Arbeitszeiterfassung

  • Alles gut, er arbeitet zum Glück an einem Programm, das niemand von euch benutzt. Definitiv.

    Aber im Gegensatz zu Microsoft vorher verdient er zwar deutlich schlechter, aber immerhin sind die Arbeitsbedingungen (Teilzeit, Feierabend,..) besser. Aber ja, auch dort wird man unfähige Mitarbeiter dann nicht wirklich gut los.


    Das System, was IT.NRW zur Zeiterfassung benutzt haben sie übrigens nicht selbst entwickelt...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Die Zeiterfassung wird an den realen Verhältnisses genau gar nichts ändern. Diejenigen, die sich heutzutage überarbeiten möchten, werden das auch zukünftig tun. Sie schreiben dann halt nicht alles auf. Man wird ihnen schon rechtzeitig zu verstehen gaben, dass in den Zeiterfassungsdaten nicht zu viel drinstehen darf. Also sorgen sie dafür.


    Und wer sich bisher vor der Arbeit gedrückt hat, wird das auch zukünftig tun.


    An der Ausstattung an der Schule wird sich auch nichts ändern. Wir machen weiterhin unseren Job ohne die nötigen Mittel. Da kann sich unsere Dienstherrin drauf verlassen. Wir lassen uns schon etwas einfallen. Geht ja nicht anders.


    Und wenn jemand mit ihrerr Zeiterfassung wedelt, um zu erklären, dass sie weder an der fünften Konferenz in der Woche teilnehmen kann, noch die Suppe für die Teilnehmerinnen des Projektes „Warum wir keine Suppe brauchen“ kochen kann, ird man ihr schon zu verstehen geben, dass amn doch bitte dort Zeit spart, wo es nicht auffällt. Bei der Unterrichtsvorbereitung — wie bisher.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

    Nur mal so: Genau das konnte man auch jetzt schon dokumentieren und sich entsprechende Dienstanweisungen abholen.

  • Warum so pessimistisch. Wir bekommen sicher alle einen ständig verfügbaren Arbeitszeiterfassungsassistenten (m w d). Und wenn nicht das, dann so etwas wie eine elektronische Fußfessel.

    Elektronische Fußfessel, ok, da geh ich noch mit. Aber bitte keine elektrische Fußfessel, die dann beim Missachten von Dienstanweisungen, Schlaf in der Konferenz, Widerworten gegenüber der Bildungsverwaltung... Stromschläge verpasst.

  • Wieviele Stunden macht Ihr pro Woche Konferenzen etc? Ist das auf die Jahresarbeitszeit gesehen nicht ein vergleichsweise kleiner Posten?

    Grmpf. Viel mehr Zeit lässt sich aufschreiben für das Verfassen und Lesen von Mails. Die Profis werden dann das Lesen jeder offiziellen Nachricht inklusive 40 Seiten Anhang aus dem Ministerium mit locker 5 Stunden ansetzen.

  • Seph

    Jetzt bekäme es einen anderen Rechtscharakter. Dann ist es eine Aufschreibung die auf und entsprechend der Anweisung des Dienstherrn erfolgt. Und es liegt dann auch in der Verpflichtung des Dienstherrn auf Überschreitungen zu reagieren. Das macht schon einen Unterschied. Auch gibt es Personalräten die Möglichkeit bei mehreren Überlastungsanzeigen den Dienstherrn zur Offenlegung der Arbeitszeitdokumentation aufzufordern. Im Moment kann ich da soviel fordern wie ich will, der Dienstherr kann nicht offenlegen, was er nicht hat🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • @O.Meier

    Dann spart der Kollege eben an der Unterrichtsvorbereitung, dann verantwortet der SL aber auch qualitativ schlechten Unterricht oder den Umstand, dass als Klassenarbeit die vom Vorjahr geschrieben wird. Jetzt kann man ja dokumentieren wieviel Zeit hierfür noch geblieben ist und wenn die gerade Mal zum kopieren der Arbeitsblätter vom Vorjahr reicht, ja dann ist das so. War nicht anders bestellt 🤷

    Aber das ist ja jetzt auch schon so und interessiert genau niemanden. Das Einzige was interessiert, sind außerunterrichtliche Veranstaltungen und Presseaufmerksamkeit.

  • Wieviele Stunden macht Ihr pro Woche Konferenzen etc? Ist das auf die Jahresarbeitszeit gesehen nicht ein vergleichsweise kleiner Posten?

    Na ja, 3 Veranstaltungen pro Monat sind es schon. Jeweils 2 Stunden + die deswegen anfallenden Freistunden, in denen ich mangels Arbeitsplatz und nötiger Arbeitsmaterialien (es scheitert selbst an W-Lan) nicht richtig arbeiten kann. Also bestimmt 12 Stunden im Monat. Bei einer Teilzeitkraft entspricht das 3 Arbeitstagen.

  • Na ja, 3 Veranstaltungen pro Monat sind es schon. Jeweils 2 Stunden + die deswegen anfallenden Freistunden, in denen ich mangels Arbeitsplatz und nötiger Arbeitsmaterialien (es scheitert selbst an W-Lan) nicht richtig arbeiten kann. Also bestimmt 12 Stunden im Monat. Bei einer Teilzeitkraft entspricht das 3 Arbeitstagen.

    Dass die Rechnung so nicht hinhaut, sollte klar sein. Die anfallenden "Freistunden", so sie denn keine angeordnete Bereitschaft sind und nicht beruflich genutzt werden, sind schlicht keine Arbeitszeit, sondern Pause zur freien Verfügung. Das empfindet die Lehrkraft, die nicht mal eben in der Zeit nach Hause laufen kann, vermutlich anders, aber das ändert nichts an der Sache.


    Bei 3 Veranstaltungen á 2 Stunden im Monat sind wir selbst bei einer 50%-Teilzeitkraft demnach bei nur etwa 7% der Arbeitszeit, die für Besprechungen drauf gehen. Das ist relativ überschaubar. Die 7% übrigens auch nur, wenn die unterrichtsfreien Tage, die nicht zum 30-tägigen Urlaub gehören, zunächst unberücksichtigt bleiben. Über das Jahr verteilt sprechen wir dann eher von 5% der Arbeitszeit.

  • Das sehe ich anders, Seph.


    Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.


    Ich mache dann übrigens auch nicht privat Pause. Ich versuche schon, zu korrigieren und Unterricht vorzubereiten, halte nötige Absprachen mit Kollegen etc. Nur ist das leider nicht so effektiv wie zu Hause mangels geeignetem Arbeitsplatz.


    Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

  • 12 im Monat sind rund 120-140 im Jahr, sehr großzügig gerechnet.

    Sind beim VZ weniger als 8 % vom Kuchen.

    Beim TZ 16 %.


    Aus meiner Sicht tatsächlich ein vergleichsweise kleiner Posten.


    Die gefühlte Belastung scheint auch bei uns im Kollegium deutlich über dem tatsächlichen Zeitaufwand zu liegen. Lehrkräfte haben in manchen Bereichen aus meiner Beobachtung ein sehr hohes Autonomiebedürfnis, das sich nicht gut mit solchen Elementen, in denen man wenig Selbstwirksamkeit erlebt, vereinbaren lässt.

  • Das sehe ich anders, Seph.


    Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.

    Frag mal im Einzelhandel.

    Die Wahl des Wohnortes ist auch nicht zwingend Sache des Arbeitgebers.

    • Offizieller Beitrag

    Also mir fallen einige Menschen (inklusive Bürokolleg*innen) die über sowas lachen.
    Meine Veranstaltungskauffrau-Kollegin hat ständig irgendwelche Termine am Rande, oder die 10 Stunden an einem Tag oder eine Konferenzwoche. Tja, dann macht sie massiv Überstunden (die sie nicht wirklich abbauen kann) oder eine 3-stündige Mittagspause. ALso mindestens 2-3 Mal im Monat hat sie mehrstündige Mittagspausen oder "darf" viel später kommen, wovon sie nichts hat, weil am Vormittag ihre Termine auch liegen.
    und wenn ich an Läden in der Innenstadt oder Artzpraxen denke, die 2-3 Stunden Schließzeit in der Mitte haben, sie haben nicht mal die Möglichkeit, auf einer Tischecke zu korrigieren.

  • Wenn ich z.B. in einem Büro arbeiten würde und Arbeitsbeginn um 8 Uhr wäre und mein AG wollte, dass ich bis 16 Uhr bleibe, dann muss er mich auch angemessen beschäftigen. Er kann doch nicht verlangen, dass ich meine Arbeitszeit an einem Tag in 2 Teile teile und dann noch mit so einem geringen Abstand, dass man es gar nicht schafft, nach Hause zu fahren.

    Ähm...genau so ist es aber. Das Konzept heißt "Pausenzeit". Dein AG kann nichts dafür, dass du weit weg von der Arbeit wohnst. Man kann im Übrigen auch Alltagsbeschäftigungen außerhalb von Schule und Wohnung nachgehen.


    Aber nein, ich denke nicht, dass es legal ist, dem Arbeitnehmer automatisch eine Pause von 2 Stunden abzuziehen, wenn die Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr geht. Üblich sind 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden und 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden.

    Deine angeordnete Arbeitszeit geht aber nicht von 8-16 Uhr. Angeordnet ist vermutlich eine gebundene Arbeitszeit von 8 bis ca. 13 Uhr und dann noch einmal ein Termin von vlt. 15-17 Uhr. Ob du die Pause dazwischen vollständig als Pause nutzt, oder nach einer Mindestpausenzeit von 30min deiner Tätigkeit nachgehst, ist im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit erst einmal dein Ding. Die eigentliche Besprechungszeit beträgt dennoch nur 2h. Im von dir beschriebenen Fall, sind natürlich die 1,5h davor als normale Arbeitszeit zu sehen, die aber offenbar auch ohne die Besprechung angefallen wäre, da sie ja mit den ohnehin anfallenden normalen Routine-Tätigkeiten gefüllt werden.

  • Ob du die Pause dazwischen vollständig als Pause nutzt, oder nach einer Mindestpausenzeit von 30min deiner Tätigkeit nachgehst, ist im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit erst einmal dein Ding. Die eigentliche Besprechungszeit beträgt dennoch nur 2h. Im von dir beschriebenen Fall, sind natürlich die 1,5h davor als normale Arbeitszeit zu sehen, die aber offenbar auch ohne die Besprechung angefallen wäre, da sie ja mit den ohnehin anfallenden normalen Routine-Tätigkeiten gefüllt werden.

    Wirklich ohne Ironie und Sarkasmus: Wenn ich diese Zeit in der Schule überbrücken müsste und tatsächlich keine Arbeit mit dabei hätte, ließe sich das trotzdem problemlos machen. Alleine, dass ich dann die Sammlung für mich katalogisieren, dort nach brauchbarem Material schauen, etwas für den Unterricht ausprobieren... könnte, das füllt die Präsenzzeit zwischen Unterricht und Termin.


    Auch wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit hinlegt, wäre das kein Problem, etwas in dieser Zeit zu tun und aufzuschreiben, wenn es die Arbeitserfassung gäbe.

  • Ich habe zwar Weihnachtsferien, aber keinen Urlaub während der Weihnachtsfeiertage. Außer in den Sommerferien und in den Faschingsferien habe ich praktisch nie Gelegenheit, in den Ferien Überstunden abzuarbeiten. Ich habe jetzt extra mal nachgerechnet. In den kommenden Weihnachtsferien sind eh nur 8 Werktage, die offiziellen Feiertage zählen ja nicht. Ich arbeite TZ mit 2/3Stelle, was bedeutet, dass ich an 8 Arbeitstagen ca. 50 Arbeitsstunden erbringen müsste. In den Ferien habe ich nun eine Q12-Klausur in Geschichte und eine 10. in Deutsch zu korrigieren. Außerdem arbeite ich mich in eine neue Lektüre ein. Die lese ich und überlege mir ein Unterrichtskonzept. Die beiden Korrekturen und die Lektürevorbereitung in 50 Stunden zu schaffen ist schon recht sportlich. Haut gerade Mal so hin, denke ich.

  • Wirklich ohne Ironie und Sarkasmus: Wenn ich diese Zeit in der Schule überbrücken müsste und tatsächlich keine Arbeit mit dabei hätte, ließe sich das trotzdem problemlos machen. Alleine, dass ich dann die Sammlung für mich katalogisieren, dort nach brauchbarem Material schauen, etwas für den Unterricht ausprobieren... könnte, das füllt die Präsenzzeit zwischen Unterricht und Termin.


    Auch wenn der Arbeitgeber mir keine Arbeit hinlegt, wäre das kein Problem, etwas in dieser Zeit zu tun und aufzuschreiben, wenn es die Arbeitserfassung gäbe.

    Natürlich findet man eine sinnvolle Beschäftigung, um seine Soll-Arbeitszeit auszufüllen. Ich persönlich würde dennoch priorisieren und die Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen u.ä. erst einmal vorziehen. Wenn dann immer noch eine Lücke zwischen IST- und SOLL-Arbeitszeit bleiben sollte, kann ich auch mal die Sammlung aufräumen.

  • Anna-Lisa hat insofern Recht, als dass man im Büro natürlich eingestempelt bleibt, während man auf das Meeting am Nachmittag wartet und lückenfüllenderweise an anderen Dingen arbeitet. Ich sehe aber nicht, wieso das in der Schule nicht genauso gehen sollte. Wer nach Hause fährt oder die Wartezeit nicht mit anfallenden Arbeiten füllt, stempelt aus; wer in der Schule arbeitet, erfasst diese Zeit halt. Sofern die Stunden wirklich mit Arbeit gefüllt werden, ist die Erfassung doch völlig korrekt und unproblematisch.


    Eine arbeitsnehmerfreundliche Variante wäre, den Unterricht auf 4 Tage zu komprimieren und einen kompletten Tag für Konferenzen und Besprechungen vorzuhalten, an dem dann entsprechend wenig Leerlauf überbrückt werden muss. Scheitert wohl daran, dass Schulen primär der Kinderverwahrung dienen, wäre aber sinnvoll, um Wartestunden zu reduzieren.

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