Hallo,
gestern hab ich ein Schreiben erhalten, dass in BW nun zu der normalen Beihilfe auch die pauschale Beihilfe angeboten wird. Die bisherige Beihife wird bei zwei kindergeldrelevanten Kindern wie vor 2013 wieder auf 70% angehoben und auch beim Bezug des Ruhegehalts (also in der Pension) wird es wohl bei 70% liegen.
Die pauschale Beihilfe wird immer nur 50% bzw. maximal den halben Höchstsatz der GKV betragen.
Haben ich das so korrekt verstanden? D.h. für verbeamtete Lehrer ist weiterhin die PKV mit den 70% der meisten attraktivere Weg?