dafür aber keine Klassenleitung übernehme (das wäre zwar theoretisch eine teilbare Aufgabe, praktisch aber sehr viel Zusatzarbeit, die ich gesundheitlich bedingt nicht auch noch stemmen kann) und auch nicht auf mehrtägige Klassenfahrten mitfahre, sondern bislang nur eintägige Fahrten selbst organisiere und begleite.
Wäre bei uns alles nicht denkbar. Wird angeordnet, kann nicht abgelehnt werden. Klassenfahrten gehören in SH überdies zu den unteilbaren dienstlichen Pflichten, steht im Schhulgesetz. Ausgleich ist nicht vorgesehen.