Strategie für langfristige Versetzung

  • Hallo zusammen! Mich treibt gegenwärtig folgende Frage um: Ich bin in Niedersachsen an einer Oberschule beschäftigt und fühle mich dort eigentlich sehr wohl. Die Arbeit macht trotz aller vorhandener Probleme (Unterrichtsversorgung olé) Spaß, das Kollegium ist toll und das Verhältnis zur Schulleitung gut. Die Schule befindet sich jedoch im Einzugsbereich eines anderen Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung als der aktuelle Wohnort. Der aktuelle Arbeitsweg beträgt allerdings pro Strecke ca. 30 Minuten und ist damit gänzlich unproblematisch.


    Nun befindet sich allerdings eine Immobilie in meinem Besitz, die gerade für uns als Familie hervorragend geeignet wäre, um selbst einzuziehen. Da wir aktuell zur Miete wohnen, wäre dies zudem die finanziell vernünftigste Entscheidung, da eine Vermietung mit zu großen Risiken einhergeht und ein Verkauf nur Sinn bei gleichzeitigem Neuerwerb machen würde, den der derzeitige Immobilienmarkt aber bei uns absolut nicht hergibt. Zudem wohnen auch die inzwischen doch gut betagten Eltern im gleichen Ort, sodass eine mittelfristige Betreuung im Alter problemloser möglich wäre als gegenwärtig.


    Einziges Problem: Dadurch würde sich die tägliche Fahrtzeit pro Strecke im Berufsverkehr um ca. 30 - 45 Minuten auf insgesamt 60 - 75 Minuten verlängern. Als temporäre Lösung wäre das auch noch tragbar (gerade in Kombination mit einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit, solange die Kinder noch klein sind), aber dauerhaft und mit voller Stelle, möchte ich diese Strecke ehrlicherweise nicht pendeln.


    Aus diesem Grund erscheint mir eine langfristige Versetzung erstrebenswert, die jedoch m.E. ziemlich schwierig werden wird: Ich kenne zahlreiche Beispiele aus dem Kollegium, bei denen Versetzungen in die angestrebte Regionalabteilung (wenn überhaupt!) aufgrund der prekären Unterrichtsversorgung erst nach vielen Jahren (und auch dann nur bei Bewerbungen auf Funktionsstellen) genehmigt werden. Da sich die Problematik der Unterrichtsversorgung eher noch verschärft hat und zudem per Runderlass die Lücke geschlossen wurde, sich als verbeamtete Lehrkraft über eine Teilnahme am regulären Einstellungsverfahren quasi "wegzubewerben", bin ich da sehr realistisch. Selbst von der Schulleitung befürwortete Versetzungen wurden zuletzt immer wieder im entsprechenden Landesamt abgelehnt, sodass quasi niemand wegkommt. Dazu kommt, dass ein täglicher Fahrtweg von bis zu 90 MInuten pro Strecke als "zumutbar" gilt.


    Daher die Frage: Wie würdet ihr in dieser Konstellation verfahren? Ein temporäres Pendeln o.g. Strecke wäre wie gesagt absolut hinnehmbar, aber eine perspektivische Versetzung für mich unverzichtbar. Die Frage ist nur: Wie genau erreicht man diese?

  • Dafür könntest du zweigleisig fahren:


    1) Ab sofort halbjährlich immer wieder Versetzungsanträge stellen und der SL vorab erklären, dass eine dauerhafte Pendelzeit von 1h für die einfache Strecke nicht zumutbar ist. Aufgrund des Mangels werden diese Anträge vermutlich erst einmal abgelehnt, nach einiger Zeit können diese aber nicht mehr abgelehnt werden und du hättest zumindest eine Freigabe in der Tasche. Wenn dann noch Bedarf in der Zielregion herrscht, was vermutlich so sein wird, ist die Versetzung aussichtsreich.


    2) Du schaust dennoch auch nach möglichen Funktionsstellen in der Zielregion bzw. stellst dich idealerweise bereits einmal bei in Frage kommenden Schulen vor. Manchmal wird bei guter Passung zueinander über die Schiene auch etwas möglich gemacht, was scheinbar nicht möglich war. Für die mit einer erfolgreichen Bewerbung verbundenen Versetzung brauchst du keine Freigabe der bisherigen Schule.

  • Vielen Dank zunächst für das Feedback!


    Die genannte zweigleisige Strategie erscheint mir sehr sinnvoll.


    Hast du jedoch zufällig detailliertere Informationen dazu, dass eine Versetzung durch den Dienstherrn nach einigen Anträgen nicht mehr abgelehnt werden kann? Weder das NBG noch das BeamtStG sind dazu nämlich sehr aussagekräftig. In Ersterem findet sich dazu rein gar nichts, wohingegen es im BeamtStG unter §15 lediglich heißt, dass "die Versetzung [...] von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt [wird]."

    Ich dachte daher nämlich ehrlicherweise, dass so etwas wie ein Rechtsanspruch auf Versetzung eben nicht existiert.


    Selbiges wäre auch für die zweitere Option relevant, sofern es sich bei der potentiell neuen Stelle eben nicht um eine Funktionsstelle handelt: Sofern ich mich erfolgreich bei einer neuen Schule bewerben würde und auch meine bisherige Schule mich freigeben würde, könnte m.E. mein bisheriges Regionales Landesamt für Schule und Bildung trotzdem die Freigabe verweigern.


    Ich mag mich hier aber auch irren und bin für jegliche Korrektur dankbar.

  • Es gibt m.W.n. wirklich keine feste Grenze, ab wann ein Versetzungsantrag bzw. die Freigabe zu gewähren ist. Gleichzeitig ist es aber so, dass die Ablehnung des Antrags begründet sein muss und es fällt irgendwann einfach schwer, jahrelang mit gleicher Begründung abzulehnen. Ich kann also nicht immer und immer wieder einen Antrag ablehnen, weil mir eine (Ersatz-)Lehrkraft in Fach x fehlt, ohne dass ich mich irgendwie mal darum kümmere, einen entsprechenden Ersatz auch zu finden.


    Eigentlich laufen die Versetzungen von und zu Schulen immer im engen Austausch zwischen den Schulen und den Regionalen Landesämtern. Inwiefern letztere untereinander noch einmal kommunizieren und sich separat querstellen können, entzieht sich aktuell meiner Kenntnis.

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