Klasse geht gegen Lehrer vor

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und würde gerne direkt mit einem Thema starten, welches mir sehr auf der Seele liegt.


    Vielleicht könnt ihr mir ja bei ein paar Fragen und/oder fiktiven Situationen Hilfestellung geben.


    1. Ist es den Schülern eigentlich erlaubt, ein so genanntes "Gedächtnisprotokoll" anzufertigen? Soll heißen das Schüler im Unterricht aufschreiben, was der Lehrer vermeintlich gesagt haben soll, aber nicht auf Unterrichtsstoff bezogen?


    2. Wie ist das denn im Allgemeinen, wenn sich eine Klasse oder mehrere Schüler einer Klasse gegen einen Lehrer stellen. z.B. behaupten der Lehrer hätte Schüler xy angefasst/geschlagen/angeschrien etc.?

    In so einer Situation steht doch der Lehrer ziemlich alleine da oder? Es würde ja dann die Aussage von einem Lehrer gegen mehrere Schüler stehen obwohl der Lehrer vll gar nichts gemacht hat?


    Mir kommt es so vor als würde der Lehrer nicht nur mit einem Bein schon im Knast stehen, wenn er eine Klasse betritt welche Ihn evtl. auf dem Kieker hat.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in unserem Forum.


    Zu 1)
    Ja, das ist nicht verboten. Wohin das führen soll, ob es sinnvoll ist oder nicht, ist natürlich eine andere Sache.


    Zu 2)
    In meiner Zeit im aktiven Schuldienst habe ich keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine Klasse oder eine größere Gruppe von SchülerInnen so vorgegangen wäre und eine Lehrkraft dadurch "mit einem Bein im Knast" gestanden hätte.
    Ich verstehe, dass diese Angst grundsätzlich umgeht, aber bis eine Klasse (oder eine größere Gruppe) soweit ist, hier bewusst zu lügen und das so konsequent durchzuziehen, dass es am Ende auch noch glaubwürdig wirkt, muss schon einiges passieren.


    Drehen wir das Ganze einmal um.
    SchülerInnen sind ebenso schnell dabei zu behaupten, man hätte sie auf dem Kieker. Was entgegnen wir als Lehrkräfte in der Regel?
    Und genau das gilt natürlich dann auch im umgekehrten Fall.


    Ich will nicht ausschließen, dass es zu gemeinschaftlichen Aktionen einer Klasse gegen eine Lehrkraft kommen kann. Wenn eine Lehrkraft "gar nichts" gemacht hat, halte ich es dennoch für relativ unwahrscheinlich - wenngleich nicht vollständig ausgeschlossen - dass das von Dir beschriebene Szenario eintritt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Warum beschäftigt dich das Thema denn derart? Hast du einen aktuellen Anlass zu fragen oder womöglich mehr Ängste / Phantasie als einer gesunden Berufsausübung zuträglich?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warum beschäftigt dich das Thema denn derart? Hast du einen aktuellen Anlass zu fragen oder womöglich mehr Ängste / Phantasie als einer gesunden Berufsausübung zuträglich?

    Ich gehe eher davon aus, die Frage kommt von einem Schüler. Sowohl Inhalt als auch Form (Rechtschreibung, Grammatik, Stil) deuten darauf hin.

  • Mir kommt es so vor als würde der Lehrer nicht nur mit einem Bein schon im Knast stehen, wenn er eine Klasse betritt welche Ihn evtl. auf dem Kieker hat.

    Als Lehrer besitzt man zunächst den Schutz des Dienstherrn und es gilt die Unschuldsvermutung - selbst, wenn sich 10 pubertierende Jugendliche absprechen. Das ist der große Vorteil des Beamtentums. Der Lehrkraft kann man nur raten, selbst Protokoll über Vorfälle im Unterricht zu führen und diese mit Datum, Ort und Uhrzeit zu dokumentieren. Das fällt ins Kapitel "Prophylaxe und Selbstschutz".

    BTW: Auch Schüler können wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufmord mit beiden Beinen vor dem Jugendrichter stehen. ;)

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • BTW: Auch Schüler können wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufmord mit beiden Beinen vor dem Jugendrichter stehen. ;)

    Danke dafür. Wäre im Übrigen auch nicht das erste Mal, dass der Versuch, einer Lehrkraft durch Lügen ans Bein zu pinkeln, mit Verurteilungen vor dem Strafgericht endet.

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