Verwaltungsvorschriften zur APO-SI (6.2.1)
"6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."
Das ist eben kein Urban Legend!
Wir hatten das Thema glaube ich schonmal und ich glaube wir kamen zu dem Ergebnis, dass dies nur in der APO SI zu finden ist.