Mein Schulleitungsteam übrigens eingeschlossen.*

  • Ich bin im Übrigen auch nicht der Meinung, dass Arbeitszeiterfassung automatisch auch heißen wird, dass man nicht mehr - wie jetzt - die Ferien mehr oder weniger ganz frei nehmen kann. Im Regelfall ist das ja der Effekt von Mehrarbeit während der Unterrichtszeit und damit Überstundenabbau. Warum sollte das nicht weiterhin gehen, wenn man die Arbeitszeit erfasst?

    Es muss nur eben genauer per Buchführung erfasst werden.

  • Ich bin im Übrigen auch nicht der Meinung, dass Arbeitszeiterfassung automatisch auch heißen wird, dass man nicht mehr - wie jetzt - die Ferien mehr oder weniger ganz frei nehmen kann. Im Regelfall ist das ja der Effekt von Mehrarbeit während der Unterrichtszeit und damit Überstundenabbau. Warum sollte das nicht weiterhin gehen, wenn man die Arbeitszeit erfasst?

    Es muss nur eben genauer per Buchführung erfasst werden.

    Moin, Überstundenabbau??? Das habe ich noch nie gehört?? Fragt jemand bei Dir danach?? Laut SL gibt es keine Überstunden bei uns Lehrern??? Wir müssen, um die Ferien frei zu haben, immer so ca. 46,7 Stunden die Woche arbeiten! Wäre schön,wenn ich mal unter 50 käme:victory:

    Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.

    • Offizieller Beitrag

    Wir auch nicht. Müsst ihr das? Welche Schulleitung hat Lust dazu, regelmäßig unzählige Klausurbögen zu prüfen?

    Vgl. § 22 Abs. 2 ADO NRW. Das ist keine Frage der Lust sondern "muss, wenn kann."

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

  • Im Übrigen scheint die Mehrheit von Euch Diskutanten davon auszugehen, dass wir tatsächlich bald der Arbeitszeiterfassung unterliegen. Ich bin da noch etwas skeptisch, da ich mir nicht vorstellen kann, dass der Dienstherr hier nachgibt.

    Es hindert einen niemand daran, bereits jetzt die eigene Arbeitszeit zu erfassen. Es gibt da neben dem klassischen Stundenzettel inzwischen auch einige brauchbare Apps, in denen das schnell geht und man seine eigene Arbeitszeit auch gut budgetieren kann. Ich mache das inzwischen seit knapp 3 Jahren und habe für mich persönlich sehr gute Erfahrungen damit. Ich erlebe die Erfassung als gutes Steuerungsinstrument für meine Arbeitszeiten und kann auch mal guten Gewissens den Stift fallen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Problematisch ist und bleibt die Arbeitsdichte, die leider nur schwer quantifizierbar ist. Im Grunde müsste unsere Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Arbeitsdichte erfasst werden. Wenn ich im Büro selbst bei großem Zeitdruck Vorgänge bearbeite, hat das doch noch einmal eine andere Qualität, als wenn ich vor einer Klasse mit 30 Pubertieren stehe, von denen im Extremfall noch zehn Kinder "verhaltenskreativ" sind.


    Ich war in der Behörde nie ansatzweise so gestresst bzw. belastet wie in der Schule - und auch in der Behörde war ab und an "die Kacke am Dampfen".

  • Bolzbold

    Zumindest ansatzweise lässt sich die Arbeitsdichte über die im Rahmen der psychosozialen Belastung abgefragten Items messen. Für diejenigen die das in ihrem BL nicht kennen, das Arbeitsschutzgesetz wurde vor einiger Zeit auch dahingehend nivelliert, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychosoziale Belastung untersucht werden muss. Das Land NRW hat dann hierzu die sog.COPSOQ Befragung aufgelegt. Diese ermöglicht in unterschiedlichen Bereichen die psychosoziale Belastung im Verhältnis zu diversen Vergleichsgruppen zu erfassen. Es gibt dann im Arbeitsrecht die Möglichkeit bei besonderen temporären Belastungen Erholungszeiten festzusetzen. Diese gehören im Gegensatz zu Pausenzeiten zur Arbeitszeit. Es ist also noch viel zu tun🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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