Arbeitszeiterfassung

  • Das ist eben der Punkt. Wenn es Arbeitszeiterfassung gibt, dann nicht mehr. Dann lässt du nach 41 Stunden (oder was auch immer deine Wochenarbeitszeit ist), den Stift fallen. Und es ist Aufgabe des SL dafür zu sorgen, dass der Kollege, der halt - aus welchen Gründen auch immer - weniger belastet ist als du, diese Zeit anderweitig verbringt, in AGs, Schulfesten etc.

    Beinahe alle Argumente, die hier vorgebracht werden, warum Arbeitszeiterfassung im Lehrberuf nicht möglich sein sollen, sind wirklich eher Argumente dafür, warum sie unbedingt notwendig ist.

    Man beachte hier, dass - wie ich es gelesen habe - der/die Arbeitnehmer/in zwar Anspruch auf Erfassung haben soll, aber die Erfassung nicht verpflichtend eingeführt wird. Die Vertrauensarbeitszeit soll - so der Wunsch - nicht angefasst werden (und das ist ja in unserem Beruf derzeit der Fall: Vertrauensarbeitszeit).


    In diesem Artikel bei news4teachers werden ja ausführlich die verschiedenen Aspekte diskutiert. Die Gewerkschaften formulieren ja schon ihre Wünsche und Forderungen.

  • Ich finde die Vergleiche mit anderen Berufen ja immer eher peinlich. Vor allem, wenn man sich mit Leuten vergleicht, die in Behörden arbeiten oder beim Frisör. Lasst unser hartes Leben doch mal mit Ärzt*innen vergleichen, die auf der Kinderstation regelmäßig 12 Stunden am Stück arbeiten und zwar auch deswegen, weil Kinder sterben können, wenn sie es nicht tun oder einen Fehler machen.

  • Ich finde die Vergleiche mit anderen Berufen ja immer eher peinlich. Vor allem, wenn man sich mit Leuten vergleicht, die in Behörden arbeiten oder beim Frisör. Lasst unser hartes Leben doch mal mit Ärzt*innen vergleichen, die auf der Kinderstation regelmäßig 12 Stunden am Stück arbeiten und zwar auch deswegen, weil Kinder sterben können, wenn sie es nicht tun oder einen Fehler machen.

    Und dann werden diese Ärzt:innen für 8 Stunden bezahlt, obwohl sie 12 gearbeitet haben?

  • Also, ich finde den Vergleich zwischen Akten in Behörden und Klausuren weniger peinlich als die Dramatisierung unserer Arbeit, indem hier von sterbenden Kindern gesprochen wird. Ehrlich mal, gehts vielleicht auch eine Nummer kleiner? Davon, dass ich nach der 17. Klausur den Stift fallen lasse, um dein vorheriges Bild zu bemühen, sterben keine Kinder.

    Wenn du unbedingt darauf eingehen willst, dass wir mit Menschen arbeiten, dann lass unseren Job doch mal mit Mitarbeitern im Jugendamt vergleichen. Wie meinst du machen die das wohl mit ihrer Arbeitszeit?

  • Wenn du unbedingt darauf eingehen willst, dass wir mit Menschen arbeiten, dann lass unseren Job doch mal mit Mitarbeitern im Jugendamt vergleichen. Wie meinst du machen die das wohl mit ihrer Arbeitszeit?

    Selbst beim Jugendamt sind die potentiellen Folgen von liegengebliebener Arbeit erheblich größer, als bei Lehrern.

    Klausuren, die eine Woche zu lange liegen, ein paar Stunden mehr oder weniger unvorbereiteter Buchunterricht oder eine nicht stattfindende Klassenfahrt sind nicht mit Gesundheitsgefährdung/ernsthaften psychologischen Folgen für Kinder oder Jugendliche verbunden.

  • Hört doch bitte mal so zu tu als wären alle anderen Berufe als der Lehrerberuf immer identisch mit minutengenauer Erfassung der kalkulierten Arbeitszeit. Das ist einfach lächerlich.

    Das habe ich nie behauptet!!!


    Will ich auch gar nicht sagen.


    Was ich sagen will: Es wäre höchst ungerecht, Kollegen unter Druck zu setzen, weil ein anderer pro Klausur 10 Minuten schneller ist und deshalb keine Überstunden anfallen.

  • Also, ich finde den Vergleich zwischen Akten in Behörden und Klausuren weniger peinlich als die Dramatisierung unserer Arbeit, indem hier von sterbenden Kindern gesprochen wird.

    Nein, da hast du mich falsch verstanden oder ich mich unglücklich ausgedrückt. Mir ging es um den Vergleich der Arbeitsbedingungen (auch Zeit) im Verhältnis zum Gehalt. Wenn du deine Arbeit mit einem Behördenmitarbeiter vergleichst, dann bitte für E9. Dann sind alle Aufgaben schlicht, in absehbarer Zeit geschafft und der Urlaub ist Urlaub, genau 30 Tage.


    Mitarbeiter im Jugendamt verdienen ebenfalls schlechter als wir und haben Garantenpflicht, also mehr Verantwortung. Der Vergleich hinkt also ebenso.


    Und zur 17. Klausur, was bringt es denn dem Deutschkollegen, wenn er erst Montag weiterkorrigiert, wenn dann die nächste Klausur ansteht? Es wird doch nicht weniger Arbeit. Vielleicht müssten Korrekturfachlehrkräfte weniger Unterrichtsstunden haben, das kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist m.E. niemandem geholfen, wenn zur Arbeit noch die Zeit der Dokumentation der Arbeitszeit kommt. Es kann doch keine Überraschung mehr sein, wie lange unsere Arbeitsprozesse zu dauern haben.


    Ich will mich eben gerade nicht rechtfertigen müssen. Warum andere das wünschen, verstehe ich immer noch nicht.

  • Die Mitarbeiter des MBs und der MB (MB= Ministerialbeauftragter, hier in Bayern in etwa so wie der Dezernent in anderen BL), mit denen ich während meiner Abordnung ins Amt zu tun hatte, hatte alle A14 aufwärts und haben auch zum Ende der Dienstzeit ihren Stift fallen lassen. Wenn wirklich mal etwas gebrannt hat, haben sie das gemacht, ja, aber das wurde dann als Überstunden erfasst und entsprechend abgefeiert. Ich würde mal behaupten, in den meisten Behörden gibt es jenseits der Sachbearbeiter auch Menschen mit unsreren Gehaltklassen, die sehr klar definierte Dienstzeiten haben.

    Als Deutschlehrer kann ich dir sagen, dass es zwar nicht schön ist, wenn ich dann noch 12 Klausuren vom alten Stapel korrigieren muss, wenn dann schon die nächste kommt, aber in jedem Fall besser, als das Wochenende durchkorrigiert zu haben.

    Der Punkt ist doch der: Mit angeordneter Dienstzeiterfassung hat man eben dann auch mal das Mittel in der Hand, dem Vorgesetzten darzulegen, dass man mit der Fülle der Aufgaben in der vorgegebenen Zeit nicht hinkommt und dann muss er eben entscheiden, wo zeitliche Ressourcen geschaffen werden. Jetzt weiß zwar jeder, wie lange unsere Arbeitsprozesse zu dauern haben, aber ohne offizielle Erfassung der Dienstzeiten geht das in einer diffusen kognitiven Dissonanz unter, sowohl beim Dienstherrn als auch bei den Kollegen - da haben wir ja hier im Thread auch mindestens ein Paradebeispiel.

    • Offizieller Beitrag

    In der Behörde haben die Besoldungsgruppen jenseits der B2 oft erhebliche Überstunden geschoben. Aufgrund einer Kappungsgrenze bei den Überstunden, wenn der entsprechende Urlaub zum Abfeiern nicht rechtzeitig genommen wurde, verfielen dann viele Überstunden. Dass eine Führungskraft im mittleren Führungsbereich nicht mal eben drei Monate am Stück weg sein kann, haben vor allem eben diese Führungskräfte selbst so gesehen und das auch so gelebt. Die Betroffenen haben aber selbst eingeräumt, dass das "Schmerzensgeld" (sprich ihre Besoldung) dafür hoch genug sei.

  • Vermutlich ist die Stressbelastung auch eine andere. Es ist schon nochmal eine besondere Belastung, dass wir jeden Tag da 30 Kinder sitzen haben, die immer halbwegs gut vorbereiteten Unterricht benötigen und somit ein großer Teil der Arbeit grundsätzlich nicht auf- bzw. verschiebbar ist.

  • Dort, wo ich abgeordnet war, kam es *mal* vor, dass Führungskräfte jenseits der abrechenbaren 10 Stunden noch etwas weitergearbeitet haben. Aber das war absolut nicht die Regel.

    Abgefeiert wurden die "abfeierbaren" Überstunden aber durchaus. Es müssen ja nicht gleich drei Monate am Stück sein, aber auch mal zwei Tage zwischendurch etc. sind möglich, und dadruch kann man schon ganz gut nach und nach Überstunden abbauen. Soweit jedenfalls meine anekdotische Erfahrung aus der Bildungsverwaltung.

  • Dass eine Führungskraft im mittleren Führungsbereich nicht mal eben drei Monate am Stück weg sein kann, haben vor allem eben diese Führungskräfte selbst so gesehen und das auch so gelebt.

    Die Geschäftsführerin des Forschungsinstituts, an dem ich zur Zeit (neben der Schule) tätig bin, hat drei Monate Sabbatical angespart und dieses auch so durchgeführt.

    In einem der Unternehmen, in dem ich gearbeitet habe, hat der Regionalleiter Süd keine drei Monate am Stück Urlaub gemacht, wohl aber rund drei Monate über das Jahr verteilt Urlaub genommen und Gleitzeitstunden/Überstunden abgefeiert.

    Das geht bei vernünftig geführten Behörden oder Unternehmen durchaus.

  • Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

  • Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾‍♂️

  • Du scheinst dich in deiner Opferrolle wohl zu ffühlen Dann weiterhin viel Vergnügen damit. 🤷🏾‍♂️

    Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!

  • Abgesehen von allen wenig sinnvollen Vergleichen zwischen verschiedenen Berufen ist für mich die Einrichtung und Überwachung der AZ das entscheidende Argument, das für die AZE spricht. Hiervon erwarte ich, dass sich die Behörde bei deutlicher Überschreitung der AZ nicht mehr „wegducken“ kann und die Arbeitszeiten anpassen muss.

    Nein, sorry! Da muss ich dir widersprechen. Es bringt null, wenn ich zu meinem SL gehe und sage, dass ich die Woche 54 Stunden gearbeitet habe. Dann schaut er mich mit großen Augen an und sagt mir, dass ich effizienter arbeiten müsse. Das einzige, was hilft ist die Verpflichtung des AG/der Behörde diese Daten zu erheben und -noch wichtiger- auszuwerten!

    Die Erwartung wird vermutlich enttäuscht werden. Es gibt schlicht keinen deutlichen Unterschied zwischen:


    "Hey Chef, ich schreibe mir seit einiger Zeit ja meine Arbeitszeiten auf und habe festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"

    "Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten"


    und


    "Hey Chef, ich soll ja seit einiger Zeit meine Arbeitszeiten notieren und habe dabei festgestellt, dass diese mit xx Stunden pro Woche viel zu hoch sind"

    "Dann müssen Sie eben effizienter arbeiten, Sie dürfen die Arbeitszeit nicht einfach überschreiten".

  • Warum Opferrolle, wenn ich für Verstöße, die offensichtlich nicht korrekt sind, Abhilfe will? Muss ich mich dafür, dass ich Gesetze einhalte und eingehalten sehen will, als Opfer bezeichnen lassen? Das ist echt schwach!!

    Ich bezeichne dich nicht als Opfer, ich sage, dass du dich in die Opferrolle begibst und dich dort recht wohl zu fühlen scheinst.


    Du betonst immer wieder, wie sich deine Situation ändern würde, wenn es nur eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung gäbe.

    Hinweise darauf, wie du schon jetzt dafür sorgen kannst, ein vernünftiges Arbeitspensum nicht zu überschreiten, ignorierst du oder bringst vor, dass dich die Schulleitung dann böse anguckt. Ja gut, wenn böse angucken schon reicht um zu erwirken, dass du dich weiterhin dauerhaft überarbeitest, dann bringt dir auch eine verpflichtende Zeiterfassung nichts. Denn auch dann braucht man als Bediensteter das Selbstbewusstsein, seinen Mund auf zu machen und bspw. nicht doch sonntags zuarbeitet, ohne es aufzuschreiben.

  • Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert:top:

  • Mit der gesetzlichen Grundlage der Arbeitszeiterfassung wird sich doch einiges ändern, da Arbeitszeitverstösse dann endlich justiziabel werden und geahndet werden müssen. Natürlich muss man dann auch den Arsch in der Hose haben, das zu melden mit der Konsequenz auch juristisch gegen den Dienstherrn vorzugehen. Das wird passieren, die Juristen sind schon informiert:top:

    Ich glaube, du hast den Kern der Sache noch immer nicht für dich klar. Dein Dienstherr weist dich bereits jetzt an, deine Arbeitszeiten einzuhalten. Wenn du diese selbständig überschreitest, so begehst du einen Verstoß...nicht dein Dienstherr. Wenn du merkst, dass deine Aufgaben nicht innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen sind, hast du bereits jetzt das Gespräch mit dem Dienstherrn zu suchen und zu besprechen, wie Abhilfe möglich ist. Formal ist das auch über eine Überlastungsanzeige möglich. An all diesen Dingen wird sich durch eine verpflichtende statt freiwillige Erfassung der Arbeitszeiten nichts ändern.


    PS: Das einzige, was sich vermutlich wirklich ändert, ist dass der Dienstherr nun noch einmal expliziter über die Einhaltung bestimmter Grenzen (z.B. max. 10 Stunden täglich) belehrt, sich in bestimmten Abständen die Zeiterfassung zeigen lässt und bei Verstößen gegen die Belehrung ermahnt.

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