Frau S. "Och Frau G., ich finde es schon traurig, wie Sie da rumrechnen. Das macht hier sonst niemand. Ich war erst letzten Samstag auf einer Schulleiterfortbildung, die ging bis 18 Uhr. Dafür haben wir ja 6 Wochen Sommerferien, nicht wahr?"
Frau G: "Wenn das sonst niemand macht, können die KuK, die dies nicht tun, doch die Lesenacht durchführen."
Ansonsten zum Arbeitsrecht:
- Die maximal zulässige Arbeitszeit pro Tag beträgt 10 Stunden (zzgl. Pausen). Da sind aber etwaige Überstunden schon mit drin. Danach ist entsprechend wirklich Schluß.
- Die Mindestruhezeit pro Nacht beträgt 11 Stunden, die Fahrtzeiten vom Dienst- zum Wohnort fallen allerdings in das Privatvergnügen.
- Die Mindest-Wochenend-Ruhezeit beträgt 36 Stunden.
Ich denke schon, daß man im Sinne von Frau S auch eine Lesenacht von Freitag auf Samstag machen kann. Allerdings dürfte es mit der maximal zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden am Freitag dann "interessant" werden. Ich rede allerdings von 10 Zeitstunden (nicht Schulstunden) und die Pausen von 15 Minuten Länge oder mehr sind Pausenzeiten und zählen entsprechend auch nicht dazu. Wenn natürlich in den "Pausen" Schüler vorm Lehrerzimmer stehen und irgendetwas wollen, ist das keine Pause mehr. Entsprechend müßte man bei einer Lesenacht von Freitag auf Samstag dann die Lehrkräfte am Freitagmorgen aus dem Plan nehmen, damit sie ihre maximale Dienstzeit von 10 Stunden einhalten können.