Richtig.
Der Punkt ist doch, dass die Anweisung dann lauten wird:
Halten Sie sich an die Arbeitszeitverordnung, Mehrarbeit ist genehmigungs- oder anweisungspflichtig (und wird grundsätzlich nicht genehmigt).
Vulgo: Korrigier halt schneller und bereite effizienter vor.
Das vermute ich auch. Das BAG hat explizit darauf abgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine Methode hierfür vorschreibt und auch dadurch gelöst werden kann, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten schlicht auf einem Zettel notieren. Nicht genehmigte Überstunden führen nach wie vor nicht automatisch zur Anerkennung von Mehrarbeit, sondern eher zur Anweisung, sich an die Arbeitszeiten zu halten.