Arbeitszeiterfassung

  • Meine Zeit an der Schule mag nun noch nicht so lang sein. Dennoch, habe ich schonmal geschrieben, wir haben eine solche Arbeitszeiterfassung und arbeiten mit Zeitguthaben und Urlaubstagen. Ich hatte noch nie ein Problem damit. Einziges Problem ist manchmal, dass ich mehr Zeitguthaben und/oder Urlaub habe als ich abbauen kann und man dann zumindest für den Urlaub individuelle Lösungen finden muss. Wir haben ein Konzept, bei dem es eine gewisse Zeitpauschale gibt, für das was man eben mal so zwischendurch macht, der Gedanke, die Mail etc. Ansonsten gibt es feste Arbeitsplätze in der Schule und für Vollzeitkräfte eine Anwesenheitszeit (was im Hinblick auf sinnvollen Vertretungsunterricht z.B. super ist, oder auch mal Unterrichtstausch ermöglicht um einen Schultag frei zu haben). Teilzeitkräfte haben keine Anwesenheitspflicht außerhalb des Unterrichts, aber ebenfalls einen Arbeitsplatz. In begründeten Fällen kann es Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht geben.

    Ich mag das Konzept, es fördert übrigens ungemein die Zusammenarbeit und den Austausch im Kollegium. Aber ja ich sehe auch, dass dies an öffentlichen Schulen aus Platzgründen so nicht umsetzbar ist. Dennoch spricht auch dort nichts gegen eine Zeiterfassung.

    Arbeite ich mal am Sonntag, schreibe ich die Zeit eben an einem anderen Tag auf. Samstags darf ich sowieso aufschreiben.

  • Meine Zeit an der Schule mag nun noch nicht so lang sein. Dennoch, habe ich schonmal geschrieben, wir haben eine solche Arbeitszeiterfassung und arbeiten mit Zeitguthaben und Urlaubstagen. Ich hatte noch nie ein Problem damit. Einziges Problem ist manchmal, dass ich mehr Zeitguthaben und/oder Urlaub habe als ich abbauen kann und man dann zumindest für den Urlaub individuelle Lösungen finden muss. Wir haben ein Konzept, bei dem es eine gewisse Zeitpauschale gibt, für das was man eben mal so zwischendurch macht, der Gedanke, die Mail etc. Ansonsten gibt es feste Arbeitsplätze in der Schule und für Vollzeitkräfte eine Anwesenheitszeit (was im Hinblick auf sinnvollen Vertretungsunterricht z.B. super ist, oder auch mal Unterrichtstausch ermöglicht um einen Schultag frei zu haben). Teilzeitkräfte haben keine Anwesenheitspflicht außerhalb des Unterrichts, aber ebenfalls einen Arbeitsplatz. In begründeten Fällen kann es Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht geben.

    Ich mag das Konzept, es fördert übrigens ungemein die Zusammenarbeit und den Austausch im Kollegium. Aber ja ich sehe auch, dass dies an öffentlichen Schulen aus Platzgründen so nicht umsetzbar ist. Dennoch spricht auch dort nichts gegen eine Zeiterfassung.

    Arbeite ich mal am Sonntag, schreibe ich die Zeit eben an einem anderen Tag auf. Samstags darf ich sowieso aufschreiben.

    Hm, wieso darfst du Sonntag nicht aufschreiben? Sorry, arbeite immer Samstag und Sonntag, da sonst keine Möglichkeit, die Arbeit zu schaffen.

  • Weil du sonntags nur arbeiten sollst, wenn es für DEN Tag angewiesen ist (Arbeitsschutz). Wenn du es freiwillig machst (weil du dir den Freitag Nachmittag freigenommen hast), dann schreibst du es dir mit Bleistift auf und im Programm auf Freitag Nachmittag oder Samstag.

    Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!

  • Hm, wieso darfst du Sonntag nicht aufschreiben? Sorry, arbeite immer Samstag und Sonntag, da sonst keine Möglichkeit, die Arbeit zu schaffen.

    Genau darum geht es u.a. Das kann und darf nicht sein, dass man sieben Tage die Woche arbeiten muss, weil es sonst nicht zu schaffen ist. Die Folgen erlebe ich täglich. Immer mehr BEM Verfahren, immer mehr amtsärztliche Untersuchungen. Bitte vergesst auch einst nicht. Möglicherweise empfindet man das zu Anfang gar nicht so schlimm und macht begeistert mit. Irgendwann ab 50 kommt aber dann bei vielen der Punkt, wo man merkt, dass man dieses Pensum nicht mehr schafft. Es wird aber vom System irgendwie erwartet. Arbeits- und Gesundheitsschutz besteht nicht nur aus Verhaltensprävention sondern auch aus Verhältnisprävention. Arbeitsbedingungen wie sie im obigen Zitat beschrieben sind, dürfen so nicht hingenommen werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!!!

    Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.

  • Hm, leider gibt es bei mir nichts zu wählen, habe keine Wahl, da ich keinen Tag ohne Arbeit habe!!! und nein, ich benötige keinen Schutz vor mir selbst, sondern vor den Anforderungen der Behörde!

    Auch darum geht's! Wenn ich die Anforderungen der Behörde reduzieren möchte, geht dies in unserem sehr auf Zahlen bauendem Entscheidungssystem der Behörde nur, indem ich sie mit ihren eigenen Waffen schlage. Eine breite Arbeitszeitdoku bietet eine hierfür notwendige Voraussetzung. Hinreichend wird es, wenn die KuKs dies erkennen und auch valide Daten zur Verfügung stellen🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Doch, ich glaube, du benötigst Schutz vor dir selbst. Deine Behörde weist dich sicher nicht an, auch am Samstag und Sonntag zu arbeiten. Du hast eine feste Wochenarbeitszeit und dann ist auch Schluss. Hierfür kann die Zeiterfassung - die ich ohnehin seit längerem empfehle durchzuführen - sehr helfen.

    Tja, ich zeichne auf ! Na und? Interessiert doch keinen! Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein, Termine für DB, Sitzungen, Konferenzen und Absprachen stehen auch fest!Solange die Arbeitszeiterfassung nicht als legitimes Mittel des Arbeitsschutzes anerkannt ist, bringt sie auch nichts. Ok, ich weiß, wieviel ich gearbeitet habe, mal 51, mal 54 Stunden!

  • Arbeiten müssen innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein, Termine für DB, Sitzungen, Konferenzen und Absprachen stehen auch fest!

    Wer schreibt vor, dass Kalusuren immer innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein müssen? Was passiert wenn, mal eine Klausur nicht nach 14 Tagen korrigiert ist?

    Hast du mal eine Klausur nicht nach 14 Tagen zurückgegeben? Hast du mit Hinweis auf deine Arbeitsstunden remonstriert, wenn du eine Dienstanweisung zur Arbeit bekommen hast obwohl du bereits "genug" gearbeitet hast?


    Du brauchst definitiv Schutz vor dir selbst.

    Dass man ab und an sonntags auch mal was für die Schule tut, ist meiner Meinung nach ok (das sehen hier einige schon anders). Aber dauerhaft sieben Tage pro Woche zu arbeiten, ist zuviel.

    Und ganz ehrlich: soviel zu arbeiten macht ineffizient. Die Wenigsten sind nach 6 Stunden Arbeit noch zu konzentriertem Arbeiten in der Lage.

  • Wer schreibt vor, dass Kalusuren immer innerhalb von 14 Tagen korrigiert sein müssen? Was passiert wenn, mal eine Klausur nicht nach 14 Tagen korrigiert ist?

    Nix. Das ist so eine Lehrerzimmer Urban Legend.


    Mein ehemaliger Schulleiter war sogar der Meinung die Klausuren müssten erst einmal "reifen" :D

    • Offizieller Beitrag

    es ist je nach Bundesland keine Urban Legend (es ist in NDS zum Beispiel verankert, ich glaube 2 Wochen Sek1, 3 Wochen Sek2? Aber die Fristen habe ich schnell nach meiner Rückkehr in NRW vergessen.)
    Aber auch da: wenn es nicht geht, geht es nicht. Man kann immer mit der SL sprechen. Einige Klassen können ruhig warten, Priorisieren, Korrekturtag wenn nötig, usw...
    Schütze dich, keiner wird es sonst für dich machen.

  • es ist je nach Bundesland keine Urban Legend (es ist in NDS zum Beispiel verankert, ich glaube 2 Wochen Sek1, 3 Wochen Sek2? Aber die Fristen habe ich schnell nach meiner Rückkehr in NRW vergessen.)
    Aber auch da: wenn es nicht geht, geht es nicht. Man kann immer mit der SL sprechen. Einige Klassen können ruhig warten, Priorisieren, Korrekturtag wenn nötig, usw...
    Schütze dich, keiner wird es sonst für dich machen.

    In NDS ist das eine "Soll-Bestimmung" (1 Woche im Primarbereich, 2 Wochen Sek I, 3 Wochen Sek II). In Bayern gibt es auch eine entsprechende Soll-Bestimmung.

    Solange Arbeiten nicht ständig zu spät zurückgegeben werden und es bei Nachfragen eine gute Begründung für die Verspätung gibt (bspw. die sonstige Arbeitsbelastung), haben Lehrkräfte nichts zu befürchten.

    • Offizieller Beitrag

    eben. Wenn es nicht geht, geht es nicht.
    Ich weiß noch, wie ich tränengebadet vorm Personalrat meiner Schule stand und fragte, wie ich das schaffen soll (typischer November und wirklich sehr emotionaler erster Ref-Quartal) und er meinte, ach alles gut, Hauptsache es wird nicht zum Lebensrhythmus, immer 4 Wochen zu brauchen.

  • Bei uns wird man zur Sl zitiert, ist schon mehrfach geschehen

    Na und?

    Das würde an mir abperlen, wie Wasser an Entenfedern. Erklären, dass die Wochenarbeitszeit bereits überschritten war und fertig. Bei der 2. "Einbestellung" würde ich remostrieren, sobald dieser Fall eintritt.


    Tritt er dauerhaft ein: Effizienter arbeiten. Zu Zusatzzeug nein sagen. Ja, das kann man lernen.

  • Ich empfinde übrigens gar nichts negatives beim "Zitieren zur SL". Das sind Vorgesetzte, da erklärt man, warum was passiert und und warum nicht und gut ists. Solange man seine Arbeit macht und seine Dienstpflichten erfüllt, kann man doch ohne Sorge "zitiert" werden. Es ist dann an der SL, die Schulstrukturen so weit zu verändern, dass die Arbeit in der Arbeitszeit machbar ist. Ansonsten: siehe oben. Eigene Arbeitsweise anpassen.

  • Nix. Das ist so eine Lehrerzimmer Urban Legend.

    Verwaltungsvorschriften zur APO-SI (6.2.1)


    "6.1.2 Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen. Sie werden den Schülerinnen und Schülern zur Information der Eltern mit nach Hause gegeben. Erst danach darf in demselben Fach eine neue Klassenarbeit geschrieben werden."


    Das ist eben kein Urban Legend!

    • Offizieller Beitrag

    Das kann und darf nicht sein, dass man sieben Tage die Woche arbeiten muss, weil es sonst nicht zu schaffen ist

    Es kann und darf meiner Meinung auch nicht sein, dass in einem so flexibel möglichen Beruf wie dem Lehrerberuf fixe, unabänderliche Zeiten festgesetzt werden. Der Lehrerberuf hat viele schöne Seiten. Eine der schönen Seiten ist aber auf jeden Fall, dass man einen relativ hohen Anteil der Arbeitszeit frei einteilen kann ... ggf. auch Sonntag Nachmittag.


    (Stress wird nicht nur durch zu viel Arbeit verursacht, sondern auch durch zu viel zeitgebundene Arbeit. Wenn sie sich einteilen lässt, ist schon viel gewonnen.)

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