Guten Abend,
kann ich (NRW) im Fall einer Dienstanweisung durch die SL eine schriftliche Anweisung verlangen?
Vielen Dank
S.
Guten Abend,
kann ich (NRW) im Fall einer Dienstanweisung durch die SL eine schriftliche Anweisung verlangen?
Vielen Dank
S.
PS. Ich bin neu hier, schon länger angemeldet aber mit dem ersten Beitrag heute und danke euch schonmal für eure Tipps!
Mit Bezug auf § 36 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes muss auf Verlangen eine solche Bestätigung der Anordnung schriftlich erfolgen.
§ 36 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Gleichwohl würde ich mir sehr gut überlegen, ob das der richtige Weg ist. Worum geht es denn?
Eine Alternative könnte sein, Anweisungen unter Zeugen anzunehmen.
Zuerst würde ich aber auch versuchen, die generelle Situation und das, was passiert ist, zu klären.
Ich hatte auch mal eine Zeit, in der mehrfach nach Absprachen oder sogar Anweisungen der Konflikt entstanden ist, diese Absprachen wären anders gewesen oder die Anweisung habe es gar nicht gegeben.
Das war unfassbar schwierig, denn eigentlich war von beiden Seiten Wohlwollen und Wertschätzung da - nur die Kommunikation war gestört und es gab Rollenkonflikte.
Wir haben dann gerade vereinbart, die Vereinbarungen nur mündlich face to face zu treffen in ruhigen Momenten. Es war bis nicht einfach, aber definitiv die bessere Lösung. Geholfen hat mir, mich an die generelle Wertschätzung zu erinnern.
Hallo ihr zwei,
vielen lieben Dank für eure Antworten!
Bolzbold die Info ist für mich ein "backup", prinzipiell möchte ich in jedem Fall erstmal deeskalieren. Die SL trifft Entscheidungen bzw. benennt ihre Erwartungen sehr willkürlich und "zwischen Tür und Angel". Das würde ich im nächsten Schritt auch erstmal (erneut) mit dem Lehrerrat besprechen und ggf. ein klärendes Gespräch suchen. Um aktuellen Fall besteht jedoch Zeitdruck und ich wollte nur den rechtlichen Hintergrund für mich klären bevor ich mich überrumpeln lasse.
@TwoRoads so ähnlich, wie du es beschreibst, ist es auch. Es geht drunter und drüber in der Kommunikation, ob Wertschätzung vorhanden ist, kann ich gerade garnicht einschätzen.
Ich werde versuchen, den Sachverhalt zu klären, ggf. mit einem Mitglied des Lehrerrats- die Zeit drängt eben nur. Falls es dann zu einer Dienstanweisung käme, wäre das ja automatisch vor Zeugen.
Vielen Dank nochmal und viele Grüße
S.
Ich werde versuchen, den Sachverhalt zu klären, ggf. mit einem Mitglied des Lehrerrats- die Zeit drängt eben nur. Falls es dann zu einer Dienstanweisung käme, wäre das ja automatisch vor Zeugen.
Lass dir die Dienstanweisung schriftlich geben, auch wenn Zeugen vorhanden sind. Dann wird die Dienstanweisung hoffentlich klar und eindeutig ausfallen. Das ist bei mündlichen Anweisungen mitunter schwierig.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde mal die Entwicklung abwarten und dann habe ich ja mehrere Möglichkeiten zu reagieren.
Viele Grüße
S.
Eine andere Variante wäre, das mündlich Besprochene per E-Mail kurz zusammenzufassen und, wie du das verstanden hast und wie du handelst. Bei Unklarheiten etc. um Rückmeldung bitten.
Ich finde so eine E-Mail unverfänglich und sie zeigt, dass du Interesse hast, die Anweisung auch wie vorgesehen umzusetzen. Aber letztendlich kann man natürlich alles in den falschen Hals kriegen, wenn man will.
Ich finde das Bitten einer schriftlichen Anweisung aber auch vollkommen in Ordnung und keinesfalls konfrontativ. Sollte aber wie gesagt "eigentlich alles klar sein", ich mir aber unsicher sein, würde ich das schriftlich auch einfach so zurückmelden. Wenn Kommunikation das Problem ist, sollte man ja versuchen, Teil der Lösung zu sein.
Hallo k_19, das ist eine supergute Idee. Die E-mail-Kommunikation klappt tatsächlich viel besser als die face-to-face und auf diesem Weg würde es vermutlich garnicht negativ ausgelegt :-).
Der aktuelle Fall ist zu meinem Gunsten ausgegangen, aber ich fürchte, das war bei meiner SL nicht das letzte Mal und jetzt habe ich ein paar gute Ideen, wie ich (je nach Eskalationsstufe) vorgehen kann.
Viele Grüße
S.
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